Re: DDU-Verfahren bei beantragtem GdB
Verfasst: 14. Jul 2019, 12:27
Wenn es sich bei dem Aufenthalt in der Tagesklinik um eine ambulante Rehamaßnahme handelt, müsste mal geprüft werden, ob dort nicht Sonderurlaub gebucht wird - siehe SUrlV § 20 Abs. 2. Genauso wie bei einer "normalen" Reha auch.
Wenn diese als Sonderurlaub berücksichtigt würde, werden die Tage in der Tagesklinik natürlich nicht als Krankentage berücksichtigt...
Wenn diese als Sonderurlaub berücksichtigt würde, werden die Tage in der Tagesklinik natürlich nicht als Krankentage berücksichtigt...