Ruhegehaltsatz bei vorzeitiger Pensionierung
Verfasst: 5. Mär 2019, 11:59
Guten Tag,
ich bin Beamter beim Land BW und in A5 besoldet. Ich bin Jahrgang 1961 und werde meine gesetzliche Altersgrenze mit Ablauf des 30.06.2028 erreichen.
Da ich vorher rentenversicherungspflichtig im Handwerk gearbeitet habe wird mein Ruhegehalt 70,26 v.H. betragen. Es bestehen Rentenansprüche in Höhe von 370,- €.
Nun wird ja mein Ruhegehalt um den Betrag gekürzt der 71,75 v.H. übersteigt.
Des weiteren bestehen die Rentenansprüche erst mit Ablauf des 30.06.2028.
Soweit ist mir alles klar.
Ich habe mich mal beim LBV BW erkundigt wie es aussieht, wenn ich z.B. 2 Jahre früher in Ruhestand gehen würde.
Mein Ruhegehalt würde laut LBV dann 66,67 v.H. betragen.
Meine Frage, ob mein Ruhegehalt nach dem 30.06.2028, wenn ich meine Rente bekomme auf 66,67 v.H. gekürzt wird, oder auf das max. mögliche Ruhegehalt von 71,75 v.H. konnte mir mein Vorgesetzter nicht beantworten.
Bei meiner Anfrage letzten November ans LBV wurden mir nur die erreichbaren Ruhegehaltsätze mitgeteilt. Bei einer telefonischen Nachfrage bei meinem Sachbearbeiter, wurde gesagt, dass meine Anfrage an eine zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde, und die Antwort dauern könne.
Tja, und nun sitze ich hier und warte immer noch.
Ach ja, bei der Beamtenvertretung des Personalrates habe ich auch angefragt. Die Dame die sich gut auskennen soll, meinte, sie dürfe diesbezüglich keine rechtsverbindliche Auskunft geben und ich solle mich ans LBV wenden.
Ich bin mir sicher, das ist alles irgendwo niedergeschrieben, aber ich finde es nicht, oder ich habe es einfach nicht kapiert.
Bitte seid etwas nachsichtig mit mir.
Grüße
Gaston
ich bin Beamter beim Land BW und in A5 besoldet. Ich bin Jahrgang 1961 und werde meine gesetzliche Altersgrenze mit Ablauf des 30.06.2028 erreichen.
Da ich vorher rentenversicherungspflichtig im Handwerk gearbeitet habe wird mein Ruhegehalt 70,26 v.H. betragen. Es bestehen Rentenansprüche in Höhe von 370,- €.
Nun wird ja mein Ruhegehalt um den Betrag gekürzt der 71,75 v.H. übersteigt.
Des weiteren bestehen die Rentenansprüche erst mit Ablauf des 30.06.2028.
Soweit ist mir alles klar.
Ich habe mich mal beim LBV BW erkundigt wie es aussieht, wenn ich z.B. 2 Jahre früher in Ruhestand gehen würde.
Mein Ruhegehalt würde laut LBV dann 66,67 v.H. betragen.
Meine Frage, ob mein Ruhegehalt nach dem 30.06.2028, wenn ich meine Rente bekomme auf 66,67 v.H. gekürzt wird, oder auf das max. mögliche Ruhegehalt von 71,75 v.H. konnte mir mein Vorgesetzter nicht beantworten.
Bei meiner Anfrage letzten November ans LBV wurden mir nur die erreichbaren Ruhegehaltsätze mitgeteilt. Bei einer telefonischen Nachfrage bei meinem Sachbearbeiter, wurde gesagt, dass meine Anfrage an eine zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde, und die Antwort dauern könne.
Tja, und nun sitze ich hier und warte immer noch.
Ach ja, bei der Beamtenvertretung des Personalrates habe ich auch angefragt. Die Dame die sich gut auskennen soll, meinte, sie dürfe diesbezüglich keine rechtsverbindliche Auskunft geben und ich solle mich ans LBV wenden.
Ich bin mir sicher, das ist alles irgendwo niedergeschrieben, aber ich finde es nicht, oder ich habe es einfach nicht kapiert.
Bitte seid etwas nachsichtig mit mir.
Grüße
Gaston