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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??
Verfasst: 17. Jul 2024, 21:43
von watches
Altlast hat geschrieben: ↑4. Jul 2024, 23:02
Im §54 VAP-Satzung steht die jährliche Anpassung 1 v.H.
Die Versichertenrente wird nicht erhöht.
Allerdings soll meine auch abgefunden werden.
Letzte Woche kam jedoch eine Zahlungsmitteilung für Juli bis Dezember.
Hab dort angerufen und mir wurde die Auszahlung für den 1.8. bestätigt.
Die BanSt wurde bereits schriftlich informiert. Ich habe allerdings keine neue Zahlungmitteilung erhalten.
Wahrscheinlich wird gleich die Pension für August bis November gestrichen und keine Beihilfe mehr gezahlt.
Für rechtliche Fragen soll ich zum Rentenberater und Steuerberater gehen. Lieber hätte ich alles so weiterlaufen lassen.
Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??
Verfasst: 7. Aug 2024, 17:32
von zeerookah
Herm hat geschrieben: ↑3. Jul 2024, 13:44
Versicherungsrenten, die einen Monatsbeitrag von 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße(?) gemäß Paragraph 18 SGB 4
(2024 = 35,35 €?) nicht mehr übersteigen, werden abgefunden.
Mit 62,72 € monatlich liegst Du ja deutlich drüber...keine Abfindung .
So ist es. Mein Antrag auf Abfindung wurde abgelehnt mit der von Dir genannten Begründung.
Also lebe ich damit und das auch noch im althergebrachten Sinn, so wie ich es gewohnt bin, denn die VAP wird im voraus eines Monats gezahlt.
Und nicht wie die Rente im Nachhinein.
Außerdem erspart mir die Ablehnung einen großen Stress mit dem Finanzamt (was mir vorher nicht so klar war)
Auf der Bezügemittteilung werden beide Beträge, also Rente & VAP zusammen gefaßt unter Punkt 9240 Anzurechnende Renten als ein Betrag.