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Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 25. Feb 2019, 17:36
von stolley
Hallo Zusammen!

Ich verstehe nicht genau die Hinweise auf jedem Erstattungsbescheid der PBeaKK (B-Mitglied):
Hier steht folgendes:
Nachfolgend informieren wir Sie über die zur Belastungsgrenze hinzugerechneten Beträge:
Versicherungsleistungen
Jahr Betrag (EUR) Beleg/e (EUR)
2019 0,00
Beihilfe
Jahr Betrag (EUR) Beleg/e (EUR)
2019 0,00

Summe Ihrer bisher geleisteten Jahresbeträge:
Versicherungsleistungen
Jahr Betrag (EUR)
2019 12,16
Beihilfe
Jahr Betrag (EUR)
2019 28,36
Zum Ende des Jahres erhöht sich natürlich der Betrag unter "Versicherungsleistungen".

Meine Frage jetzt dazu:
Handelt es sich dabei um die von mir geleisteten Zuzahlungen oder um die über die Belastungsgrenze hinausgehenden Beträge? Ich möchte nur abschätzen, ob es sich lohnt, einen Antrag nach Chroniker-Richtlinie zu stellen, um den Grenzwert auf 1% zu verringern.

Danke Euch vielmals!

Re: Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 25. Feb 2019, 18:14
von Zilian
Hallo Stolley,

es handelt sich dabei um die geleisteten Zuzahlungen. Oben für die jeweilige Abrechnung und unten die Jahressummen.
Für die Festsetzung der Belastungsgrenze müsste die PBeaKK ja das jährlichen Bruttoeinkommen bekannt sein.

[url][/https://www.pbeakk.de/grundversicherung ... grenze/url]

Re: Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 26. Feb 2019, 09:11
von stolley
Hallo Zilian,

vielen Dank für Deine Antwort!
Bei diesen Zuzahlungen handelt es sich aber nicht um die jeweiligen Differenzen zwischen Arzt- oder Medikamentenrechnung und Erstattung, richtig?!

Re: Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 26. Feb 2019, 10:27
von Ruheständler
stolley hat geschrieben: 25. Feb 2019, 17:36 Ich möchte nur abschätzen, ob es sich lohnt, einen Antrag nach Chroniker-Richtlinie zu stellen, um den Grenzwert auf 1% zu verringern.
...den Antrag zu stellen ist doch kein Aufwand,du verlierst nichts kannst nur was bekommen :mrgreen: nach überschreiten der errechneten Belastungsgrenze werden keine Eigenanteile mehr abgezogen.
Nach §49 BBhV ist das bei mir als Bundesbeamten so geregelt,die PBeaKK wird das sicherlich auch so regeln.
Bild
Gruß vom Ruheständler

Re: Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 26. Feb 2019, 11:23
von Zilian
Hallo Stolley,

es sind in den Summen nur die Zuzahlungen je Medikament aufaddiert.

Steht ja auf der auf der jeweiligen Abrechnung jeweils einzeln aufgelistet.

"Die Höhe der Eigenbehalte beziehungsweise Zuzahlungen beträgt 10 Prozent Ihrer Kosten je Packung oder je Bezug. Dies sind mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten."

Nicht in den Summen aufaddiert werden Selbstbehalte wegen Überschreitung eines, für dieses Medikament, festgelegten Festbetrages. Diese Festbeträge werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss und dem GKV-Spitzenverband festgelegt und stellen auch für die PeBeaKK die erstattungsfähige Höchstgrenze dar.

Über die Festbeträge für Medikamente gibt es Infos beim Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) https://portal.dimdi.de/festbetragsrecherche/

Re: Belastungsgrenze: Verständnisfrage zu Hinweis auf Erstattungsbescheid

Verfasst: 26. Feb 2019, 18:49
von stolley
Hi Ruheständler,
Hi Zilian,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen, Anregungen und Aufklärung!

Werde gleich den Antrag stellen! :-)

Schönen Abend allerseits!