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Re: DDU-Verfahren bei beantragtem GdB

Verfasst: 14. Jul 2019, 12:27
von RevNick
Wenn es sich bei dem Aufenthalt in der Tagesklinik um eine ambulante Rehamaßnahme handelt, müsste mal geprüft werden, ob dort nicht Sonderurlaub gebucht wird - siehe SUrlV § 20 Abs. 2. Genauso wie bei einer "normalen" Reha auch.
Wenn diese als Sonderurlaub berücksichtigt würde, werden die Tage in der Tagesklinik natürlich nicht als Krankentage berücksichtigt...

Re: DDU-Verfahren bei beantragtem GdB

Verfasst: 15. Jul 2019, 14:19
von RevNick
Hallo Sozitante,

eine Tagesklinik ist eigentlich eine ambulante Reha - Du bist ja nicht stationär in einer Klinik sondern nur tagsüber dort und Nachmittags/Abends wieder zu Hause.
Ob die Rehamaßnahme ambulant oder stationär durchgeführt wird, ist meiner Meinung nach für den Nachweis des Sonderurlaubes egal. Nach der SUrlV ist der Aufenthalt in einer Reha (ambulant oder stationär) als Sonderurlaub zu buchen.