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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 10. Feb 2026, 11:31
von Jörg58
Gefla hat geschrieben: 6. Feb 2026, 14:30 Ich habe die monatlichen Aufrechnungen ab dem 01.2020 erhalten. 50 Seiten !!
Ich habe über meinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Die Untätigkeitsklage läuft ebenfalls. Wer über 2 Jahre braucht eine Sache zu bearbeiten hat halt dann mal Pech!! Meine Rechtschutz zahlt. Ich habe nichts zu verlieren.

Gruss Georg
Hallo Georg,
deine Aufrechnungen ab dem 01.2020 sind die Anerkennung deiner Ausbildungszeiten, Oder?
bitte kläre uns auf, bezieht sich Dein Widerspruch auf die Verjährungsfristen?

Gruß Jörg

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 22. Feb 2026, 17:00
von sunny47
Warte nun 24 Monate schon auf einen Bescheid. Wie sieht es denn bei euch aus?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 22. Feb 2026, 17:43
von W48
Noch eine Woche, dann habe ich 2 Jahre voll!!!

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 22. Feb 2026, 19:16
von Figobert
Meine Eingangsbestätigung ist mit Datum 23.12.2023 ausgestellt 🫣

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 23. Feb 2026, 09:40
von mroe2016
Ich hab meinen Antrag seinerzeit 11/2023 eingereicht und in 09/2024 (nach 10 Monaten) bekam ich den negativen Bescheid und die Aberkennung der
gesamten Ausbildungszeit. Dann hab ich mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch eingelegt, die Zurückweisung des Widerspruchs kam dann in
01/2026 (also nach über einem Jahr). Mittlerweile ist Klage über meinem Anwalt eingereicht.
Ich glaube nach wie vor das die BAnsT PT die Fälle wo knallhart gekürzt wird schneller abarbeitet und bei den die Nachzahlungen
zu erwarten haben dauert es unendlich lange - das ist aber nur mein Eindruck. Anders kann ich es nicht verstehen warum jemand aus 2023 noch keinen Bescheid hat.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 23. Feb 2026, 13:04
von Murmels Frauchen
Da hatte ich wohl Glück. Eingangsvernerk im März '24. Positiver Bescheid Dezember 2025 und zeitnahe Nachzahlung im Januar 2026.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Feb 2026, 22:03
von Figobert
Heute habe ich meinen negativen Bescheid bekommen Wortlaut/Begründung wie folgt:

Sehr geehrte XXXX
Sie haben die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres beantragt.
Eine Neufestsetzung kommt nicht in Betracht, da keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres vorliegen.
Für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes war ab dem 01.09.1976 als Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert. Der Hauptschulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die Zugangsvoraussetzung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes. Wir können daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen.

Hab gerade im gegenseitigen Diskurs die Meinung von ChatGPT und Gemini eingeholt. ChatGPT meint - ist so richtig, da ich in der Ausbildung (Beginn mit 16)) noch kein Beamter war und es darum nicht um eine "Dienstzeit" handelt - Gemini meint, dass es sich sehr wohl um eine Dienstzeit handelt, da der Arbeitgeber ein öffentlich rechtlicher war.

Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen, bzw. Erkenntnisse dazu?
So ganz schlüssig ist es meiner (laienhaften) Ansicht nicht.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 10:29
von sunny47
Von wann bis wann war denn ihre Ausbildung und was für einen Schulabschluss hatten sie?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 12:12
von Annilu
Figobert hat geschrieben: 25. Feb 2026, 22:03 Heute habe ich meinen negativen Bescheid bekommen Wortlaut/Begründung wie folgt:

Sehr geehrte XXXX
Sie haben die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres beantragt.
Eine Neufestsetzung kommt nicht in Betracht, da keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres vorliegen.
Für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes war ab dem 01.09.1976 als Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert. Der Hauptschulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die Zugangsvoraussetzung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes. Wir können daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen.

Hab gerade im gegenseitigen Diskurs die Meinung von ChatGPT und Gemini eingeholt. ChatGPT meint - ist so richtig, da ich in der Ausbildung (Beginn mit 16)) noch kein Beamter war und es darum nicht um eine "Dienstzeit" handelt - Gemini meint, dass es sich sehr wohl um eine Dienstzeit handelt, da der Arbeitgeber ein öffentlich rechtlicher war.

Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen, bzw. Erkenntnisse dazu?
So ganz schlüssig ist es meiner (laienhaften) Ansicht nicht.

Hallo Figobert,

Ich habe ein ähnliches Schreiben bekommen.
Bei mir wurde die Ausbildungszeit nicht anerkannt.
Jedoch habe ich die Ausbildung als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb gemacht.
Ich bin nach insgesamt 6Jahren mit Ausbildung aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Es wurde eine Nachversicherung in der DRV damals gemacht.
Das ist soweit richtig.
Ich habe aber insgesamt 6 Jahre Dienstzeit mit Ausbildungszeit gehabt.
Die Ausbildung wird lt.Beamtenversorgungsgesetz 12 jedoch anerkannt wenn sie in einem öffentlichen Dienst und für die Beamten Laufbahn vorgeschrieben ist.
Demnach müsste es für mich eine Mindestversorgung geben.
Tut es aber nicht.
In vielen anderen Fällen wird die Ausbildungszeit aber als beamtenrechtliche Zurechnungszeit anerkannt.
Ich bin in Widerspruch gegangen.
Habe Schreiben von Anwälten die ähnliche Fälle bearbeitet haben (Kanzlei Wienold)ua. Mitgeschickt.
Ich verstehe das auch nicht, weil vieles sehr widersprüchlich gehandhabt wird.
Man ist jedoch machtlos..
Und ich entwickle langsam eine regelrechte Wut gegen diese Ungerechtigkeit seitens der politischen Macht.
Da hilft jetzt nur abwarten und für mich wäre es wirklich eine Erleichterung da ich einen pflegebedürftigen Sohn habe.
Aber das ist vermutlich völlig egal.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 17:49
von Herm
@Annilu

Die Google KI sagt:
Zusammenfassend: Die Mindestversorgung sichert Beamte ab, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder Erfüllung der 5-Jahres-Frist aus dem Dienst ausscheiden, unabhängig vom spezifischen Status (Lebenszeit, Probe, Zeit), solange sie versorgungsberechtigt sind.

Ob das stimmt weiss ich nicht..bisher dachte ich immer man muss Beamter auf Lebenszeit sein um die Mindestversorgung
zu bekommen .

6 Jahre Dienstzeit mit Ausbildungszeit

Damals wurde ja die Ausbildungszeit ab dem 17 Lebensjahr berechnet..
erst das Urteil von 2023 hat das geändert.

Kann es sein das Du damals keine 5 Jahre erreicht hast ?
Und „Infolgedessen“ die Nachversicherung in der DRV erfolgt ist ?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 19:37
von Annilu
Herm hat geschrieben: 26. Feb 2026, 17:49 @Annilu

Die Google KI sagt:
Zusammenfassend: Die Mindestversorgung sichert Beamte ab, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder Erfüllung der 5-Jahres-Frist aus dem Dienst ausscheiden, unabhängig vom spezifischen Status (Lebenszeit, Probe, Zeit), solange sie versorgungsberechtigt sind.

Ob das stimmt weiss ich nicht..bisher dachte ich immer man muss Beamter auf Lebenszeit sein um die Mindestversorgung
zu bekommen .

6 Jahre Dienstzeit mit Ausbildungszeit

Damals wurde ja die Ausbildungszeit ab dem 17 Lebensjahr berechnet..
erst das Urteil von 2023 hat das geändert.

Kann es sein das Du damals keine 5 Jahre erreicht hast ?
Und „Infolgedessen“ die Nachversicherung in der DRV erfolgt ist ?


Hallo Herrn,
Stimmt damals galt das noch nicht ,bzw.es gab nur die Zeit wo die Ausbildung in der DRV nachversichert worden ist.
Ich habe die Ausbildung erst mit 17 begonnen und es fand damals keine Berechnung statt.
Die Ausbildung zählte einfach nicht.
Ob das wirklich bei meinem Ausscheiden rechtens war ist die große Frage.
Ich habe zumindest erst noch einen Unterhaltsbeitrag bekommen.
Vermutlich hätte mir damals schon eine Mindestpension zugestanden,ich selbst hatte das jedoch auch nicht im Blick.
Ich bekam ja auch Unterhaltsbeitrag.
Aber den auch nur begrenzt.
Vielleicht habe ich ja noch Glück..
🍀

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 20:06
von Herm
" Ausscheiden."..was war der Grund... Krank / Dienstunfähig ?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 20:08
von Annilu
Herm hat geschrieben: 26. Feb 2026, 20:06 " Ausscheiden."..was war der Grund... Krank / Dienstunfähig ?
Ja ich bin dienstunfähig entlassen worden.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 20:44
von Figobert
sunny47 hat geschrieben: 26. Feb 2026, 10:29 Von wann bis wann war denn ihre Ausbildung und was für einen Schulabschluss hatten sie?
Ich habe einen Hauptschulabschluss, Lehrzeit war von 1976-79.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 26. Feb 2026, 21:29
von sunny47
[/quote]

Ich habe einen Hauptschulabschluss, Lehrzeit war von 1976-79.
[/quote]

Na da bin ich mal gespannt, wie bei mir entschieden wird.

Hauptschulabschluss
Lehrzeit 1973-1976

Gibt es vielleicht jemand der den gleichen Abschluss hat und in dem gleichen Zeitraum in Ausbildung war?
Wie wurde da entschieden?.