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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 9. Dez 2017, 08:30
von efa
Danke für die Info. Mit so einer hohen Anzahl/Quote hatte ich wahrlich nicht gerechnet. Umso mehr wundert es dann, dass unsere Interessen wie z.B. unzureichende Planstellen für längst fällige Beförderungen nicht ausreichend vertreten werden.
Egal ob von VERDI, Beamtenbund etc.
Nach der letzten Groko und dem Umstand, dass der Bund immer noch ein Großaktionär der Telekom ist, und dass momentan wohl mehr als genug Geld da ist, kann ich das nicht nachvollziehen! Da braucht keiner der Vorgenannten mehr versuchen, den schwarzen Peter an jemand anderem zu schieben.
Vor allen bei den beurlaubten bzw. insich beurlaubten Beamten müsste die Telekom ja noch nicht einmal tatsächlich dafür zahlen, weil es ja nur das Schattengehalt wäre und sich das dann eigentlich doch erst beim Eintritt in den Ruhestand bemerkbar machen würde.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 9. Dez 2017, 16:59
von Telekommi
Problem bei uns ist auch, dass der Stellenkegel mittlerweile auf dem Kopf steht, da keine jungen Kräfte mehr nachkommen. Nach oben befördert werden wollen aber alle. Da gibt es im geh. Dienst z.B. keine A9er und A10er mehr, sondern es tummelt sich alles in A11 bis A13.
Auf die anderen Frage: die 300 sind nur für den Monat Februar. Dieses Budget wurde vorab freigegeben. Die Gesamtquote für 2018 ist offiziell noch nicht bekannt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 15. Dez 2017, 23:40
von velocity
Hallo,
wie hier zu hören ist, ist die DT-Technik (kein Querschnittsbereich, also wirklich Technik) bei der neuen Vorruhestandsregelung in 2018 ja außen vor. Gilt das generell oder betrachtet man doch evt. den Einzelfall ?
Wenn also z.B. der Ressortleiter einem solchen Antrag zustimmt und an die entsprechende Stelle weiterleitet, bestünde dann zumindest die theoretische Chance auf Genehmigung oder wird das pauschal abgewiesen ?
Natürlich kann hier wahrscheinlich niemand eine konkrete Antwort geben, aber eure Einschätzung würde mich schon interessieren.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 16. Dez 2017, 23:08
von velocity
Ja, so wird es wohl sein. Aber wahrscheinlich hat sich das noch nicht überall rumgesprochen. Ich habe zumindest keine "offizielle" Info darüber bekommen. Nur im YAM ist etwas zu finden. Aber da schaut nicht jeder rein ...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 17. Dez 2017, 11:51
von Telekommi
Es ist so wie dibedupp schreibt. Ich meine mich erinnern zu können, dass es mal einen Beitrag des DT Technik-HR Menschen (war das eine Frau?) gab, dass der Vorruhestand "nur in geringem Ausmaß in ausgewählten Verwaltungsbereichen" in Anspruch genommen wird.
Heißt für mich im Klartext, nicht in der Fläche, nur ein paar überzählige Büro-Methusalems.......
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 23. Dez 2017, 14:50
von Possi
Gestern hat die Zentrale der Deutschen Post AG entschieden, nun doch den ER Ruhestand anzubieten. Die infrage kommenden Beamten müssen sich natürlich ganz schnell entscheiden (bis 25.01.18).
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 23. Dez 2017, 20:55
von Postler63
Das kam jetzt wirklich überraschend, nachdem der ER von der Post AG zuerst abgelehnt wurde.
Das freut mich aber für die Post-Kollegen, die jetzt auch dieses "Angebot" annehmen können.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Dez 2017, 13:43
von collo
An die Postkollegen.
Da ich derzeit bis zum 20.01. in Reha bin und ich bislang keinen Erfolg hatte, etwas zur ER-entscheidung zu erfahren, wie sehen die Bedingungen bei der Post aus?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 27. Dez 2017, 21:56
von Possi
@Collo:
Es gab für verschiedene Betriebe eine Anweisungen mit etlichen Anlagen. Schreib mir eine PN in welcher NL du arbeitest.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Dez 2017, 11:34
von Telekommi
Freut mich für die Kollegen der gelben Post.
Mussten in den Jahren seit der Dreiteilung und Privatisierung auch einiges mitmachen und einstecken......
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Dez 2017, 17:59
von Huschteguzzle
Für unseren Bereich (GBS) ist das Angebot bescheiden. Es gilt diesmal explizit nur für Personen im Personalüberhang (New Placement). Beim letzten mal konnte man noch stellvertretend für eine Überhangkraft gehen, die das Angebot nicht annahm.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 29. Dez 2017, 09:36
von collo
Leider bin ich noch nicht dabei, hoffentlich muss ich nicht noch ein Jahr warten und die Aufforderung für den Jahrgang 63 kommt früher als Ende 2018.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 29. Dez 2017, 09:42
von AndyO
Huschteguzzle hat geschrieben: ↑28. Dez 2017, 17:59
Für unseren Bereich (GBS) ist das Angebot bescheiden. Es gilt diesmal explizit nur für Personen im Personalüberhang (New Placement). Beim letzten mal konnte man noch stellvertretend für eine Überhangkraft gehen, die das Angebot nicht annahm.
Tja, die Beamten der ersten Stunde im mittleren Dienst, Ausbildung bei der Post, haben ihre 71,75% mit 56 voll. Dann kommen 11 Jahre ohne Pensionszuwachs aber mit Pensionskürzung bei Dienstunfähigkeit. Tolle Aussichten!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 29. Dez 2017, 14:29
von Telekommi
AndyO hat geschrieben: ↑29. Dez 2017, 09:42
Tja, die Beamten der ersten Stunde im mittleren Dienst, Ausbildung bei der Post, haben ihre 71,75% mit 56 voll. Dann kommen 11 Jahre ohne Pensionszuwachs aber mit Pensionskürzung bei Dienstunfähigkeit. Tolle Aussichten!
So ist es
Es sei denn, derjenige zieht, gewollt oder ungewollt, mit 63 die DDU-Karte, dann gibt es keinen Abzug mehr. Wären dann "nur" 7 Jahre.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 3. Jan 2018, 19:10
von CPostler
Possi hat geschrieben: ↑23. Dez 2017, 14:50
Gestern hat die Zentrale der Deutschen Post AG entschieden, nun doch den ER Ruhestand anzubieten. Die infrage kommenden Beamten müssen sich natürlich ganz schnell entscheiden (bis 25.01.18).
@ Possi
Bei uns in der Niederlassung ist von dem Angebot nichts bekannt.
Kannst Du etwas genauer werden?
Welcher Personenkreis kann den ER Ruhestand bei der Deutschen Post AG in Anspruch nehmen?
Gibt es Ausschlusskriterien, wie Alter, Laufbahn, fester Dienstposten, Niederlassung?
Werden alle Beamten über 55, wie beim letzten Mal, informiert? Oder darf die Niederlassungsleitung gezielt auswählen?