Einsätze während der Freizeit !?
Verfasst: 6. Jan 2009, 12:45
Hallo liebe Forenmitglieder,
man nehme folgenden Fall an:
Der Dienstherr bittet die die Bediensteten um Angabe der privaten Telefonnummern (Festnetz und Handy), damit diese im Bedarfsfalle angerufen werden können, um dringende dienstliche Aufgaben wahrzunehmen. Es geht um Einsätze, die außerhalb der Dienstzeit anfallen (also z.B. nachts). Die tatsächliche Einsatzzeit sowie die mit dem Privatwagen gefahrenen Strecken werden dann erstattet, aber keine Bereitschaftszeiten. Die Beamten müssen sich auch nicht bereit halten, wenn sie jedoch einsatzbereit sind, wird faktisch erwartet, dass sie den Einsatz übernehmen.
Wie wäre so ein Fall zu bewerten ? Gibt es z.B. Grenzen, ab denen eine solche Regelung unzumutbar wird und die Anordnung einer Rufbereitschaft (mit ensprechender Zeit-Vergütung) erwartet werden kann ?
man nehme folgenden Fall an:
Der Dienstherr bittet die die Bediensteten um Angabe der privaten Telefonnummern (Festnetz und Handy), damit diese im Bedarfsfalle angerufen werden können, um dringende dienstliche Aufgaben wahrzunehmen. Es geht um Einsätze, die außerhalb der Dienstzeit anfallen (also z.B. nachts). Die tatsächliche Einsatzzeit sowie die mit dem Privatwagen gefahrenen Strecken werden dann erstattet, aber keine Bereitschaftszeiten. Die Beamten müssen sich auch nicht bereit halten, wenn sie jedoch einsatzbereit sind, wird faktisch erwartet, dass sie den Einsatz übernehmen.
Wie wäre so ein Fall zu bewerten ? Gibt es z.B. Grenzen, ab denen eine solche Regelung unzumutbar wird und die Anordnung einer Rufbereitschaft (mit ensprechender Zeit-Vergütung) erwartet werden kann ?