Seite 52 von 82

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Jun 2018, 13:57
von Huschteguzzle
- Mit 55 und im Überhang = eR
- Mit 58 und in einer indirekten Funktion = VR

Für einen Vorruhestand ohne soziales Engagement gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Hier müssten erst neue Regelungen geschaffen werden. M.E. gilt nun die eR-Regelung auch für 58 jährige in indirekten Bereichen, ein Einsatz im Überhang scheint nicht erforderlich zu sein.

Die Post hat versäumt gescheite Altersteilzeit-Regelungen zu schaffen. Früher machten 90 Prozent beim alten Blockmodell mit, nun höchstens 10 Prozent beim verdi-Modell mit Lebenarbeitszeitkonten, etc.. Man könnte hier nochmals nachlegen und mehr zahlen und weniger Ansparung verlangen.

Es gibt nach einer Abfrage in unserer Abteilung wohl gar nicht so viele Personen, die am ER interessiert wären. Da wäre mit einer besseren Altersteilzeit-Regelung wohl mehr zu erreichen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 07:53
von AndyO
Huschteguzzle hat geschrieben: 9. Jun 2018, 13:57 Es gibt nach einer Abfrage in unserer Abteilung wohl gar nicht so viele Personen, die am ER interessiert wären. Da wäre mit einer besseren Altersteilzeit-Regelung wohl mehr zu erreichen.
Ne kleine Standort-Konsolidierung und du behauptest das GEGENTEIL....

Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 14:17
von Shoto
Was bringt es der Telekom mit der Bugettzuweisung 2019 bis Anfang Januar 2019 zu warten, woraus sich ja nur ein Antragsstau Anfang 2019 ergibt.

Wäre es nicht besser das Bugett für 2019 nach Möglichkeit schon eher zu erteilen?

Es wäre auch für die Kollegen, die es bearbeiten sollen eine Arbeitserleichterung.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 15:17
von Telekommi
collo hat geschrieben: 9. Jun 2018, 12:00 Scheinbar hat sich jetzt die Meinug im Posttower dazu gedreht. So wie ich das lese, darf jetzt wohl jeder gehen, der die Bedingungen erfüllt:

- Mit 55 und im Überhang = eR
- Mit 58 und in einer indirekten Funktion = VR

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob auch 55jährige in indirekten Funktionen in den eR gehen dürfen. Würde aber keinen Sinn machen, dass nicht zu machen.

Das interessiert die BANSTPT vermutlich nicht, wer wo seine Meinung dreht.
Es gibt ein Gesetz, in dem die Regelungen klar festgelegt sind. Dieses Gesetzt gilt bis Ende 2020. Ab 2021 kann es natürlich anders sein, aber bis dahin sind die Bedingungen wie geschrieben.
Heisst: ab 55 in den ER mit Engangement bzw. unter Erfüllung der gesetzten Möglichkeiten. Was anderes ist nicht machbar.
Und da wacht die BANST drüber.......
Sollte bei der Karte 1000 Stunden nur 10 nachher fehlen gibt es -10,8%.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 16:11
von Telekommi
Könnte ja durchaus sein, dass man nach der Hälfte der Zeit erkrankt (schwerwiegender meine ich...) und deswegen nicht weitermachen/fertigmachen kann.
Aber der Gesetzgeber will den Vorruheständler nicht besser stellen als den aktiven Beamten, der wegen Krankheit in DDU gehen muss und deswegen 10,8% Verlust hat.
Ist auch meiner Meinung nach korrekt so.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 17:39
von Siggi09
Telekommi hat geschrieben: 10. Jun 2018, 16:11 Aber der Gesetzgeber will den Vorruheständler nicht besser stellen als den aktiven Beamten, der wegen Krankheit in DDU gehen muss und deswegen 10,8% Verlust hat.
Ist auch meiner Meinung nach korrekt so.
Der DDU'ler bekommt bis zum 60 Lj. eine Hinzurechnung, die etwa den Betrag der 10,8% ausmacht. Der "gescheiterte" ER'ler steht dann also (unverschuldet) schlechter da - bis zum Lebensende.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 17:44
von Shoto
Servus Siggi09,

seit wann soll es eine Hinzurechnung geben?

Grüsse Shoto

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 18:00
von Telekommi
Shoto hat geschrieben: 10. Jun 2018, 17:44 Servus Siggi09,

seit wann soll es eine Hinzurechnung geben?

Grüsse Shoto
Diese Hinzurechnung gab es schon immer, zumindest kenne ich es nicht anders.

Ja, da hat der Siggi natürlich recht. Da steht der aktive Beamte natürlich besser da.
Wenn ein Beamter in DDU geht bekommt er die noch fehlenden Jahre bis zum 60ten Lebensjahr zu 2/3 ruhegehaltsfähig hinzugerechnet.

Beispiel: Beamter, Alter 51, geht in DDU und hat 30 Dienstjahre. Bekommt von den fehlenden 9 Jahre bis zum 60zigsten noch 2/3, d.h. 6 Jahre dazu, macht dann 36 Jahre. Vom Ruhegehaltssatz werden dann die 10,8 abgezogen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 18:08
von Shoto
Danke Telekommi für die ausführliche Erklärung. War mir nicht bekannt.

Beste Grüsse Shoto

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 18:41
von Telekommi
dibedupp,
nee, das reicht natürlich nicht.
Siggi meinte glaube ich, dass man dem ER'ler die 10,8 abzieht, aber dem DDu'ler vorher noch was zurechnet, bevor man ihm die 10,8 abzieht. Daher steht er besser da. Wieviel muss man dann genau ausrechnen...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jun 2018, 22:34
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 10. Jun 2018, 18:14 Wenn och mit 55 wegen DU in den Ruhestand gehe, werden mir 3,3 Dienstjahre hinzugerechnet. Und die sollen die 10,8 % ausgleichen?
Ja, in etwa. Rechne es aus. Die knapp 6% beziehen sich auf das letzte Bruttogehalt und gehen mit ein in das Ruhegehalt, die 10,8% werden vom ermittelten Ruhegehalt (so bei 63% vom Bruttogehalt) abgezogen. Hält sich etwa die Waage.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Jun 2018, 13:53
von Siggi09
Teamplayer hat geschrieben: 11. Jun 2018, 10:32 Am besten lässt man sich vor dem ER eine Versorgungsberechnung
erstellen - sollte dann zeitnah gemacht werden.
Vielleicht mit dem Hinweis von zwei Berechnungen, einmal mit dem
Antrag auf ER und einmal, wenn zum gleichen Zeitpunkt eine DDU
eintreten würde...
Als ob man sich frei zwischen Beidem entscheiden könnte. DDU setzt
doch irgendwie krank sein voraus, oder nicht?
Ich weiß jetzt aber nicht, ob das vom Pers.-Bereich auch so gemacht
wird - da kennt sich dibedupp ja besser aus und kann mal schreiben,
ob beide Rechnungen erstellt werden bzw. erstellet werden können.
Theoretisch berechnen lässt sich das natürlich (kann man auch selbst machen,
wenn man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt), aber ob es sich so
"planen" lässt?
Fakt ist, dass man mit ER in jedem Fall besser steht als mit DDU. Hier
ist wären ca. 6 % der Unterschied - ich lasse jetzt mal eine unterschiedliche
Lohnsteuer außen vor, da diese Summen nicht ins Gewicht fallen.
Mit ER ist es meist wohl etwas besser, dafür muss man die Bedingungen
aber auch erfüllen und hat das Risiko, dass man das evt. nicht kann. Dann
nämlich ist ER lebenslang! deutlich schlechter. Wenn man krank ist, hat man auch
vor der Zurruhesetzung wegen DU entsprechend lange Ausfallzeiten (und
damit schon früher "frei"). Jedenfalls ist der Unterschied zwischen DDU und ER
durch die Hinzurechnung bei DDU (fast) vernachlässigbar, wenn es nicht auf die
letzten ~50 EUR / Monat ankommt. 6% (die 3,33 Jahre der Hinzurechnung von
55 - 60) mehr Ruhegehalt (65% statt 59%) auf z.B. 3000 EUR = 1950 EUR. Minus
10,8% = ~1740 EUR. Beim ER 59% Ruhegehalt von 3000 EUR = 1770 EUR ohne Abzug.
Der ER ist in diesem Beispiel 30 EUR/Monat besser. Verliert man die 10,8% liegt
man bei 1579 EUR.
Und wenn einer die Voraussetzungen für den ER nicht erfüllt, hat er
drei Jahre lang keinen Abzug bekommen ...
Die drei Jahre spielen kaum eine Rolle, wenn man danach womöglich über 30 Jahre
die 10,8% verliert.

Bei DDU bleibt das "Risiko" der Reaktivierung und wenn mich nicht alles täuscht, gibt
es auch unterschiedliche Möglichkeiten des Hinzuverdienstes. Dürfte bei DDU
geringer ausfallen, schließlich ist man ja nicht ohne Grund in DDU.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Jun 2018, 06:41
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 06:33 Heute in YAM. Bis einschließlich Oktober reicht das Budget, die im November oder Dezember gehen wollten, erhalten eine Ablehnung.
Solange das 2020 nicht passiert, ist ja alles gut. ;)

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Jun 2018, 15:31
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 06:33 Heute in YAM. Bis einschließlich Oktober reicht das Budget, die im November oder Dezember gehen wollten, erhalten eine Ablehnung.
Stimmt, man fragt sich, warum dann überhaupt Austrittstermine zu November und Dezember angeboten wurden. Wenn dann Anfang 2019 die Teamleiter aufgefordert werden die betreffenden Beamten in den VR zu gängeln, können die sagen: "Ich habe zwei Mal beantragt, Ihr habt abgelehnt. Jetzt will ich nicht mehr ..." - und das zu Recht.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Jun 2018, 18:15
von Siggi09
dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 15:58 Wieso zwei Mal beantragt?
Wer zum 28.2 nicht zum Zuge kam und dann z.B. zum 31.12 neu beantragt hat ...
Und woher sollte der Dienstherr zu Beginn des Jahres wissen, wieviele einen Antrag stellen. Thoeretisch hätte das Budget auch bis Dezember reichen können, wenn im 1. Hj. weniger Anträge eingegangen wären.
Das klingt jetzt etwas zynisch. Natürlich weiß man wie viele (theoretisch) einen Antrag stellen könnten und es gibt sicher auch recht gute Abschätzungen, wie hoch der Anteil der Anträge daran sein dürfte. Zynisch deshalb, weil es so klingt als würden die vielen Antragsteller "schuld" sein, dass es zum November/Dezember jetzt nicht klappt, dabei macht der DH einem das Leben ja ganz bewusst schwer, um möglichst viele zur Annahme zu bewegen - bis hin zu (regelmäßigen) Einzelgesprächen mit dem Teamleiter. Dazu kommen die Standortgeschichten, um die Fahrwege/-zeiten zu verlängern und der teils schon unerträgliche Druck durch immer mehr Arbeit für immer weniger Köpfe.