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Nebenverdienst

Verfasst: 28. Jan 2006, 13:48
von suprarenin
hallo kollegen!

ich arbeite ehrenamtlich beim drk. dies war bisher ehrenamtlich und bedarf daher nach meinen erkenntnissen nur der Anzeige beim hza. nun ergeben sich durch diese tätigkeit allerding eine verdienstmöglichkeit von ca. 1000 euro im jahr. meine frage is ob dieser nebenverdienst dem hza bzw. ofd nur angezeigt oder sogar genehmigt werden muss.

vielen dank für antworten :!:

Verfasst: 29. Jan 2006, 01:45
von Angelfire
Hm, die genaue Grenze kenne ich jetzt nicht, aber habe was im Kopf von 100 € im Monat, die nur angezeigt werden müssen. Frag mal deinen Personaler, der weiß das ganz genau.

LG Angelfire

Verfasst: 29. Jan 2006, 13:06
von suprarenin
und die sind tatsächlich nur anzeigepflichtig? ja ich werd ma bei personal nachragen. aba genau weisst du es jetzt nicht?

vielleicht hat ja jemand schon mal diese prozedur durch, wäre für jede antwort dankbar :!: :!:

Verfasst: 29. Jan 2006, 14:31
von Zolli
Nach §5 BNV darfst du bis 100 Euro im Monat nebenher verdienen, dann wird die Genehmigung allgemein erteilt. Aber dennoch musst du die Nebentätigkeit anzeigen. Und - ganz wichtig - die sog. Fünftel-Regelung muss beachtet werden, du darfst also nicht mehr als 8 Std / Woche nebenbei arbeiten.

Zolli