dibedupp hat geschrieben: ↑3. Mär 2019, 16:25
Wenn der Dienstherr z.B. auf Empfehlung des AA eine Reha anordnet und diese auch gesundhetilich möglich und hilfreich ist, man diese aber nicht durchführt, kann sehr wohl ein Dizsi eingeleitet werden.
Versteift euch doch nicht auf das Übergewicht. Def TE wird ja wohl nicht seit 12 Monaten kranksein auf Grund seines BMI.
Der Fragesteller hat sich eindeutig zum Übergewicht mit BMI 31 geäußert,
gerne hier nochmals ein Auszug aus der Eingangsfrage von Tobi:
"Kann der Dienstherr einem ein Disziplinarverfahren an den Hals hängen
weil ich einen BMI von 31,0 habe bin schon 35 Jahre im Landesdienst."
Daher sind diese Aussagen von dibedupp reine Panikmache und entgegen
jeder Realität und kein Dienstherr würde auch nur im Ansatz daran
denken, ein Diszi einzuleiten.
Wegen des Übergewichts gibt es kein Diszi, das ist hier der Kern der Frage.
Es wurde auch nicht mitgeteilt, dass bei Tobi eine Reha oder sonstige
Maßnahmen vom AA empfohlen wurde - immer schön bei der Sache bitte
bleiben.
Was sein kann ist, dass der Dienstherr nach einer Untersuchung beim AA
den Beamten auffordert, an einer Reha teilzunehmen. Aber nur, wenn
der AA das empfohlen hat. Wenn dann der das nicht will, kann dieser
auch nicht gezwungen werden - auch nicht mit einem Diszi. Hier könnte
dann ggf. eine Versetzung in der Ruhestand erfolgen. Mehr aber auf
keinen Fall !
Hier einmal ein Link bezüglich der Grundlagen des Disziplinarrechts:
http://www.mdb-klaus-ernst.de/wp-content/uploads/2014/04/034-14-A-Einleitung-DiszVerf-endg.pdf
Dort heißt es unter anderem ein Diszi eingeleitet wird, wenn:
- tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht eines durch den betreffenden Beamten begangenen Dienstvergehens rechtfertigen.
- das beamtenrechtliche Disziplinarrecht dient der Sicherung der Einhaltung der beamtenrechtlichen Pflichten
- zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen
Ob eine Gründe für ein Diszi bei einem BMI von 31 vorliegen, kann jetzt
jeder selber beurteilen.
Ein Grund warum wegen einem BMI von 31 kein Diszi eingeleitet wird,
ist mit Sicherheit die Tatsache, dass die Entscheider vermutlich selber
einen BMI von 31 und höher haben. Das wäre dann sehr sehr peinlich
für den Dienstvorgesetzten innerhalb seiner Vorbildfunktion
Um zum Kern der Frage wieder zurückzukommen, kann zu 100 % festgehalten
werden, dass wegen einem BMI von 31 NIE ein Diszi eingeleitet wird.
Von den Beiträgen her ist dibedpp bei der Telekom. Daher muss man sich
fragen, ob die Uhren bei der Telekom anderes ticken oder ob es einfach
nur eine Panikmache oder Verunsicherung ist.