Seite 4 von 82
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 26. Jan 2017, 15:03
von AndyO
Telekommi hat geschrieben: ↑26. Jan 2017, 10:01
tja, wenns den mal 10,8 sind. Gem. Gesetz ist dies nur bei Ausscheiden in DDU 10,8%, ansonsten bis zu 14,4%.
gut, das Angebot muss ja irgendwie oberhalb der DDU liegen. Hier wären ja erst mal die 5 Jahre zu betrachten, die bei DDU zwischen 55 und 60 zu 2/3 anerkannt werden und davon dann wieder gewichtete 10,8% abzuziehen. So weit liegt die 55er ohnehin nicht oberhalb der DDU. Und genau Letzere will man ja massenhaft vermeiden, damit niemand auf die Idee kommt, die Arbeitsverhältnisse mit den vorsätzlichen Kinderlandverschickungen zu hinterfragen.
Nach der Privatisierung und vor der 55er waren wir mit Abstand auf TOP 1 der DDU-Liste. Erst mit der 55er durften die Lehrer wieder Platz 1 übernehmen. Und von den heutigen Beamten konnte keiner wissen, auf was er sich 20 Jahre später mit der DTAG eingelassen hat...
Ich kenne einige Kollegen die mit DDU raus sind. Die hatten noch BUV'en mit DDU-Klausel. Als ich das Geld dafür hatte, hatten die Versicherungen diese schon gestrichen oder mit den Beiträgen vergoldet. Und wenn man hier den Raktivierungsthread liest, fällt einem ja auch nix mehr ein...
Also hoffen wir mal, dass es bei dem bleibt, was Verdi veröffentlicht hat.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 28. Jan 2017, 22:31
von Huschteguzzle
Die geheime Quelle scheint schon zu stimmen:
http://www.dpvkom.de/aktuelles/news/bun ... ruhestand/
Die Sache scheint der Bundesregierung aber irgendwie peinlich zu sein
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 2. Feb 2017, 22:37
von Huschteguzzle
Ja, scheint so als läuft da was mit Vorruhestand, möglicherweise auch bei der Post, wo ich arbeite. Habe noch einen pubertierenden Jugendlichen zu Hause der mir so doch mal nützlich sein könnte; so könnte ich zum Nulltarif mein soziales Engagement nachweisen

Leider habe ich wegen Teilzeitarbeit etwas wenig Dienstjahre sonst wäre ich begeistert. Vielleicht doch Altersteilzeit und dann mit 63 plus x in DDU ohne Abschläge? Aber gibt es dann noch diese Regelung?
Fragen über Fragen. Wir haben einfach zu viele Wahlmöglichkeiten - da sind wir lieber leise am Stammtisch- aber hier kann man ja frei reden

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 3. Feb 2017, 13:05
von Telekommi
Tja, dann warten wir mal ab, wie die sog. "Detailregelungen" aussehen, die zwischen den PNU und dem Ministerium besprochen und ausgehandelt werden.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 3. Feb 2017, 15:09
von Huschteguzzle
dibedupp hat geschrieben: ↑3. Feb 2017, 10:41
Huschteguzzle hat geschrieben: ↑2. Feb 2017, 22:37
Vielleicht doch Altersteilzeit und dann mit 63 plus x in DDU ohne Abschläge? Aber gibt es dann noch diese Regelung?
Kannst du das mal näher erklären, wie das funktionieren soll?
Na, ich spare ja jetzt schon in mein Lebensarbeitszeitkonto und arbeite dann in Altersteilzeit mit der Hälfte der WAZ. Falls ich mit 63 Jahren gesundheitlich nicht mehr fit bin ginge ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und hätte dann ja auch keinen Versorgungsabschlag . Gegenüber dem Vorruhestand in diesem Jahr hätte dies den Vorteil, dass ich noch für fünf Jahre Pensionsansprüche erwerben könnte.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 6. Feb 2017, 14:34
von aquaplex
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 6. Feb 2017, 20:30
von Holzkohl
Kann mir jemand eine Auskunft geben,ob man einen vorübergehenden Zuschlag zur Pension für erworbene Rentenansprüche bis zum erreichen des Rentenbezugsalter bekommt, wenn man sich für den Vorruhestand entscheidet? Bei DDU ist das glaube ich möglich. Vielen Dank schon mal!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Feb 2017, 16:56
von Manitu
Also ich finde es gut, dass es das Gesetz zum Vorruhestand weiterhin - wenn auch in etwas abgeänderter Form - geben wird. Entgegen kommt mir noch die Herabsetzung bzw. Entfernung des Berechnungsalters im BeamVG (Stichwort: Vollendung des 17. Lebensjahr), da ich mit 15 Jahren bereits meine Lehre begonnen habe. Ich glaube, dass ich zum Ende des Jahres gehen werde.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Feb 2017, 17:52
von zeerookah
Manitu hat geschrieben: ↑14. Feb 2017, 16:56
Entgegen kommt mir noch die Herabsetzung bzw. Entfernung des Berechnungsalters im BeamVG (Stichwort: Vollendung des 17. Lebensjahr), da ich mit 15 Jahren bereits meine Lehre begonnen habe.
Wo steht das denn? Link?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Feb 2017, 18:10
von Manitu
Hallo zeerookah,
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamten ... ungsgesetz
Text des Gesetzes anklicken. Z..B.. auf Paragraph 10 gehen.
Das Gesetz wurde angepasst, weil es u.a. im Konflikt mit dem EU-Recht stand (Altersdiskriminierung).
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Feb 2017, 20:40
von zeerookah
Ok, werde ich nicht draus schlau. War aber von mir nur Interessen halber gefragt. Da ich hier davon noch nichts gelesen hatte.
Ich bin schon im Vorruhestand und habe meine Prozente (hatte auch mit 15 Jahren angefangen)
Noch ein Tipp: Wer mindestens durchgehend für 1 Jahr beim Aufbau Ost (DDR) mitgewirkt hat, dessen Prozente zählen für diesen Zeitraum doppelt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Feb 2017, 21:54
von Manitu
Vielleicht wird es mit folgendem Link deutlicher ( Auflistung der Änderungen/Streichungen im BeamtVG ).
https://www.jurion.de/gesetze/versrueck ... 1,20170201
Ich habe bei dem Aufbau Ost zwar auch mitgeholfen, aber nur "indirekt". War also nicht vor Ort. Egal, ich komme jetzt aber auch so annähernd an die 71,5 %.
Grüße und einen schönen Abend an alle.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 15. Feb 2017, 08:10
von zeerookah
Ja ist hilfreicher
Auch interessant ist sicher für alle Ruhestands Beamte die Änderung das sie nun 525€ statt 450€ im Monat dazu verdienen können.
§ 53 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 werden die Wörter "450 Euro zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres" durch die Angabe "525 Euro" ersetzt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 15. Feb 2017, 14:13
von Telekommi
Mit sowas beschäftigen die sich, unfassbar.
450 x 14 = 6300
6300/12: 525
Also nur die Gesamtsumme auf 12 Monate gerechnet.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 15. Feb 2017, 19:43
von zeerookah
Telekommi hat geschrieben: ↑15. Feb 2017, 14:13
Mit sowas beschäftigen die sich, unfassbar.
450 x 14 = 6300
6300/12: 525
Also nur die Gesamtsumme auf 12 Monate gerechnet.
Hat auch niemand etwas anderes behauptet oder geschrieben. Da es hier um Beamte geht sollte man davon ausgehen das auch alle rechnen können (ich mußte damals in mehreren schriftlichen Arbeiten noch einen Nachweis darüber erbringen)
Und was ist für dich daran unfassbar? Ich bin nicht betroffen. Denke aber das diese neue Reglung für ehemalige Kollegen eine Verbesserung darstellt. Als darüber zu verhandeln das man im Juli & Dezember das doppelte haben möchte.