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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 20. Aug 2022, 18:19
von Linus
Hallo Andrea55,
:)
ich bin im BBG nicht so bewandert wie es hier einige sind. Soweit ich weiß kann bis zu 2 Jahren vor Erreichen der Altersgrenze die Dienstfähigkeit überprüft werden.

Da ich aufgrund meiner Erkrankungen einen GdB von 50% habe, und somit mit 62 offiziell in Pension gehen könnte, mit entsprechenden Abzügen, würde das bei mir dann wohl die Vollendung des 60. Lebensjahres sein. Zumindest hoffe ich es :)

Also je nachdem, wann Du offiziell in Pension gehen könntest, wenn Du nicht in DDU sein würdest, 2 Jahre abziehen.

Da hier auch schon 60+ angeschrieben wurde, scheint das nun auch die Regel zu sein.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 20. Aug 2022, 18:40
von Andrea55
Hallo Linus,
ich könnte mit 61 Jahren und 10 Monaten mit den gleichen Abzügen in Pension gehen. Ich habe auch GdB 50. Ich werde nächstes Jahr 60. Dann hoffe ich ich, dass dieses Jahr die letzte Untersuchung sein wird.

Ich wünsche dir, mir und Allen in vergleichbarer Situation das es so sein wird.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 20. Aug 2022, 23:29
von Linus
Hallo Andrea55,

falls Du vorher noch einmal überprüft wirst, und die BAnstPT von Deinem GdB noch nichts wissen sollte, dann informiere den Gutachter darüber.
Der wird das dann ja in seinem Gutachten auch erwähnen. Dementsprechend dürfte sich dann das Thema Überprüfung für Dich erledigt haben.

Bei meiner letzten Überprüfung, die nur schriftlich in Form von Attesten mehrerer Ärzte erfolgte, hat nur eine meiner Ärztinnen auf den GdB hingewiesen, den ich zwischenzeitlich bekommen hatte.
(Zudem ist auf meiner Bezügemitteilung der entsprechende Freibetrag vermerkt)

Alles Gute für Dich !

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 21. Aug 2022, 11:38
von Andrea55
Hallo Linus,
meine letzte Überprüfung erfolgte auch nur schriftlich anhand der von mir eingereichten Arztbriefe. Der GdB wird auf dem Fragebogen erfragt wenn ich mich richtig erinnere. Ich werde aber genau drauf achten.
Ich finde es schön, dass ich jemanden mit vergleichbaren Punkten getroffen habe.
Ich melde mich auf jeden Fall wenn es Neuigkeiten gibt.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 21. Aug 2022, 11:40
von Andrea55
Für dich auch
Alles Gute Linus !

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 21. Aug 2022, 12:16
von Linus
Andrea55 hat geschrieben: 21. Aug 2022, 11:38 Hallo Linus,
meine letzte Überprüfung erfolgte auch nur schriftlich anhand der von mir eingereichten Arztbriefe. Der GdB wird auf dem Fragebogen erfragt wenn ich mich richtig erinnere. Ich werde aber genau drauf achten.
Ich finde es schön, dass ich jemanden mit vergleichbaren Punkten getroffen habe.
Ich melde mich auf jeden Fall wenn es Neuigkeiten gibt.
Hallo Andrea55,

ja bitte informiere uns, wenn es irgendeine Neuigkeit gibt.

Wie Du schon schreibst, es ist sehr hilfreich, grade wenn man vergleichbare Probleme hat, sich auszutauschen.

Wann und wie oft wurdest Du bisher angeschrieben ? Und wann und wie oft warst Du bei einem Gutachter ?
(Wenn Du die Daten hier offen schreiben möchtest)

Diesen Austausch hier finde ich sehr wichtig.

Auch wenn ich weiß, dass einige dieses Thema nervt, so denke ich doch, dass ein Forum genau dafür auch gedacht ist.
Und man kann ja in den Threads lesen, die auch interessieren :)

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 21. Aug 2022, 14:40
von Andrea55
Hallo Linus,
ich wurde bisher drei Mal angeschrieben und nur beim letzten Mal nicht persönlich untersucht. 2015, 2018 und 2020.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 22. Aug 2022, 09:33
von Linus
Hallo Andrea55,

Danke für Deine Antwort.

Bei mir war 2008 +2009 eine Untersuchung. 2011 reichten die aktuellen Atteste mehrere Fachärzte aus.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 22. Aug 2022, 11:53
von Andrea55
Hallo Linus,

danke auch für deine Antwort. Ich melde mich auf jeden Fall wenn was passiert.
Lieben Gruß

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 22. Aug 2022, 14:24
von DaveR
Hallo zusammen,
die Zeitabstände für die Reaktivierungsuntersuchungen scheinen völlig willkürlich festgesetzt zu werden.Ich bin seit 1997 in DDU und wurde noch nie zur Untersuchung vorgeladen.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 22. Aug 2022, 14:45
von Andrea55
Hallo,
ich meine mich schwach zu erinnern, dass vor 2005 wegen DDU pensionierte Beamtinnen und Beamte nicht nachuntersucht werden.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 26. Aug 2022, 09:11
von blink182
Andrea55 hat geschrieben: 22. Aug 2022, 14:45 Hallo,
ich meine mich schwach zu erinnern, dass vor 2005 wegen DDU pensionierte Beamtinnen und Beamte nicht nachuntersucht werden.
Keine Ahnung, woher du diese Info hast, ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass das nicht stimmt.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 26. Aug 2022, 10:25
von Linus
Hallo Zusammen,

ich glaube, dass es gar kein „Muster“ in den beabsichtigten Untersuchungen gibt.
Keine Ahnung WAS genau das jeweilige Anschreiben auslöst.

Es kann nicht das Alter sein, weil selbst 60+ angeschrieben werden.

Es kann keine Nebentätigkeit sein, denn viele, die angeschrieben wurden, sind nie auch nur dem kleinsten „Nebenjob“ nachgegangen.

Es kann nicht der Grund, der in die DDU geführt hat, sein, denn es werden Leute mit Depressionen genauso angeschrieben wie körperlich chronisch Kranke.

Es kann nicht der Zeitpunkt der DDU sein, denn manche werden nach 2 Jahren und andere nach 10 Jahren, und wesentlich mehr, das erste Mal angeschrieben.

Es kann keine grundsätzliche Überprüfung aller DDUler sein, denn nicht jeder wird angeschrieben. Zumindest bisher nicht.

Und selbst die, die Anschreiben bekamen, dass aufgrund des Krankheitsbildes keine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgen wird, werden doch angeschrieben.

Also verstehen kann man (zumindest ich) das nicht.

Und was mir nach wie vor unbegreiflich ist, und vielleicht kann es jemand beantworten, warum schreibt man überhaupt Leute ab 55+ an, die doch die 55er Regelung in Anspruch nehmen könnten, und wahrscheinlich auch würden.

Danke für Eure sachlichen Kommentare !

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 26. Aug 2022, 11:03
von Andrea55
Guten Morgen blink182,
ich weiß es nicht. Es kann aber nur aus diesem Forum sein.

Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Verfasst: 27. Aug 2022, 09:27
von blink182
Linus hat geschrieben: 26. Aug 2022, 10:25 Hallo Zusammen,

ich glaube, dass es gar kein „Muster“ in den beabsichtigten Untersuchungen gibt.
Keine Ahnung WAS genau das jeweilige Anschreiben auslöst.

Es kann nicht das Alter sein, weil selbst 60+ angeschrieben werden.

Es kann keine Nebentätigkeit sein, denn viele, die angeschrieben wurden, sind nie auch nur dem kleinsten „Nebenjob“ nachgegangen.

Es kann nicht der Grund, der in die DDU geführt hat, sein, denn es werden Leute mit Depressionen genauso angeschrieben wie körperlich chronisch Kranke.

Es kann nicht der Zeitpunkt der DDU sein, denn manche werden nach 2 Jahren und andere nach 10 Jahren, und wesentlich mehr, das erste Mal angeschrieben.

Es kann keine grundsätzliche Überprüfung aller DDUler sein, denn nicht jeder wird angeschrieben. Zumindest bisher nicht.

Und selbst die, die Anschreiben bekamen, dass aufgrund des Krankheitsbildes keine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgen wird, werden doch angeschrieben.

Also verstehen kann man (zumindest ich) das nicht.

Und was mir nach wie vor unbegreiflich ist, und vielleicht kann es jemand beantworten, warum schreibt man überhaupt Leute ab 55+ an, die doch die 55er Regelung in Anspruch nehmen könnten, und wahrscheinlich auch würden.

Danke für Eure sachlichen Kommentare !
Hallo Linus.

Das hast du gut zusammengefasst, man kann also im Prinzip nur von willkürlichen Überprüfungen ausgehen.

Deine Frage bzgl. der 55er Regelung kann ich leider nicht beantworten...da kenne ich mich zu wenig (bzw. gar nicht) aus.

Sollte nicht jeder diese Regelung in Anspruch nehmen können, hängt es vielleicht damit zusammen...