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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Feb 2019, 05:39
von Siggi09
Bruddler hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 21:03
Reisekosten!
Aus diesem Grund werden auch immer weniger "Arbeitsmeetings" genehmigt und diese als Telefonkonferenzen durchgeführt. Das ist also in sich stimmig.
Bei Teams die örtlich zusammen sitzen kann man, wenn es einem wichtig ist, die Kollegen zum Ausstand einladen und dann hat man auch den Rahmen den man sich wünscht. Sofern der Teamleiter auch eingeladen wird

wird dieser kaum um eine kleine Rede herum kommen und dabei die Urkunde "offiziell" überreichen (und wenn es nur proforma ist und diese vorher zugeschickt wurde). Es liegt also auch an einem selbst und dem Umfeld (Dienstorte, Besetzungspläne, ...). Und wenn niemand kommt, hat das vielleicht auch Gründe ...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Feb 2019, 08:29
von AndyO
Jackson hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:21
Hallo Siggi09,
was ist denn daran zu viel verlangt, dass man einen (verdienten) Mitarbeiter gebührend verabschiedet. Dazu gehört auch meiner Meinung nach die persönliche Überreichung der Urkunde mit persönlichen Worten und alles Gute für die Zukunft. Wenn man mehrere Jahrzehnte in einer Firma gearbeitet hat, ist das meiner Meinung nach selbstverständlich und ein
MUSS.
Das ist für mich eine persönliche Wertschätzung gegenüber einem Beamten mit seiner Lebensleistung - und ist in einem "normalen" Arbeitsumfeld einfach das Minimum eines Arbeitsgebers.
Wenn man über die Jahre auf der Arbeit nur mit Arbeitsmenge zugeknallt und dann dafür angesxxxxx wird, brauch ich keine Huldigungen von einem solchen Arbeitgeber. Die letzte Beförderungsurkunde hab ich mir zuschicken lassen. Den, der mir diese überreicht hätte, habe ich zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht persönlich gekannt. Solange dieses strukturellen Dinge nach wir vor im Unternehmen höchste Wertschätzung finden, kann ich auf Heuchelei bzgl. Wertschätzung sehr gut verzichten...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Feb 2019, 14:51
von Siggi09
Jackson hat geschrieben: ↑27. Feb 2019, 09:50
... willkommen im wahren Leben der Telekom.
Das wahre Leben der Telekom könnte vorbildlicher kaum sein:
https://www.telekom.com/de/konzern/mana ... 019-564190
Ist doch alles bestens!

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Feb 2019, 20:47
von Lautilo
Huschteguzzle hat geschrieben: ↑24. Feb 2019, 21:05
Morgen gibts bei uns eine Skype-Konferenz zum Thema ER. Vielleicht wird dort das Thema Auszahlung von Stunden angesprochen. Ich gebe dann hier noch mal Bescheid.
Gab`s eine Info auf der Skype-Konferenz zum Thema Auszahlung von Stunden?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 08:24
von AndyO
Jackson hat geschrieben: ↑27. Feb 2019, 16:35
Als Schwerbehinderter ist es bei der Telekom übrigens auch wie in einer Wohlfühl-Oase:
https://www.rehadat-adressen.de/de/arbe ... tlink=true
Der Abschlusssatz von Herrn Zendt:
"Es ist Teil unserer HR-Strategie, hierbei auch auf die Kompetenzen schwerbehinderter Menschen zu schauen. Wir versuchen sie für uns zu gewinnen und wollen, dass sie sich bei uns wohlfühlen."
Aber dann einen zu 100 % Schwerbehinderten eine sowas von unverschämte Versetzung zukommen lassen wie im dem hier zitierten Urteil.
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17.8.2018, 3 B 262/18
Das ist nur noch zum Fremdschämen
War gerade mein Frühstücksbrot am essen... Von so was soll ich mich Huldigen lassen??? Alles fällt denen ein, nur regionale Beschäftigung nicht... :kotz:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 10:39
von Telekom-Ade
Hallo liebe Forengemeinde,
bin neues Mitglied und habe hier in diesem Forum ständig mitgelesen.Habe am 14.11.2018 meinen Antrag auf ER zum 31.03.2019 gestellt und am 13.02.2019 bereits meine Urkunde erhalten.
Zum 01.04. trete ich meinen Job als Bufdi an und kann somit sagen das alles reibungslos gelaufen ist.
Hier wollte jemand wissen ob die Stunden im Langzeitkonto/Lebenskonto wohl ausgezahlt werden können. Meiner Meinung nach ist dies nicht möglich da die Stunden nur über Freizeit ausgeglichen werden können.
Mein Wissen bezieht sich aus einem FAQ Katalog von November 2018 .Die Frage dazu lautete:
Was passiert, wenn ich längere Zeit erkrankt bin und die Abwicklung aus EU, Arbeitszeitkonten ect. nicht mehr vor der Zurruhesetzung machen kann ?
Die Antwort:
Guthaben aus Gleitzeit – oder Langzeitkonto können nur durch Freizeitausgleich abgewickelt werden. Eine Abgeltung vor der Zurruhesetzung ist rechtlich nicht zulässig, auch dann nicht, wenn der Freizeitausgleich wegen einer Dienstunfähigkeit nicht möglich sein sollte.
Wollte meinen Senf hierzu nur mal kurz loswerden

.Eventuell ist diese Info für den ein oder anderen nützlich.
Gruss Telekom-Ade
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 15:38
von MadHeart
Es muss Ausnahmen geben wegen Zeitguthaben. Mein Kollege bekam heute Bescheid für Ende März. Bescheid. Nicht schon Urkunde. Er ist bis Ende krankgeschrieben. Guthaben LZK etwa 300 h. Was soll denn hier noch passieren außer Ausbezahlen?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 16:32
von CPostler
MadHeart hat geschrieben: ↑28. Feb 2019, 15:38
Es muss Ausnahmen geben wegen Zeitguthaben. Mein Kollege bekam heute Bescheid für Ende März. Bescheid. Nicht schon Urkunde. Er ist bis Ende krankgeschrieben. Guthaben LZK etwa 300 h. Was soll denn hier noch passieren außer Ausbezahlen?
Im Fragenkatalog der DPAG heißt es:
Was passiert mit angesparten Beiträgen auf dem LAZ-Konto, wenn eine Kraft sich entschließt, die Vorruhestandsregelung in Anspruch zu nehmen?
Antwort: Die angesparten Arbeitszeitguthaben sind unmittelbar vor der Zurruhesetzung durch Freizeit auszugleichen. Ggf. noch verbleibende Guthaben sind finanziell abzugelten.
Bei meinem Kollegen, der Ende 2016 in den Vorruhestand gegangen ist, wurde das verbliebene Arbeitszeitguthaben finanziell abgegolten.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 17:26
von MadHeart
Also das wird den Kollegen beruhigen. Und mich auch. Bin auch ein zur Tochter beurlaubter Beamter mit dickem LZK. Mir fehlt nur noch die Zusage. Vielen Dank.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 20:13
von Huschteguzzle
Bei unserer Telko hieß es, dass wir 10 Wochen vor dem geplanten Ruhestand Bescheid von der ‚Zentale‘ erhalten sollen. Vorher würden die Vorgesetzten einem Bescheid geben, dass man für einen bestimmten Termin vorgesehen ist. Ich habe ca. 18 Wochen Freistellungsanspruch mit EU. Da reichen die 10 Wochen schon mal nicht. Ich denke man muss mit dem direkten Vorgesetzten reden, damit er einen für unabkömmlich erklärt bis zum Eintritt des Ruhestandes ( Einweisung Nachfolger). Ansonsten wäre eine Erkrankung vor der geplanten Freistellung, die ja immer eintreten könnte, eventuell auch zielführend?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Feb 2019, 22:38
von Huschteguzzle
Also hier spricht ein Postler. Der Ausgleich von Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto wäre ein totaler Beschiss. Bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit macht das ja Sinn, vor Beginn der Pension noch eine Weile ganz freigestellt zu werden. Die Freistellung wäre dann auch doppelt so lange,da man während der ATZ nur mit der halben WAZ arbeitet.
Überhaupt ist die Altersteilzeit bei der Post eine Missgeburt von Verdi und für die Beamten nachteiliger als für Angestellte. Die Prozentsätze sind niedriger als bei Angestellten und dort ist beim Nettolohn schon vorher die Zahlung an die Krankenkasse abgezogen. Die Prozentsätze bei den Beamten hätten auch für Teilzeitkräfte höher sein müssen, da sie keine Besserverdiener sind.
Durch die Ansparung auf das Lebensarbeitszeitkonto bekomme ich weniger Pension - jetzt möchte ich nicht noch meine eigene Freistellung bezahlen.
Wie auch immer, es gibt immer Kollateralschäden. Ich bin froh, wenn ich gehen kann und wenn ich Freizeit abwickeln muss, dann ist es eben so und es ist immerhin Freizeit und keine Arbeitszeit.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 1. Mär 2019, 05:30
von Siggi09
Huschteguzzle hat geschrieben: ↑28. Feb 2019, 22:38
.... damit er einen für unabkömmlich erklärt bis zum Eintritt des Ruhestandes ( Einweisung Nachfolger)... Also hier spricht ein Postler. ... während der ATZ ...
Ich glaube in diesem Thread geht es um den Engagierten Vorruhestand und wenn es da einen Nachfolger gibt der unbedingt einzuweisen ist, dürfte man vom Gesetz her eigentlich nicht in den Vorruhestand gehen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 4. Mär 2019, 19:55
von Teletapi
Dann viel Glück. Ich habe meine Urkunde zum Vorruhestand 31.03.19 erhalten und jetzt auch viele Vordrucke für die spätere Versorgung . Gibt es eine Beratungsstelle, die einen dabei behilflich ist?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 11. Mär 2019, 09:30
von PeKra
Guten Morgen,
kann es sein, dass der ER jetzt für das 1. Halbjahr final beendet ist ?
Laut unserem Teamleiter sind keine Beantragungen mehr möglich und werden nicht mehr weitergeleitet - ist aber eher inoffiziell, da noch keiner was im Intranet gelesen hat oder von anderer Seite was mitbekommen hat.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 11. Mär 2019, 10:14
von PeKra
dibedupp hat geschrieben: ↑11. Mär 2019, 09:51
PeKra hat geschrieben: ↑11. Mär 2019, 09:30
Guten Morgen,
kann es sein, dass der ER jetzt für das 1. Halbjahr final beendet ist ?
Laut unserem Teamleiter sind keine Beantragungen mehr möglich und werden nicht mehr weitergeleitet - ist aber eher inoffiziell, da noch keiner was im Intranet gelesen hat oder von anderer Seite was mitbekommen hat.
Das steht seit Dezember 2018 ganz offiziell in YAM, dass es für dieses Jahr keine Beantragungen mehr gibt.
Bei uns sind Ende Januar sind noch Anträge abgegeben worden - würde ja auch Sinn machen. Denn wir konnten uns bis zum 15.12.18 nicht auf den ER bewerben und erst kurz vor Weihnachten haben wir die Info bekommen, dass ein Antrag möglich sei. Das war jedenfalls die Mitteilung der Teamleiter...