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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 13. Nov 2025, 20:56
von Murmels Frauchen
Figobert hat geschrieben: 13. Nov 2025, 20:45 ich hab die Eingangsbestätigung zu meinem Antrag noch im Dez 2023 erhalten - und außer Vertröstungen noch kein Feedback. Nachdem ich meine Lehre zum Fernmeldehandwerker bereits 1979 abgeschlossen habe, sollte mein Fall (so wie ich ihn verstehe) auch nicht ultrakomplex sein. Dass das BAPT die Fälle nach Eingangsdatum bearbeitet, kann ich darum nicht so ganz glauben/nachvollziehen. Halte es aber auch (noch) mit dem Kaiser😉 ...bleibt mir wohl auch nix anderes übrig.
Es ist mit normalem Verstand nicht nachvollziehbar. Bei mir geht es ja um die Witwenpension. Mein verstorbener Mann begann die Ausbildung bereits 1964, also auch kein Sonderfall.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 14. Nov 2025, 07:09
von mroe2016
Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht :-(
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und die anderen wo Geld fliessen müsste später :-(
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 18. Nov 2025, 09:29
von Annilu
mroe2016 hat geschrieben: 14. Nov 2025, 07:09 Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht :-(
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und anderen wo Geld fliessen müsste später :-(
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.


Hallo mroe,
Genau das kann meines Erachtens ja nicht sein,dass einige Anträge die Aberkennung der Ausbildungszeiten haben,andere wiederum nicht.
Mir ist das sogar in meinem Umkreis bekannt ,bei einem ehemaligen Kollegen gab es keine Aberkennung.
Nach welchen Kriterien wird das denn beurteilt?
Ich habe auch Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde eines Sachbearbeiters gemacht,mein Antrag hat nirgendwo vorgelegen..
Schau mal bei der Kanzlei Wiederhold ,da gab es ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Grüße

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 18. Nov 2025, 22:54
von mroe2016
Annilu hat geschrieben: 18. Nov 2025, 09:29
mroe2016 hat geschrieben: 14. Nov 2025, 07:09 Wenn ich das so lese bestätigt das meinen Verdacht :-(
Ich hab im Nov. 2023 den Antrag gestellt und im Sept. 2024 den negativen Bescheid bekommen, meine Azubi Zeit ( 1978-1981 ) wurde mir kpl. aberkannt im Nachhinein. Ein weiterer Fall ist mir bekannt ( 1977 - 1980 ) , in etwa zur gleichen Zeit die Aberkennung bekommen.
Wenn ich eure Fälle so lese sollten die eigentlich 100% klar sein und es müsste eine Nachzahlung kommen, das sind ja keine Sonderfälle nach meinem Verständnis.
Es macht den Eindruck das zunächst die Fälle bearbeitet werden wo Geld gekürzt wird, und anderen wo Geld fliessen müsste später :-(
Auf den Bescheid meinenes Widerspruchs von Okt. 2024 warte ich allerdings auch noch.


Hallo mroe,
Genau das kann meines Erachtens ja nicht sein,dass einige Anträge die Aberkennung der Ausbildungszeiten haben,andere wiederum nicht.
Mir ist das sogar in meinem Umkreis bekannt ,bei einem ehemaligen Kollegen gab es keine Aberkennung.
Nach welchen Kriterien wird das denn beurteilt?
Ich habe auch Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch wurde eines Sachbearbeiters gemacht,mein Antrag hat nirgendwo vorgelegen..
Schau mal bei der Kanzlei Wiederhold ,da gab es ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Grüße
Hallo Annilu :
Das Kriterium bzgl der Aberkennung ist ...
Der Schulabschluss ( ab 1.1.80 Mittlere Reife für den mittleren Dienst, ich hab Hauptschule)
Wann war Ausbildungsbeginn bzw wichtiger wann war das Ende (bei mit 1.9.1978 - 31.8.1981) ,
hab also meine Ausbildung nicht VOR dem 1.1.1980 beendet, ging ja auch nicht :-(
Die Änderung der Zugangsvorrausetzung kam ja mitten in der Azubi Zeit.
Als ich in den VR ging Ende 2016 wurde die Azubi Zeit ab 17.LJ anerkannt (lt. einem Urteil von 2014).
Dann wurden wir ja angeschrieben das die Zeit vorm 17.LJ nun auch anerkannt wird und wir (auch ich) haben
den Antrag gestellt , ging um 4 Monate lediglich bei mir.
Ca 10 Monate später kam dann die Ablehnung des Antrags UND die sofortige Aberkennung der gesamten Azubi Zeit :-(
Jetzt also erst Zeiten ab 1.9.1981 anerkannt.
Daraufhin hab ich im Okt 2024 !!! Widerspruch mit Hilfe einer Anwaltskanzlei (aus der Nähe von Bonn die sich im Thema auskennt)
eingereicht, seit dem nur die Eingangsbestätigung bekommen und noch keinen endgültigen Bescheid von der BAnst-PT.
Wenn es bei einem deiner Kollegen keine Aberkennung gab hat er entweder Realschulabschluss oder hat seine Ausbildung VORM 1.1.80 beendet.
Betroffen sind somit die Lehrjahre mit Hauptschule 1977,1978 und 1979 .

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 24. Nov 2025, 09:39
von wbbs
Eine neuerliche telefonische Anfrage meinerseits ergab jetzt, dass man die noch offenen Fälle im ersten Quartal 2026 abschließen möchte.
Wer es glaubt, ist Optimist. :lol:

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 24. Nov 2025, 18:54
von sunny47
Ich habe mal eine Frage. Was sind denn die Kriterien für eine Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten?
Geboren 29.09.1958 Ausbildung vom 3.9.1973-24.11.1976. Durch Krankeit kam es zu einer Verlängerung der Ausbildung bis Nov.1976.
Wie stehen da die Chancen für einen positiven Bescheid? Antrag im Febr. 2024 eingereicht.
Vielen Dank für eine Info.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 24. Nov 2025, 23:27
von wbbs
sunny47 hat geschrieben: 24. Nov 2025, 18:54 Ich habe mal eine Frage. Was sind denn die Kriterien für eine Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten?
Geboren 29.09.1958 Ausbildung vom 3.9.1973-24.11.1976. Durch Krankeit kam es zu einer Verlängerung der Ausbildung bis Nov.1976.
Wie stehen da die Chancen für einen positiven Bescheid? Antrag im Febr. 2024 eingereicht.
Vielen Dank für eine Info.
Geboren am 29.09.1958. Am 29.09.1975 hast Du das siebzehnte Lebensjahr erreicht. Nach meinem Erkenntnisstand müsste die Zeit vom 03.09.1973 bis zum 29.09.1975 nachträglich als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Dies wären gut 24 Monate, eine stolze Zeit. Bei mir wären es 20 Monate.
Die teuren Fälle kommen vielleicht zuletzt?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Nov 2025, 09:36
von friedel
wbbs hat geschrieben: 24. Nov 2025, 23:27 Geboren am 29.09.1958. Am 29.09.1975 hast Du das siebzehnte Lebensjahr erreicht. Nach meinem Erkenntnisstand müsste die Zeit vom 03.09.1973 bis zum 29.09.1975 nachträglich als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Dies wären gut 24 Monate, eine stolze Zeit. Bei mir wären es 20 Monate.
Die teuren Fälle kommen vielleicht zuletzt?
Hallo,
ein "teurer Fall" wurde aber bereits im September 25 abgeschlossen (ist hier im Forum nachzulesen).
Der User "Eckes" berichtete davon, dass er 4,02 % mehr erhalten würde...
Er wurde von 64,54% auf 68,56% hochgestuft. Die zugrunde liegende Besoldungsstufe ist aber nicht bekannt.

Vielleicht erledigt die BanST die komplexeren Fälle zuletzt?

VG Friedel