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Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 10. Apr 2019, 16:13
von Torquemada
Ja.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 10. Apr 2019, 16:17
von ISDNforever
Ergänzend dazu: § 13 BeamtVG nennt auch explizit die Zurechnungszeit:
"(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit).(…)"
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 10. Apr 2019, 21:13
von Siggi09
telekubbi hat geschrieben: ↑10. Apr 2019, 16:09
Scheint es als ob es egal ist, dass ich in Teilzeit beschäftigt war/bin. Einzig bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit fliessen natürlich die Teilzeiten ein.
Verstehe Dein Problem nicht, die Jahre in Vollzeit gehen voll ein, die Jahre in Teilzeit entsprechend dem Teilzeitfaktor.
Das kann man hier ganz genau ausrechnen:
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
Über den Schlüsselkatalog werden die entsprechenden Dienstzeiten (Teilzeit, Vollzeit, Ausbildung, Studium, Wehrdienst, ...) definiert.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 11. Apr 2019, 12:25
von zeerookah
telekubbi hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 10:00
Überschlagsmässig habe ich schon berechnet, dass ich wohl annähernd das gleiche rausbekomme bzw evtl sogar etwas mehr, wie wenn ich weiter aktiv in Teilzeit arbeiten würde.
Dann ist doch da schon mal alles bestens

Es hat schon seinen Grund warum manche in den Vorruhestand wollen.
Nicht weil sie am Hungertuch nagen wollen und Klimmzüge am Brotkasten machen möchten sondern weil bestimmte Sachen gar nicht so schlecht sind.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 11. Apr 2019, 17:29
von zeerookah
telekubbi hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 17:09
Für jemanden der Vollzeit arbeitet und die Penunze braucht um z.B. ein Haus abzuzahlen, teure Hobbys der Ehefrau zu finanzieren oder 3 Mal im Jahr in den Urlaub zu fliegen, ist eine Frühpensionierung wegen DDU natürlich schon ein gewaltiger finanzieller Einschnitt
Das stimmt!
Aber diesen Kollegen wird mit der Versetzung nach Köln ein Denkanstoß der unangenehmen Art gegeben doch mal in sich zu gehen.
PS: Und wenn man monatlich finanziell am Limit agiert macht man grundsätzlich was falsch (aber sind ja alle Erwachsen, von da her jeder ist selbst seines Glückes Schmied)
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 11. Apr 2019, 17:44
von zeerookah
telekubbi hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 17:34
zeerookah hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 17:29
Aber diesen Kollegen wird mit der Versetzung nach Köln ein Denkanstoß der unangenehmen Art gegeben doch mal in sich zu gehen.
Verstehe ich nicht. Wie meinst du das denn
Genau so wie ich ES gemeint habe. Einfach noch mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
Es gibt da auch Vorgesetzte die sagen "wir setzen uns mal zusammen und rechnen ob es mit DDU/Vorruhestand nicht doch paßt"
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 11. Apr 2019, 19:52
von zeerookah
telekubbi hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 18:02
Daher verstehe ich jetzt nicht so ganz, auf was du mit deinen postings hinaus willst.
Einfach dem Affen mal ein bißchen Zucker geben
telekubbi hat geschrieben: ↑11. Apr 2019, 18:02
Ich für mich denke, dass ich mit dem Frühpensionierung gut leben kann (wenn ich mich nicht verrechnet habe), kann mir aber vorstellen, dass andere nicht so gut mit nur 50% ihrer bisherigen Einkünfte leben können.
ES sind bei fast jeden ca.60% vom letzten Netto wenn es schlecht gelaufen ist.
Wo es normal bis gut gelaufen ist kommen die Kollegen auf ca. 75% oder sogar 80% vom letzten Netto.
ES kommt halt immer auf die persönliche Situation & Einstellung zu den Dingen an.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 11. Apr 2019, 22:09
von zeerookah
Wenn du die Zitatfunktion richtig bedienen kannst und die Rechtschreibung etwas besser wird gebe ich dir auch eine Antwort auf die Frage

Du kannst dir die Aussage aber auch noch mal genau durchlesen und mit einigen Wortfragmenten von dir vergleichen

Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 09:34
von Torquemada
telekubbi hat sich offenbar selbst abgemeldet. Damit sind bei dieser Forumstechnik hier alle seine Beiträge weg.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 11:23
von zeerookah
Wird ihm wohl auch keiner eine Träne nachweinen

Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 11:52
von Ruheständler
Torquemada hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 09:34
telekubbi hat sich offenbar selbst abgemeldet. Damit sind bei dieser Forumstechnik hier alle seine Beiträge weg.
..vielleicht hat doch ein aufmerksamer User den Admin kontaktiert...

Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 13:15
von Ruheständler
Martenga hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 13:08
Ich finde es sehr unhöflich, wenn ein neues Mitglied im Forum fragt und in dieser oben aufgeführten Form geantwortet wird - das ist einfach unhöflich und beleidigend.
.. na ja das das war ja noch harmlos, in zurückliegenden Zeiten wurde hier schon ganz anders gepostet,der Forentroll der hier immer wieder sein Unwesen treibt bringt halt den einen oder anderen User doch mal auf die Palme,da kann der Umgangston sich schon male ein wenig verändern
Gruß vom Ruheständler
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 13:22
von Siggi09
Martenga hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 13:08
Vor allen Dingen ist die Höchstpension auf 71,75 % begrenzt und die Frage ist gerechtfertigt.
Naja, dass ist dann das mit nutto und bretto [sic]. Auf 80% komme ich zwar auch nicht, aber 76% netto kann ich nachvollziehen.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 14:47
von zeerookah
Siggi09 hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 13:22
Naja, dass ist dann das mit nutto und bretto [sic]. Auf 80% komme ich zwar auch nicht, aber 76% netto kann ich nachvollziehen.

oh, was habe ich gelacht, nutto & bretto, herrlich

Mit dem Wegfall von bis zu 150 €uronen Fahrtkosten kannst du im günstigsten Fall auf 80% kommen.
Und vermutlich 24% für 200 Std Arbeits & Fahrzeit bei dir ist doch auch nicht das schlechteste.
Re: Versetzung in Ruhestand nach DDU/Teilzeit
Verfasst: 12. Apr 2019, 15:07
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: ↑12. Apr 2019, 14:47

oh, was habe ich gelacht, nutto & bretto, herrlich

Mit dem Wegfall von bis zu 150 €uronen Fahrtkosten kannst du im günstigsten Fall auf 80% kommen.
Und vermutlich 24% für 200 Std Arbeits & Fahrzeit bei dir ist doch auch nicht das schlechteste.
https://www.youtube.com/watch?v=X7PCiKQ5w-A (ab Minute: ca.1'50")
OK, Einspareffekte kommen natürlich on Top, aber dafür kann man auch eine Haushaltsersparnis (wenn man im Büro ist) auch wieder gegenrechnen. Wenn man im Büro ist, braucht man kein Licht, der TV ist aus, der Herd bleibt kalt, ...
Aber rein netto ist es wegen der geringeren Steuerprogression prozentual natürlich mehr als 71,75% vom letzten netto.