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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Jan 2018, 07:26
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 21. Jan 2018, 12:07 Ich glaube, manche müssen sich das Gesetz noch mal durchlesen. In den ER darf nur gehen, wer unmittelbar Rationalisierungsbetroffen ist oder wenn die Tätigkeit von jemandem weiter augeführt wird, der unmittelbar Rationaisierungsbetroffen ist. Eine andere Machbesetzung des Postens ist nicht zulässig.
Und bei PTI und der Technik gibt es eben aktuell keinen Personalabau, also kann da auch keiner gehen. Das gibt nicht die Telekom vor, sondern das Gesetz.
Tja, und warum gab's die 55er? > Massiver Personalabbau bei Netze wegen Umstellung von PSTN auf VoIP ab 2018. Leider schon vergessen...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Jan 2018, 13:33
von Siggi09
AndyO hat geschrieben: 22. Jan 2018, 07:26 Tja, und warum gab's die 55er? > Massiver Personalabbau bei Netze wegen Umstellung von PSTN auf VoIP ab 2018. Leider schon vergessen...
Die gibt's schon viel viel länger und das mit der Umstellung braucht wohl noch (wer hätte das gedacht? :shock: ). Dafür können wir wohl Wetten annehmen, wie es mit einer Verlängerung des ER/VR ab 2021 weiter gehen wird. Und im Rahmen des "großen Kehraus", der bis ~2025 zu erwarten ist, haben dann alle die Möglichkeit zu gehen und das Kapitel Beamte bei den PNU ist weitgehend abgeschlossen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Jan 2018, 20:30
von Postler63
Antragstellung ER: Ende Okt. 2017

Gewünschter (und möglicher) Termin: 31.03.2018

16.01.2018:
Info per Mail von HR DTSE, dass Genehmigung FüKr sowie HR-Businesspartner bereits vorliegt.

18.01.2018:
Info per Mail von FMB HR DTSE an FüKr sowie CC an mich:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx wird mit Ablauf des 31.03.2018 zurruhegesetzt.

Also mehr als 2 Monate vor dem Zuruhesetzungstermin!
Somit lässt sich noch alles regeln wie Urlaub, GLAZ-Abbau usw.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Jan 2018, 20:53
von Manitu
Postler63 hat geschrieben: 22. Jan 2018, 20:30 Antragstellung ER: Ende Okt. 2017

Gewünschter (und möglicher) Termin: 31.03.2018

16.01.2018:
Info per Mail von HR DTSE, dass Genehmigung FüKr sowie HR-Businesspartner bereits vorliegt.

18.01.2018:
Info per Mail von FMB HR DTSE an FüKr sowie CC an mich:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Xxxxxxx Xxxxxxxx wird mit Ablauf des 31.03.2018 zurruhegesetzt.

Also mehr als 2 Monate vor dem Zuruhesetzungstermin!
Somit lässt sich noch alles regeln wie Urlaub, GLAZ-Abbau usw.
Zunächst mal herzlichen Glückwunsch. Die erste Mail habe ich auch bekommen, die zweite Mail nicht. Egal, die erste genügt mir. Gehe auch zum 31.03.2018 😀

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Jan 2018, 23:22
von Postler63
Danke für den Glückwunsch, Deine Mail kommt, dauert halt nur ein Paar Tage länger.

Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 23. Jan 2018, 10:57
von DHLer
Darf ich die Postler mal fragen in welcher "Organisationseinheit" Ihr beschäftigt seit und ob Ihr zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle Rahmenbedingungen des Gesetzes (u.a. Überhang) erfüllt hattet? Bin derzeit aus dienstlichem Interesse mit Sonderurlaub bei der T-Systems beschäftigt. Falle nach Aussage von HR nicht unter die von der Post erstellten "Rahmenbedingungen". Hat jemand ähnliche Auskünfte für diesen Fall erhalten?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 25. Jan 2018, 14:31
von AndyO
Siggi09 hat geschrieben: 22. Jan 2018, 13:33 Die gibt's schon viel viel länger und das mit der Umstellung braucht wohl noch (wer hätte das gedacht? :shock: ).
Netze ist halt mit Outdoor beschäftigt. Hat ein bissle gedauert, bis man's gemerkt hat.:wink:
Siggi09 hat geschrieben: 22. Jan 2018, 13:33Dafür können wir wohl Wetten annehmen, wie es mit einer Verlängerung des ER/VR ab 2021 weiter gehen wird. Und im Rahmen des "großen Kehraus", der bis ~2025 zu erwarten ist, haben dann alle die Möglichkeit zu gehen und das Kapitel Beamte bei den PNU ist weitgehend abgeschlossen.
Jo, und irgendwann wird auch der letzte DTAG-Beamte 67. Dann hat sich's ohnehin erledigt. Wenn man so lange durchhält...

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 25. Jan 2018, 17:26
von Torquemada
Dauert noch 25 Jahre...theoretisch.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 25. Jan 2018, 21:44
von Ahab
DHLer hat geschrieben: 23. Jan 2018, 10:57 Darf ich die Postler mal fragen in welcher "Organisationseinheit" Ihr beschäftigt seit und ob Ihr zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle Rahmenbedingungen des Gesetzes (u.a. Überhang) erfüllt hattet? Bin derzeit aus dienstlichem Interesse mit Sonderurlaub bei der T-Systems beschäftigt. Falle nach Aussage von HR nicht unter die von der Post erstellten "Rahmenbedingungen". Hat jemand ähnliche Auskünfte für diesen Fall erhalten?
Hallo DHLer, ich befinde mich in der gleichen Situation, bin ebenfalls von der DPAG beurlaubt zwecks Beschäftigung bei der T-Systems. Die Personalabteilung bei meiner DPAG Stammeinheit hat mir die gleiche Auskunft gegeben: die Beurlaubten gehören nicht zur Zielgruppe, sie sind ja schließlich beschäftigt und tun nicht weh. Ob man im Falle einer Rückkehr in den "aktiven" Dienst als Beamter im Personalüberhang hängt, spielt dabei zunächst mal keine Rolle. Letztlich gilt die beidseitige Freiwilligkeit in der Anwendung des Gesetzes; ein Anspruch besteht nicht. Ich denke, man wird eben ersteinmal die Anträge derjenigen berücksichtigen, die aktuell den vom Unternehmen gesteckten Bedingungen entsprechen und dann weiter sehen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 26. Jan 2018, 06:31
von AndyO
Ahab hat geschrieben: 25. Jan 2018, 21:44 Hallo DHLer, ich befinde mich in der gleichen Situation, bin ebenfalls von der DPAG beurlaubt zwecks Beschäftigung bei der T-Systems. Die Personalabteilung bei meiner DPAG Stammeinheit hat mir die gleiche Auskunft gegeben: die Beurlaubten gehören nicht zur Zielgruppe, sie sind ja schließlich beschäftigt und tun nicht weh.
Und ich dachte, T-Systems steckt noch mitten im sozialverträglichen Abbau von 5000 FTE. Ist der schon abgeschlossen? Ansonsten würde ich gegenüber HR mal Freiwilligkeit bekunden.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2018, 14:40
von UfoH
Ich bin Neueinsteiger in diesem Chat und würde mich freuen, zusätzlich Infos zum ER zu erhalten. Derzeit bin ich (56 Jahre) zu einer anderen Behörde abgeordnet, so dass ich keinen Zugriff auf Intranetseiten wie z.B. YAM habe. Um künftig nicht täglich mehrere Stunden Fahrzeit in Kauf zu nehmen (Versetzung bietet die Behörde derzeit nicht an), bleibt mir nur die Option des ER übrig, und dort das Ehrenamt mit 1000 Stunden.
Für den Nachweis wird eine Kopie des Festellungsbescheids der Finanzverwaltung gemäß § 60 a Abgabenordnung (AO) verlangt. Die von mir angesprochenen Vereine, soziale Einrichtung usw. sind mehr oder weniger mit dem § 60 a überfordert.
Verschiedene Institutionen konnten mir lediglich Feststellungs/Freistellungsbescheide u.a. mit Hinweisen vorlegen,…“die Körperschaft ist von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient“…. Zudem liegen in den Bescheiden u.a. weitere Hinweise wie…“die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 A0“.. vor.
Auf Nachfrage bei meinem Finanzamt erhielt ich die Aussage, dass der § 60 a in den §§ 51 ff AO enthalten sei (kann ich als Laie nicht beurteilen).
Zu meiner Absicherung habe ich die BAnstPT bzgl. der Problematik angeschrieben und um Vorabprüfung eines beigefügten Festestellungsbescheids gebeten (schließlich bestätigt später die BAnstPT, nach Erbringung der 1000 ehrenamtlichen Stunden , dass das gesellschaftliche Engagement erbracht worden ist).
Die BAnstPT hat kurz und knapp mitgeteilt, dass Anfragen zum ER an den HR-Kundenservice der DTSE zu richten sind. Nach telefonischer Reklamation erhielt ich lediglich den Hinweis, dass das Problem bekannt sei, da hierzu täglich Anfragen eingingen!!?
Bei HR kannte man das Problem ebenfalls, konnte aber auch nicht weiterhelfen. Auch mein Hinweis, das in Visap (Stand: November 2017) die Problematik zur Klärung ansteht, war den Mitarbeitern bekannt. Die Zeit bis zum letzten Abgabetermin (Antrag ER) wird enger!!
Wer hat hierzu ebenfalls Erfahrungen gesammelt bzw. kann hierzu Infos/Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2018, 18:36
von Metro
UfoH hat geschrieben: 28. Jan 2018, 14:40 Für den Nachweis wird eine Kopie des Festellungsbescheids der Finanzverwaltung gemäß § 60 a Abgabenordnung (AO) verlangt. Die von mir angesprochenen Vereine, soziale Einrichtung usw. sind mehr oder weniger mit dem § 60 a überfordert.
Verschiedene Institutionen konnten mir lediglich Feststellungs/Freistellungsbescheide u.a. mit Hinweisen vorlegen,…“die Körperschaft ist von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient“…. Zudem liegen in den Bescheiden u.a. weitere Hinweise wie…“die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 A0“.. vor.
Auf Nachfrage bei meinem Finanzamt erhielt ich die Aussage, dass der § 60 a in den §§ 51 ff AO enthalten sei (kann ich als Laie nicht beurteilen)
Hallo UfoH,

ich bin auch Laie (und nicht mal betroffen ;) ). Etwas Rechtsverbindliches oder Erfahrungswerte hab ich also nicht :( . Vielleicht hilft´s trotzdem irgendwie...
Der Sinn der Regelung ist doch (soweit sich mir das erschlossen hat), den angehenden Früh-Ruheständlern ein gesellschaftliches Engagement aufzuerlegen - vermutlich, damit man dem (verständlicherweise kritischen) Wahlvolk wenigstens ein bisschen besser verkaufen kann, dass sowas wie Ruhestand in dem Alter überhaupt möglich ist, noch dazu bei Beamten, auf die weite Teile der Bevölkerung ja ohnehin nicht besonders gut zu sprechen sind.

Das Kriterium für die Variante mit den 1000 Stunden ist doch im Grunde, dass diese bei einem gemeinnützigen Verein abgeleistet werden. Dass sich da jetzt aus einer (vielleicht etwas unsauber formulierten) Regelung Fallstricke für die Betroffenen ergeben oder gar dass diese im Nachhinein von der BAnsT quasi konstruiert werden könnten, um die Betroffenen hinterhältig um einen Teil ihrer Pension zu bringen, widerspricht allem, was ich bisher in diesem Land erlebt habe. Mein Eindruck ist eher, dass alle Beteiligten froh sind, wenn die Maßnahme Erfolg hat und der Stempel "Engagement erbracht" dann eines Tages gemacht werden kann. Einerseits verstehe ich natürlich den Wunsch, da vorher alles abzuklopfen und alle Gewissheiten schriftlich und rechtssicher festgezurrt zu haben - immerhin geht es ja nicht gerade um "Peanuts". Andererseits gehen ja auch unsere Gerichte im Zweifel immer von der Frage aus, was nach Sinn und Zweck einer Regelung denn wohl anzunehmen wäre. So gesehen solltest du doch mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein. Das Finanzamt kennt sich bestens mit der Materie aus - der Hinweis, den du da bekommen hast, ist auf jeden Fall ein zuverlässiger Wegweiser.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2018, 19:01
von Postler63
Betrifft den §60a AO;
Zu den Aussagen mancher Finanzbeamten zur soviel;
Den bisherigen sog. "Freistellungsbescheid nach §51 usw. gab es bis 2013.
Sei dem Jahr 2013 gibt es u.a. den für den ER geforderten "Feststellungsbescheid" nach §60a.
Dieser wird entweder "von Amts wegen" bzw. auf Antrag der Körperschaft (also gemeinnütziger Verein) aufgestellt und bestätigt damit die erforderliche Gemeinnützigkeit.


Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen [1]

(2) Die Feststellung der Satzungsmäßigkeit erfolgt
auf Antrag der Körperschaft oder
von Amts wegen bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2018, 19:18
von Postler63
Sieht dann so aus, dieser Bescheid ergeht an die Körperschaft.
Den sollte dann jeder kopieren und sich aushändigen lassen, dann alles gut.
Anscheinend ist hier HR der Telekom aktuell auch etwas überfordert bei der hohen Anzahl der Anfragen.
Lt. YAM wird ja aktuell sowohl mit dem Bundesfinanzministerium als auch mit dem BAPT über eine "Vereinfachung" verhandelt.
Ergebnisse soll es geben, noch bevor (28.02) die ersten Kolleg/innen den ER antreten.

So ergeht der Bescheid vom FA!

Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2018, 19:19
von Postler63
War etwas zu langsam,
Didedupp hat's auf den Punkt gebracht.