Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?
Verfasst: 6. Mär 2019, 09:57
Hallo zusammen,.
ich bin Lehrer (Landesbeamter) in NRW und wurde für 2 Tage zu meiner zuständigen BezReg abgeordnet, um dort Entwürfe für Abschlussprüfungen 'vorzuprüfen'. Im Abordnungsschreiben der BezReg stand, dass "Fahrtkosten" erstattet werden. Nun war es aber so, dass es mir zu stressig war, die 2x40 km mit dem Auto in der jeweiligen Rush-Hour 2 Tage hintereinander auf mich zu nehmen. Daher habe ich mir ein Zimmer genommen. Somit hätte ich ja nun auch Übernachtungskosten (unter 50 Euro), die ersetzt werden könnten/sollten.
Meine Frage: Habe ich ANSPRUCH auf diese Übernachtungskosten bzw. wovon ist abhängig, wann bei einer mehrtägigen Abordnung Übernachtungskosten übernommen werden?
Das entspr. Gesetz findet sich hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det0#det0
siehe vor allem Paragraph 8.
Ich kann mir vorstellen, dass die BezReg es natürlich lieber hat, wenn man nicht übernachtet (-> billiger!), daher steht z. B. auch auf der Abordnung, dass (offiziell) nur ÖPNV-Tickets für die Fahrt erstattet werden (-> billiger!). Alle Kollegen reichen aber wohl immer Abrechnung für Autofahrten ein - und bekommen diese auch ersetzt.
Das Ding ist halt: Würde ich die Übernachtungskosten nicht ersetzt bekommen, sollte ich ja so 'schlau' sein und so tun, als wäre ich 2 Tage hintereinander mit dem Auto gefahren. Wenn ich erst nur einen Hin- und Rückweg plus Übernachtungskosten einreiche und die letzte Position würde ersatzlos gestrichen, wäre ich ja ganz schön gekniffen…
Danke!
Claus
ich bin Lehrer (Landesbeamter) in NRW und wurde für 2 Tage zu meiner zuständigen BezReg abgeordnet, um dort Entwürfe für Abschlussprüfungen 'vorzuprüfen'. Im Abordnungsschreiben der BezReg stand, dass "Fahrtkosten" erstattet werden. Nun war es aber so, dass es mir zu stressig war, die 2x40 km mit dem Auto in der jeweiligen Rush-Hour 2 Tage hintereinander auf mich zu nehmen. Daher habe ich mir ein Zimmer genommen. Somit hätte ich ja nun auch Übernachtungskosten (unter 50 Euro), die ersetzt werden könnten/sollten.
Meine Frage: Habe ich ANSPRUCH auf diese Übernachtungskosten bzw. wovon ist abhängig, wann bei einer mehrtägigen Abordnung Übernachtungskosten übernommen werden?
Das entspr. Gesetz findet sich hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det0#det0
siehe vor allem Paragraph 8.
Ich kann mir vorstellen, dass die BezReg es natürlich lieber hat, wenn man nicht übernachtet (-> billiger!), daher steht z. B. auch auf der Abordnung, dass (offiziell) nur ÖPNV-Tickets für die Fahrt erstattet werden (-> billiger!). Alle Kollegen reichen aber wohl immer Abrechnung für Autofahrten ein - und bekommen diese auch ersetzt.
Das Ding ist halt: Würde ich die Übernachtungskosten nicht ersetzt bekommen, sollte ich ja so 'schlau' sein und so tun, als wäre ich 2 Tage hintereinander mit dem Auto gefahren. Wenn ich erst nur einen Hin- und Rückweg plus Übernachtungskosten einreiche und die letzte Position würde ersatzlos gestrichen, wäre ich ja ganz schön gekniffen…
Danke!
Claus