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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 19. Sep 2025, 17:04
von Eckes
Ja dann ganz viel Glück für Dich und alle Anderen, wird schon klappen, haben ja lange genug darauf gewartet . LG. Eckes😉🙋‍♂️

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 19. Sep 2025, 19:08
von wbbs
Eckes hat geschrieben: 19. Sep 2025, 10:07 Hallo zusammen, ich wollte mich nur kurz melden.Ich habe meinen Antrag im März 24 gestellt, habe jetzt Bescheid bekommen, es wurde alles anerkannt, die Nachzahlung soll im Oktober kommen.Hatte 64,54% Ruhegehalt, habe jetzt 68,56% neu berechnet bekommen. LG. und Euch viel Glück auf einen positiven Bescheid. Eckes :)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du aufgrund der Höhe Deines Ruhegehaltes mehrere Jahre als Zurechnungsjahre zugeschlagen bekommen hast?
Wurde ein Teil von diesen Jahren mit der Neuberechnung abgezogen? Mein Faktor liegt bei 69,44 %, beinhaltet aber auch acht Zurechnungsjahre.
Ich habe noch kein abschließendes Schreiben bekommen.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 20. Sep 2025, 12:44
von Mainstream1
Zeiten am kurzen Ende (also die vor dem 17. Lebensjahr) können nicht zu einer Reduzierung der Hinzurechnungszeit führen, da es sich dabei um Zeiten ab Eintritt in den Ruhestand wegen DDU bis zum 60. Lebensjahr handelt, also am "langen Ende". Rein logisch, aber auch versorgungsrechtlich.
Das passiert nur bei einer Reaktivierung, wobei bei einer anschließenden erneuten DDU man nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher. Z.B, wenn man mit 60 reaktiviert wurde und man mit 62 wieder DDU ist...dann gäbe es ja nur 2 Jahre zusätzliche Dienstzeiten und vorher hatte man z.B. mehr als 2 Jahre Hinzurechnungszeiten, z.B.wrul man mit 54 raus war (= 2/3 von 6 = 4 Jahre Hinzurechnungszeiten)

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 23. Sep 2025, 11:24
von wbbs
Mainstream1 hat geschrieben: 20. Sep 2025, 12:44 Zeiten am kurzen Ende (also die vor dem 17. Lebensjahr) können nicht zu einer Reduzierung der Hinzurechnungszeit führen, da es sich dabei um Zeiten ab Eintritt in den Ruhestand wegen DDU bis zum 60. Lebensjahr handelt, also am "langen Ende". Rein logisch, aber auch versorgungsrechtlich.
Das passiert nur bei einer Reaktivierung, wobei bei einer anschließenden erneuten DDU man nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher. Z.B, wenn man mit 60 reaktiviert wurde und man mit 62 wieder DDU ist...dann gäbe es ja nur 2 Jahre zusätzliche Dienstzeiten und vorher hatte man z.B. mehr als 2 Jahre Hinzurechnungszeiten, z.B.wrul man mit 54 raus war (= 2/3 von 6 = 4 Jahre Hinzurechnungszeiten)
Vielen Dank für die umfangreiche und erfreuliche Nachricht. Nach meinem Rechenbeispiel darf ich mich dann auf etwa zwanzig zusätzliche Monate Ruhegehalt einstellen. Mein Antrag wurde im Mai 2024 registriert, vergleiche ich zeitlich ähnlich gelagerte Fälle, sollte vielleicht noch in diesem Jahr der Bescheid zugestellt werden.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Sep 2025, 10:15
von Murmels Frauchen
Kurze Info, die ich gerade telefonisch erhalten habe:
Der erste Schwung Anträge sei wohl mittlerweile abgearbeitet. Für alle anderen, die wie ich erst im Februar 2024 angeschrieben wurden, ist wohl das Jahresende 2025 das angestrebte Ziel der endgültigen Fertigstellung.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 12. Okt 2025, 10:11
von friedel
Hallo,

ich habe am 3.10.25 bei der BanSt fmdl. den Bearbeitungsstand meines Auftrages abgefragt, weil die mich vor rd. einem halben Jahr auf September dieses Jahres "vertröstet" haben.
Die Dame dort meinte nach Aufruf meiner persönlichen Daten, dass die Januareinreicher 2024 eigentlich schon abgearbeitet sein sollten, sah dann aber, daß mein Auftrag noch in der Bearbeitung sei. Man würde mich in Kürze informieren.
Am 7.10.2025 erhielt ich dann eine Email von Versorgung:

Beginn Email/
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
//Ende Email

Warum die annehmen, dass ich für die lange Bearbeitungsszeit noch Verständnis aufbringen soll, ist nicht nachvollziehbar ;-)
Aber ich muss es wohl so hinnehmen...
MfG Friedel

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 12. Okt 2025, 13:05
von Murmels Frauchen
Das gleiche Schreiben kam auch hier an. Ich vermute, die Nachfragen nahmen Überlauf und man hat einfach mal be großzügige Mitteilung per Knopfdruck rausgeschickt.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 12. Okt 2025, 20:14
von mroe2016
Meine Amtwort (die Ablehnung) meines Antrags hat von Nov.2023 bis Sept.2024 gedauert, dann Widerspruch im Okt.2024 (also vor einem Jahr!) , dann Eingangsbestätigung von der BAnst-PT - seit dem NICHTS mehr gehört.
Ihr wartet ja noch auf den ersten Bescheid überhaupt - das ist heftig :-(