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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 30. Nov 2012, 19:30
von burgwächter
Imhotep hat geschrieben:Hallo,
ich komme zwar aus NRW, aber im Schreiben, welches ich per Postzustellungsurkunde bekommen habe steht extra eine Rechtsmittelbelehrung drin, in der auf das Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7 hingewiesen wird.
Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Vorstand der Deutschen Telekom AG, dieser vertreten durch SBR, BRS, Rechtsservice Dienstrecht zu richten.

VG Berlin ist Beamtenfreundlich keine Angst Klage dürfte ohnehin auch an Deinen Wohnort verwiesen werden.
Ich habe dort mal wg. einer Zuweisung und Kosten geklagt. Die sind nicht so gut auf die T zu sprechen.
Weil das Geld nach Monaten nicht kam, wie ausgeurteilt habe ich eine Pfändung des BBK Konto´s der T. beim 1. Senat beantragt.
Der Dezernet war nett und scheinbar hat er bei der T nachgehakt ein paar Tage später war die Kohle auf dem Konto. 8)


Ich habe immer noch keine Beurteilung oder Absage bekommen, nach aktueller Auskunft des PST ist alles in Arbeit :lol:
Frag mir wer mich beurteilen soll nach drei Jahren passiver Untätigkeit auf meiner Veranda :mrgreen:

Gude B.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 1. Dez 2012, 20:13
von Kater-Mikesch
Ach Burgwächer,

du kennst mit Sicherheit alle Vg´s im Lande - mach doch mal eine Landkarte mit allen VG´s nach T-Freundlich oder Beamten-Freundlich...

Du hast es aber noch immer nicht verstanden, aus welchem Grunde die Telekom als zuständiges Verwaltungsgericht das VG Berlin angibt...
und du wirst es auch nicht verstehen, weil du es nicht verstehen willst...

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 3. Dez 2012, 11:25
von burgwächter
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ach Burgwächer,

du kennst mit Sicherheit alle Vg´s im Lande - mach doch mal eine Landkarte mit allen VG´s nach T-Freundlich oder Beamten-Freundlich...

Du hast es aber noch immer nicht verstanden, aus welchem Grunde die Telekom als zuständiges Verwaltungsgericht das VG Berlin angibt...
und du wirst es auch nicht verstehen, weil du es nicht verstehen willst...
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Ich brauche nichts zu verstehen, ich gehe mit goldenen Handschlag zu einer anderen Behörde.

Dein Beitrag ist OT und hat keinen Bezug zum TE.
Darüberhinaus ist es egal welches VG die T angibt, es gilt fast immer das VG des Wohnortes, außer in gaaanz wenigen Ausnahmefällen.
Z.B. durch Satzung siehe PBeaKK, näheres regelt die VwGO in §52..
Aber dass wollen Sie nicht verstehen, sondern diffamieren und betreiben Cyberkrieg m.E. als Vasall oder Vorsitzender einer gewissen Vereinigung aus
Bad Berleburg um Mitglieder zu gewinnen.

Gude B. ich lass mich nicht unterkriegen :mrgreen:

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 3. Dez 2012, 11:43
von Bundesfreiwild
Na dann hast du ja jetzt keine Probleme mehr - und Tschüss.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 3. Dez 2012, 11:54
von Kater-Mikesch
ich würde mal behaupten, dass dich (Burgwächter) mit 100 %iger Sicherheit keine andere Behörde oder sonst ein Arbeitgeber
übernehmen, denn dann wäre das eine Bankrotterklärung für ihn selber !

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 3. Dez 2012, 11:56
von burgwächter
Bundesfreiwild hat geschrieben:Na dann hast du ja jetzt keine Probleme mehr - und Tschüss.

Ich hatte noch nie Probleme, sondern nur eine gewisse Telefongesellschaft mit mir. :lol: :lol: :lol: .

Aber keine Angst ich schaue aus der Ferne z.B. den Cayman Inseln oder St. Vincent und die Grenadinen. :mrgreen:
Mit dem Regierungschef des letztgenannten war ich im August in Marbella auf seiner 40m Yacht LA Dea und
zu einem Besuch in seiner Heimat eingeladen..

Denn tschüss

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 3. Dez 2012, 12:07
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,

kannst du mir bitte mal sagen, wo die den haben laufen gelassen?

Der war schon im Bundestag und hat unsere Problem angesprochen, dann bei seinem Abgeordneten, dort hat er auch alle Probleme angesprochen...
Und die sind dann auch gelöst worden...

Sein Konto wurde überprüft - er fährt mit den obersten Staatsmänner auf Yachten...och Gott...lass bitte mal was Hirn runter fallen...

@ Burgwächter
Du disqualifizierst dich immer selber - herzlichen Glückwunsch und viel Glück bei der neuen Behörde - da kann mal ja nur lachen - aber im Prinzip
tust du mir echt Leid...!

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 4. Dez 2012, 10:34
von Bundesfreiwild
"schulterzuck"
Ach weisst du Kater, unter den Viventos gibt es ja auch hoch bezahlte Menschen, die Zweit- und Drittwohnsitze an der Cote d'Azur oder sonstwo in der Welt haben und anscheinend als A16er oder drüber (es gibt auch B-besoldete Kollegen) entsprechende Kontakte zum Jet Set haben. Denen kann - dank lebenslangem SEHR gutem Einkommen und vermutlichem Vermögen - sowieso egal sein, ob sie noch aktiv bleiben oder den Abgang machen.

Sollen sie doch. Ich neide keinem seine Kohle. Und ganz ehrlich gesagt - auch nicht die "tolle" Gesellschaft von Geschäfts- und Politratten (samt ihren oft geschmacklosen Frauen), die ihr Geld auf oft undurchsichtigen Wegen gemacht haben. Mit solchen Leuten will ICH nicht mal im Traum zu tun haben WOLLEN. Ich brauche keine "wichtigen" Leute um mich herum, um mich selbst wichtig zu fühlen.

Leider fragen sich auf dieser Ebene die meisten nicht, ob dank ihrer so toll erfüllten Aufgaben und erreichten persönlichen oder dienstlichen Ziele, nicht viele Menschen den Bach runtergegangen sind. Und ich hoffe, dass die irgendwann in ihrem Leben noch den Preis -und hoffentlich einen hohen- dafür bezahlen müssen.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 4. Dez 2012, 17:12
von Torquemada
Mir reicht schon ein Verwandter, der regelmäßig mit Stoibers, dem Ude und anderen Münchner Polit-Säcken golfen und spaßeln geht......würg....

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 5. Dez 2012, 15:52
von Bundesfreiwild
Und genau solche Leute arbeiten bei Vivento auf höchster Ebene, sozusagen mit "Freifahrtschein", UM auf dieser Ebene Golf- und Latrinengespräche zu führen, damit irgendwo draußen wieder mal ein größeres Beschäftigungsprojekt für überzählige Beamte aufgesetzt wird.
Allerdings tun die das wohl überall anders als in Rheinland-Pfalz. Hier tut sich nämlich seit 10 Jahren genau NIX auf Landes- oder Kommunalebene.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 5. Dez 2012, 18:12
von Torquemada
Bundesfreiwild hat geschrieben:Allerdings tun die das wohl überall anders als in Rheinland-Pfalz. Hier tut sich nämlich seit 10 Jahren genau NIX auf Landes- oder Kommunalebene.
Rheinland-Pfalz ist doch ein Königreich mit einem pöbelnden König Kurt. Da gehen die Uhren anders. Und seine Nachfolgerin dürfte als schwerbehinderte und kranke Frau in Spitzenposition gerade KEIN Verständnis für die Sorgen und Nöte derselben Menschen bei der Telekom haben.
Wolfgang Schäuble zeigt Behindertenverbänden bekanntlich die kalte Schulter.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 6. Dez 2012, 15:40
von Bundesfreiwild
Schäuble *spuck*.
Ich wäre froh, wenn DER mal in den Ruhestand ginge. Alt genug ist er ja dafür.

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 7. Dez 2012, 08:26
von DBTB2012
Hallo Zusammen,

um wieder beim Thema zu sein ...

Mein Wiederspruch gegen die Beurteilung ist zur richterlichen Entscheidung im Verwaltungsgericht. Sprich die Klage steht und mal sehen wann der Gerichtstermin ist und wie die Entscheidung ausfällt.

Der einstweilige Rechtsschutz das niemand befördert werden darf solange keine Entscheidung in Sachen Beurteilung gefallen ist, ist auch durch und die Telekom hat ihn mit Einschränkungen (wurde mit meinem Rechtsanwalt verhandelt) angenommen.

Soweit alles auf dem Weg und das real in unserer Republik und nicht in die Karibik.

Grüße

DBTB2012

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 7. Dez 2012, 12:18
von Imhotep
Hallo DBTB2012,
worauf hast du deinen Widerspruch begründet.
Ich habe meine Unterlagen zur Zeit auch beim Anwalt liegen.
Bei mir ist es so, das die diesjährige Beurteilung völlig neben denen der letzten drei Jahre liegt.
Gruß

Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Verfasst: 7. Dez 2012, 22:15
von Torquemada
Die Telekom behauptet, sie sei jetzt einfach strenger. Damit rechtfertigt sie die schlechteren Beurteilungen.