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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 22:00
von zeerookah
sunny47 hat geschrieben: 26. Feb 2026, 21:29 Hauptschulabschluss
Lehrzeit 1973-1976

Gibt es vielleicht jemand der den gleichen Abschluss hat und in dem gleichen Zeitraum in Ausbildung war?
Wie wurde da entschieden?.
Hier wo die Hand leuchtet 🙋‍♂️
Bei mir brauchte nichts entschieden werden (ich wurde auch nie angeschrieben)
Ich hatte die 71,75% zusammen (theoretisch sogar darüber aber das zählt ja nicht)
Bei mir galt die abgeschlossene Ausbildung zum FHandw als Ersatz für den Hauptschulabschluss

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 22:24
von Herm
Annilu hat geschrieben: 26. Feb 2026, 20:08
Herm hat geschrieben: 26. Feb 2026, 20:06 " Ausscheiden."..was war der Grund... Krank / Dienstunfähig ?
Ja ich bin dienstunfähig entlassen worden.
Dann hattest Du damals keinen Anspruch auf die Mindestversorgung..
Bei Nichterfüllung der 5-Jahres-Frist erfolgt in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

An der Rechtslage ändert auch das Urteil von 2023 nichts ...