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Re: Ruhestand für Beamte Post 2018/2019

Verfasst: 19. Nov 2018, 16:57
von CPostler
Tryffa hat geschrieben: 9. Nov 2018, 16:29
DHLer hat geschrieben: 6. Okt 2018, 12:17 Hallo Zusammen,

gibt es seitens der "Postkollegen" schon Erfahrungen mit der ER-Regelung für 2018/2019?
Die "Zusatzanweiseungen" zum Gesetz sind ja schon ziemlich "Trikki"!?
Seit gestern habe ich die entsprechenden Erfahrungen, da kam dann ein ganzer Schwung auszufüllender und zu unterschreibender Formulare. Einzige bedeutende Veränderung, soweit ich das feststellen konnte, ist, dass , wie in meinem Fall der Betreuung eines minderjährigen Kindes, zugesichert werden muss, dass man ansonsten nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist seit Oktober 2018 gültig und stellt eine gewisse Verschärfung dar.

Da ich seit ein paar Monaten sowieso aus diesem Grund in Teilzeit war, war das in meinem Fall also eine echte Formsache und ich kann mich ab Februar auf ein dickes Plus von mehr als 10% freuen.

Hallo Tryffa,

Deinen Antrag auf Vorruhestand scheint man ja schnell bearbeitet zu haben.

Weil ich schon 3 Monate auf meine Versorgungsauskunft warte, würde mich interessieren,
- wie lange bei Dir die Versorgungsauskunft gedauert hat und
- wie schnell die Zusage zum Vorruhestand ab 01.02.2019 kam.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Nov 2018, 02:10
von Tryffa
Die Versorgungsauskunft war sehr schnell da, ca. 4 Wochen nach Antragstellung. Von der Personalstelle gab es vor 2 Wochen die mündliche Aussage, dass die Post mich gehen lässt. Kurz danach kamen dann auch die diversen Formulare, u.a. die Nachfrage, ob ich die Urkunde persönlich oder zugesandt bekommen will. Das reicht mir erst mal als Bestätigung, richtig offiziell wirds ja erst durch die Urkunde. Laut Personalstelle wird die wohl ein Weihnachtsgeschenk werden.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Nov 2018, 11:04
von CPostler
Tryffa hat geschrieben: 20. Nov 2018, 02:10 Die Versorgungsauskunft war sehr schnell da, ca. 4 Wochen nach Antragstellung. Von der Personalstelle gab es vor 2 Wochen die mündliche Aussage, dass die Post mich gehen lässt. Kurz danach kamen dann auch die diversen Formulare, u.a. die Nachfrage, ob ich die Urkunde persönlich oder zugesandt bekommen will. Das reicht mir erst mal als Bestätigung, richtig offiziell wirds ja erst durch die Urkunde. Laut Personalstelle wird die wohl ein Weihnachtsgeschenk werden.

Danke für Deine schnelle Antwort.

Schon interessant, wie schnell die Bearbeitung gehen kann - wenn es von beiden Seiten gewollt ist.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 09:12
von DHLer
Das Verfahren ist überhaupt nicht transparant. Zurruhesetzungsmaßnahmen gehen teilweise an der Anweisungslage vorbei. Kenne jemanden, der geht und arbeitet nun im Dezember Nachfolger ein. Auszug Gesetz ER (Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen): "... ihre Verwendung in Bereichen mit Personalbedarf bei der sie beschäftigenden Aktiengesellschaft und in einem Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes nicht möglich ist und der Aktiengesellschaft auch keine Verwendungsmöglichkeit in Verwaltungen bekannt ist, ...". Cool oder!?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 09:58
von Siggi09
DHLer hat geschrieben: 8. Dez 2018, 09:12 ... ihre Verwendung in Bereichen mit Personalbedarf bei der sie beschäftigenden Aktiengesellschaft und in einem Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes nicht möglich ist und der Aktiengesellschaft auch keine Verwendungsmöglichkeit in Verwaltungen bekannt ist, ...". Cool oder!?
Wieso, passt doch. Jemand der über ist, aber nicht unter den ER fällt (zu jung), übernimmt den Job von jemanden der nicht über ist, aber der ER beantragen kann. Sprich: Die Person ist über aber nicht der Posten (wird neu besetzt). Und diese Person arbeitet natürlich den Nachfolger ein. Würde man den ER nach dem Wortlaut des Gesetzes anwenden, könnte man überhaupt nur Leute in den ER versetzen, die bei TPS geparkt wurden und die die Bedingungen erfüllen. Solange es untätiges Personal gibt, solange gibt es Personal für das keine Verwendungsmöglichkeit vorhanden ist. Und solange kann man in den ER versetzen.

Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 10:31
von DHLer
Siggi 09,

Telekom oder Post?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 10:32
von zeerookah
DHLer hat geschrieben: 8. Dez 2018, 09:12 Das Verfahren ist überhaupt nicht transparant.
Wozu auch? Ist ja auch gar nicht von oben so angedacht. Ist einfach nur eine weitere Steuerungsmaßnahme.
Aber wo sonst bekommst du die Möglichkeit mit vollen Pensionsansprüchen 10 Jahre früher in Ruhestand zu gehen?
Du mußt nur aufpassen das deine Nachbarn & Bekannten nicht zu neidisch werden (kenne ich aus eigener Erfahrung)

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 10:42
von DHLer
Wieso 10 Jahre früher? Nicht alle die gehen möchten sind erst 55 Jahre, by the way: Habe mal so schlappe 40 Dienstjahre hinter mir!

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 11:06
von Siggi09
DHLer hat geschrieben: 8. Dez 2018, 10:31 Telekom oder Post?
TPS = Telekom, aber vom Grundsatz bei der Post das Gleiche, es sei denn, es gibt gar keine Personalüberhänge.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 11:07
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 10:32 Du mußt nur aufpassen das deine Nachbarn & Bekannten nicht zu neidisch werden (kenne ich aus eigener Erfahrung)
Und was passiert dann?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 11:19
von zeerookah
Ich habe mit 15 angefangen und noch mehr als 40 Dienstjahre hinter mir.
Aber haben wir nicht langsam die gesetzliche 67er Grenze erreicht?
Und man würde dir auch gerne von Führungsseite noch die Pension um 10% kürzen.
Aber egal wie man es sieht oder dazu steht, es ist für jeden einzelnen eine individuelle Entscheidung. Die er mit sich selber Ausmachen muss. Man sollte nur vorher Wissen was man danach finanziell jeden Monat bekommt.
Am einfachsten ist es aber wenn beide Seiten das gleiche Ziel haben.
Einfache Faustregel für den Standardbeamten
Mittlerer Dienst = 500€ Netto
Gehobener Dienst = 1.000€ Netto
untern Strich weniger im Monat.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 11:45
von zeerookah
Siggi09 hat geschrieben: 8. Dez 2018, 11:07
zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 10:32 Du mußt nur aufpassen das deine Nachbarn & Bekannten nicht zu neidisch werden (kenne ich aus eigener Erfahrung)
Und was passiert dann?
Man hört auch schon mal eine Bemerkung über deinen Ruhestand (DE ist auch immer mal wieder eine Neidgesellschft)
Und ein anderer Bekannter (7 Jahre jünger, Vorruhestand bei VW beginnt mit 59) hat den Kontakt mit mir abgebrochen da er damit nicht klar kam.
Und vielleicht noch ein Tipp. Niemals über Geld reden wie wenig oder viel man monatlich bekommt. Ein Freund (wohlhabend) fragt immer mal wieder nach. Ich antworte dann bloss das ich für das Geld was ich heute monatlich bekomme früher nicht aufgestanden wäre um zur Arbeit zu gehen.
Er hat sein Geld in den letzten dutzend Jahren für seine Weiber ausgegeben, ich für meine Altersversorgung beiseite gelegt.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 16:41
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 11:45 Und ein anderer Bekannter (7 Jahre jünger, Vorruhestand bei VW beginnt mit 59) hat den Kontakt mit mir abgebrochen da er damit nicht klar kam.
Und vielleicht noch ein Tipp. Niemals über Geld reden wie wenig oder viel man monatlich bekommt.
Lass die doch lästern. Und wenn der den Kontakt deswegen abbricht, ist er es nicht wert. Was ändert sich denn für ihn, ob Du nun weiter schaffst oder eben nicht?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 17:18
von Telekommi
Siggi09 hat geschrieben: 8. Dez 2018, 16:41
zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 11:45 Und ein anderer Bekannter (7 Jahre jünger, Vorruhestand bei VW beginnt mit 59) hat den Kontakt mit mir abgebrochen da er damit nicht klar kam.
Und vielleicht noch ein Tipp. Niemals über Geld reden wie wenig oder viel man monatlich bekommt.
Lass die doch lästern. Und wenn der den Kontakt deswegen abbricht, ist er es nicht wert. Was ändert sich denn für ihn, ob Du nun weiter schaffst oder eben nicht?
Das gleiche Neidspiel kennt man auch von den Häuslebesitzern und denjenigen, die in Miete wohnen.
In jungen Jahren lachen die Mieter über die, die sich eine eigene Bude leisten und sich dies tlw. vom Mund absparen, nach dem Motto "wie doof kann man den sein".
Und wenn die Bude bezahlt ist und man geht in den Ruhestand drehen sie den Spies um und sagen "ich kann mir das nicht leisten, ich muss ja Miete zahlen, du ja nicht"....
Auch schon mehrfach erlebt.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Dez 2018, 18:24
von Ruheständler
Telekommi hat geschrieben: 8. Dez 2018, 17:18 Das gleiche Neidspiel kennt man auch von den Häuslebesitzern und denjenigen, die in Miete wohnen.
In jungen Jahren lachen die Mieter über die, die sich eine eigene Bude leisten und sich dies tlw. vom Mund absparen, nach dem Motto "wie doof kann man den sein".
Und wenn die Bude bezahlt ist und man geht in den Ruhestand drehen sie den Spies um und sagen "ich kann mir das nicht leisten, ich muss ja Miete zahlen, du ja nicht"....
Auch schon mehrfach erlebt.
...das kann man auch noch toppen..die Beamten müssen ja eh keine Steuern zahlen und haben freie Heilfürsorge...
habe ich selber auch so erlebt,da stehst Du erst mal da und bist platt über soviel Dummheit in mancher Menschen Köpfe..
Bild

Gruß vom Ruheständler