Seite 44 von 82

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 29. Dez 2017, 09:42
von AndyO
Huschteguzzle hat geschrieben: 28. Dez 2017, 17:59 Für unseren Bereich (GBS) ist das Angebot bescheiden. Es gilt diesmal explizit nur für Personen im Personalüberhang (New Placement). Beim letzten mal konnte man noch stellvertretend für eine Überhangkraft gehen, die das Angebot nicht annahm.
Tja, die Beamten der ersten Stunde im mittleren Dienst, Ausbildung bei der Post, haben ihre 71,75% mit 56 voll. Dann kommen 11 Jahre ohne Pensionszuwachs aber mit Pensionskürzung bei Dienstunfähigkeit. Tolle Aussichten!

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 29. Dez 2017, 14:29
von Telekommi
AndyO hat geschrieben: 29. Dez 2017, 09:42
Tja, die Beamten der ersten Stunde im mittleren Dienst, Ausbildung bei der Post, haben ihre 71,75% mit 56 voll. Dann kommen 11 Jahre ohne Pensionszuwachs aber mit Pensionskürzung bei Dienstunfähigkeit. Tolle Aussichten!
So ist es :(
Es sei denn, derjenige zieht, gewollt oder ungewollt, mit 63 die DDU-Karte, dann gibt es keinen Abzug mehr. Wären dann "nur" 7 Jahre.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Jan 2018, 19:10
von CPostler
Possi hat geschrieben: 23. Dez 2017, 14:50 Gestern hat die Zentrale der Deutschen Post AG entschieden, nun doch den ER Ruhestand anzubieten. Die infrage kommenden Beamten müssen sich natürlich ganz schnell entscheiden (bis 25.01.18).
@ Possi

Bei uns in der Niederlassung ist von dem Angebot nichts bekannt.
Kannst Du etwas genauer werden?
Welcher Personenkreis kann den ER Ruhestand bei der Deutschen Post AG in Anspruch nehmen?
Gibt es Ausschlusskriterien, wie Alter, Laufbahn, fester Dienstposten, Niederlassung?
Werden alle Beamten über 55, wie beim letzten Mal, informiert? Oder darf die Niederlassungsleitung gezielt auswählen?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Jan 2018, 19:27
von Possi
Bei uns hängt ein Aushang mit den Informationen aus. Zudem werden die möglichen Kollegen angesprochen und informiert. Hast du Zugang zum Intranet (mynet)?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Jan 2018, 19:52
von CPostler
Possi hat geschrieben: 3. Jan 2018, 19:27 Bei uns hängt ein Aushang mit den Informationen aus. Zudem werden die möglichen Kollegen angesprochen und informiert. Hast du Zugang zum Intranet (mynet)?
Ja. Wo muss da suchen?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Jan 2018, 20:28
von Possi
CPostler hat geschrieben: 3. Jan 2018, 19:52
Possi hat geschrieben: 3. Jan 2018, 19:27 Bei uns hängt ein Aushang mit den Informationen aus. Zudem werden die möglichen Kollegen angesprochen und informiert. Hast du Zugang zum Intranet (mynet)?
Ja. Wo muss da suchen?
Du hast Post.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 4. Jan 2018, 10:25
von aquaplex
CPostler hat geschrieben: 3. Jan 2018, 19:10
Possi hat geschrieben: 23. Dez 2017, 14:50 Gestern hat die Zentrale der Deutschen Post AG entschieden, nun doch den ER Ruhestand anzubieten. Die infrage kommenden Beamten müssen sich natürlich ganz schnell entscheiden (bis 25.01.18).
@ Possi

Bei uns in der Niederlassung ist von dem Angebot nichts bekannt.
Kannst Du etwas genauer werden?
Welcher Personenkreis kann den ER Ruhestand bei der Deutschen Post AG in Anspruch nehmen?
Gibt es Ausschlusskriterien, wie Alter, Laufbahn, fester Dienstposten, Niederlassung?
Werden alle Beamten über 55, wie beim letzten Mal, informiert? Oder darf die Niederlassungsleitung gezielt auswählen?
Auf Nachfrage bei meiner Abteilungsleiterin kam nur die Antwort: "Die zwei Kollegen aus dem Überhang wurden informiert".

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 4. Jan 2018, 11:26
von Possi
Einen Antrag kann man ja trotzdem stellen, die Antragsformulare sind im Intranet vorhanden.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Jan 2018, 11:44
von banditbalu
Hallo zusammen,

kann mir jemand das Antragsformular zukommen lassen. Ich werde auch bei meiner NL im Überhang geführt und bin zurzeit DU. Ich wurde von meiner NL noch nicht informiert. Habe leider keinen Zugang zum Intranet.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Jan 2018, 14:07
von Ich bin neu hier
Hallo zusammen,
Ist das Budget für den Engagierten Vorruhestand für 2018 schon abgesegnet worden?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jan 2018, 09:21
von AndyO
Ich bin neu hier hat geschrieben: 11. Jan 2018, 14:07 Hallo zusammen,
Ist das Budget für den Engagierten Vorruhestand für 2018 schon abgesegnet worden?
Telekom Ja, auch wenn gebremst wird.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Jan 2018, 09:40
von Ich bin neu hier
Guten Morgen,
Was heißt "gebremst" für die, die Antrag gestellt haben?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Jan 2018, 14:52
von Metro
Mir fällt da als Erstes die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ein, aber ob die tatsächlich in diesem Fall eine Option wäre, weiß ich nicht - da fehlt mir das Fachwissen. Die 3 Monate ab Antragstellung, die dort als Orientierung angegeben sind, wären ja längst um, wenn du den Antrag Anfang August gestellt hast...

Bei mir dauerte die Versorgungsauskunft von Antragstellung (per Mail) bis zum Bescheid übrigens genau drei Wochen (!) (das war in der 1. Hälfte des Jahres 2017).

Vielleicht bringt Dich eine Beschwerde beim Leiter der BAnstPT weiter, verbunden mit einer Fristsetzung (max. 2 Wochen) sowie Klageandrohung (evtl. Untätigkeit und Schadensersatz, falls Du wegen der fehlenden Berechnung den Ausstieg verpasst)? Manchmal hilft leider nur so eine Keule, um die „Gegenseite“ auf Trab zu bringen…

Ich drück die Daumen, dass andere hier bessere Ideen haben, wie du möglichst bald ans Ziel kommst…

Soweit ich das in Erinnerung habe, ist der Antrag selbst tatsächlich nicht rechtsverbindlich in dem Sinne, dass du unter allen Umständen zum von dir beantragten Ausstieg gezwungen wärst. Dein "Ausstieg vom Ausstieg" wäre m.E. möglich, solange die entsprechende Urkunde für den Ruhestand nicht vorliegt.

Re: Versorgungsinformation Bearbeitungsdauer

Verfasst: 14. Jan 2018, 15:10
von Siggi09
Andy63HH hat geschrieben: 14. Jan 2018, 13:27 Es wurde der Vorschlag gemacht, bei nicht fristgerechter Zusendung der VersorgungsInfo bis 2. März den Antrag auf ER trotzdem zu stellen. Wenn dann die Berechnung vorliegt,
könne ich dann entscheiden, ob ich den Antrag zurückziehen möchte oder in den ER gehen möchte.
Meiner Meinung nach ist der Antrag auf ER doch rechtsverbindlich und kann nicht einfach widerrufen werden. Und was ist, wenn bis 30. Juni 2018 die Info immer noch nicht vorliegt ?
Meines Wissens ist das genau richtig. Du kannst den Antrag m.E. bis zum Zurruhesetzungsbescheid jederzeit zurück ziehen. Niemand kann gezwungen werden die Katze im Sack zu kaufen. Aber: Du kannst Dir doch die zu erwartende Pension selbst ausrechnen und am Ende wird eine Abweichung von ein paar Euro kaum dazu führen, dass Du alles auf den Kopf stellst - oder?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Jan 2018, 16:03
von Ich bin neu hier
Ich hatte meine Versorgungsauskunft im August beantragt. Mehrfach reklamiert und mich dann im November entschieden, den Antrag auf EV zu stellen. Und ca 14 Tage später war die lang ersehnte Versorgungsinformation da. Ob es einen Zusammenhang gibt, weiß ich nicht. Aber ich denke auch, dass man den Antrag zurückziehen kann, wenn die wichtigste Entscheidungsgrundlage fehlt.