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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 11. Dez 2025, 15:03
von Herm
@Murmels Frauchen

Die Neufestsetzung der Versorgung erfolgt im Bescheid zum 01.03.2023..steht da doch auch-
"Ruhegehaltfähige Dienstbezüge" Stand 01.05.2023.
Oder nicht ?
In der der Bezügemitteilung Januar 2026 werden die Erhöhungen "nachberechnet".

Da kommt dann ganz schön was zusammen..das Weihnachtsfest ist gerettet. :mrgreen:
Und Murmel bekommt ein "Leckerli" :D (Wer ist das überhaupt..Hund Katze Maus :mrgreen: )

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 11. Dez 2025, 16:00
von Murmels Frauchen
Herm hat geschrieben: 11. Dez 2025, 15:03 @Murmels Frauchen

Die Neufestsetzung der Versorgung erfolgt im Bescheid zum 01.03.2023..steht da doch auch-
"Ruhegehaltfähige Dienstbezüge" Stand 01.05.2023.
Oder nicht ?
In der der Bezügemitteilung Januar 2026 werden die Erhöhungen "nachberechnet".

Da kommt dann ganz schön was zusammen..das Weihnachtsfest ist gerettet. :mrgreen:
Und Murmel bekommt ein "Leckerli" :D (Wer ist das überhaupt..Hund Katze Maus :mrgreen: )
Ganz herzlichen Dank für die Aufklärung.
Murmel war mein verstorbener Mann 😄 Er hatte den Spitznamen Murmelgießer, weil er als Sportschütze seine Geschosse selbst gegossen hat.
Wie viel da zusammen kommt? Bei einer Witwenpension nicht die Riesenbeträge. Aber ich freue mich über alles 😉

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 11. Dez 2025, 17:13
von Herm
@Murmels Frauchen
verstorbener Mann
Voll ins Fettnäpfchen getreten.."Sorry" :x

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 11. Dez 2025, 17:18
von Murmels Frauchen
Herm hat geschrieben: 11. Dez 2025, 17:13 @Murmels Frauchen
verstorbener Mann
Voll ins Fettnäpfchen getreten.."Sorry" :x
Ach was, alles gut. Er hätte darüber gelacht und ich hab auch über Hund/Katze/Maus geschmunzelt. 😉

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Dez 2025, 12:25
von Matei53
Hallo zusammen und einen schönen 3. Advent
Für eine kurze Aufklärung der Berechnung und was ich erwarten könnte, wäre ich sehr dankbar.

Ich versuche die Berechnung von
@ Herm » 2. Dez 2023, 18:55 anzuwenden.
Irgendwie haut das bei mir nicht hin.

Kurz die Historie von meinem Antrag mit den Reaktionen.
Das Schreiben der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
vom 23.02.2024 wurde am 29.02.2024 per E-Mail und am 02.03.2024 per Einschreiben abgesendet. (Frist 31.05.2024)
Bestätigung per Mail am 29.02.2024 und am 05.03.2024 mit der Post erhalten.
Antwort auf den Bearbeitungsstand auf die telefonische Nachfrage vom 23.06.2025,
„Vorgang würde wieder angestoßen“
Bestätigung per E-Mail vom 24.06.2025

Hier ein paar Eckdaten für meine Berechnung der Versorgungsbezüge
Ausbildungsbeginn mit dem Lebensalter knapp über 14 Jahren am 1.9.1967
Das 17. Lebensjahr wurde im Juni 1970 vollendet. (2 Jahre 289 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Ausbildungsende mit Übergang in einen Arbeitsvertrag 11.02.1971 (nach 3 Jahren 163 Tage)
Das Besoldungsdienst BDA wird ab dem 1.Juni 1974 angegeben.
Das Beamtenverhältnis auf Probe begann am 1. Juli 1975 und dan fest mit dem 1. August 1975
Ende der Dienstzeit war am 30.09.2001 (34 Jahre 29 Tage nach Ausbildungsbeginn)

Am 18.10.2001 wurde der Antrag auf Dienstzeiten nach dem 17. Lebensjahr §12 BeamtVG gestellt.
Die Festsetzung der Versorgung mit dem Maßgeblichen Ruhegehaltssatz 71%
und der Dienstaltersstufe 10 ein ging am 14.11.2001 bei mir ein.
Die Dienstaltersstufe 10 änderte sich ab 1.07.2009 in BesSt 7
Weiter änderte sich der Ruhegehaltssatz von 71% auf 67,92% ab dem 01.01.2011

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Dez 2025, 14:36
von wbbs
Matei53 hat geschrieben: 14. Dez 2025, 12:25
Am 18.10.2001 wurde der Antrag auf Dienstzeiten nach dem 17. Lebensjahr §12 BeamtVG gestellt.
Die Festsetzung der Versorgung mit dem Maßgeblichen Ruhegehaltssatz 71%
und der Dienstaltersstufe 10 ein ging am 14.11.2001 bei mir ein.
Die Dienstaltersstufe 10 änderte sich ab 1.07.2009 in BesSt 7
Weiter änderte sich der Ruhegehaltssatz von 71% auf 67,92% ab dem 01.01.2011
Per Gesetz wurde ab 2011 der Ruhegehaltssatz von 75 auf 71,75 % abgesenkt. Meiner Meinung nach, wirst Du nach Anerkennung der Dienstzeit vor dem siebzehnten Lebensjahr den Höchstsatz von 71,75 % erreichen.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Dez 2025, 21:21
von Matei53
Vielen Dank für die hoffnungsvolle Antwort und schöne Feiertage.
Ich werde berichten sobald der Bescheid eintrifft.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 15. Dez 2025, 09:41
von Murmels Frauchen
Hier ein paar Eckdaten für meine Berechnung der Versorgungsbezüge
Ausbildungsbeginn mit dem Lebensalter knapp über 14 Jahren am 1.9.1967
Das 17. Lebensjahr wurde im Juni 1970 vollendet. (2 Jahre 289 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Ausbildungsende mit Übergang in einen Arbeitsvertrag 11.02.1971 (nach 3 Jahren 163 Tage)
Das Besoldungsdienst BDA wird ab dem 1.Juni 1974 angegeben.
Das Beamtenverhältnis auf Probe begann am 1. Juli 1975 und dan fest mit dem 1. August 1975
Ende der Dienstzeit war am 30.09.2001 (34 Jahre 29 Tage nach Ausbildungsbeginn)

Am 18.10.2001 wurde der Antrag auf Dienstzeiten nach dem 17. Lebensjahr §12 BeamtVG gestellt.
Die Festsetzung der Versorgung mit dem Maßgeblichen Ruhegehaltssatz 71%
und der Dienstaltersstufe 10 ein ging am 14.11.2001 bei mir ein.
Die Dienstaltersstufe 10 änderte sich ab 1.07.2009 in BesSt 7
Weiter änderte sich der Ruhegehaltssatz von 71% auf 67,92% ab dem 01.01.2011
Da schließe ich mich der Vormeinung an. Das deckt sich weitgehend mit dem Werdegang meines verstorbenen Mannes. Und hier ging der Wert hoch von 69,14 auf 75.
Daher denke ich auch, dass der Höchstsatz mit 71,75 erreicht werden wird.