Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten
Verfasst: 4. Mär 2023, 07:41
Ich will es hier noch mal für die Bundesbeamten zusammenstellen:
- wirst du vor dem 60zigsten Lebensjahr dienstunfähig erhälts du Pensionsgutschriften bis zum 60 Lebensjahr in Höhe von 2/3 der Regelpensionsansprüche (also 1,2% pro fehlendem Jahr). Ist hierbei die Kappungsgrenze von 66,97% noch nicht erreicht, kann man zu seinem Rentenanspruch einen Zuschlag beantragen. Der Zuschlag beträgt 0,95667 Prozent/anno der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- hast du einen Rentenanspruch dann bekommst du die Zeiten die nicht bei der Pension erfasst wurde und nach dem 17ten Lebensjahr liegen als Freibetrag gegengerechnet
- mit Rentenansprüchen lassen sich keine Pensionskürzungen bei vorzeitigem eintreten in die Pension kompensieren
- Stichtag für die Betrachtung ist der Tag des Pensionseintrittes
- Rente wird erst mit dem Regelrenteneintritt ausbezahlt (also heute irgendwo zwischen 66 und 67) und hat Priorität. Die Gegenrechnung zur Pension ist zwingend. Es gibt keine Wahlmöglichkeit.
Kompliziert. Also 5 Jahre NVA die nicht anerkannt wurden, 2 Jahre nach dem vollendeten 17 Lebensjahr. Ergibt dann einen pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag von 2x1,79375 = 3,79375% der pensionsrelevanten Bruttobezüge. Mittlerer Dienst etwa 120 Euro, gehobener Dienst knapp 200 Euro. Die muss man am Berufsanfang als Rente erst mal zusammen haben. Und man braucht genau das Zeitfenster wo man zwischen den Grenzen liegt. Da man aus der Mühle vorher nicht rauskommt und die wenigsten mit Teilzeit unterwegs waren,
passiert dass des Öfteren eigentlich nur beim Vorruhestandsmodel der Telekom. Ansonsten müsste man sich die Dinge, auf die Rente schielend, schon 20 Jahre vorher "passend" legen.
- wirst du vor dem 60zigsten Lebensjahr dienstunfähig erhälts du Pensionsgutschriften bis zum 60 Lebensjahr in Höhe von 2/3 der Regelpensionsansprüche (also 1,2% pro fehlendem Jahr). Ist hierbei die Kappungsgrenze von 66,97% noch nicht erreicht, kann man zu seinem Rentenanspruch einen Zuschlag beantragen. Der Zuschlag beträgt 0,95667 Prozent/anno der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- hast du einen Rentenanspruch dann bekommst du die Zeiten die nicht bei der Pension erfasst wurde und nach dem 17ten Lebensjahr liegen als Freibetrag gegengerechnet
- mit Rentenansprüchen lassen sich keine Pensionskürzungen bei vorzeitigem eintreten in die Pension kompensieren
- Stichtag für die Betrachtung ist der Tag des Pensionseintrittes
- Rente wird erst mit dem Regelrenteneintritt ausbezahlt (also heute irgendwo zwischen 66 und 67) und hat Priorität. Die Gegenrechnung zur Pension ist zwingend. Es gibt keine Wahlmöglichkeit.
Kompliziert. Also 5 Jahre NVA die nicht anerkannt wurden, 2 Jahre nach dem vollendeten 17 Lebensjahr. Ergibt dann einen pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag von 2x1,79375 = 3,79375% der pensionsrelevanten Bruttobezüge. Mittlerer Dienst etwa 120 Euro, gehobener Dienst knapp 200 Euro. Die muss man am Berufsanfang als Rente erst mal zusammen haben. Und man braucht genau das Zeitfenster wo man zwischen den Grenzen liegt. Da man aus der Mühle vorher nicht rauskommt und die wenigsten mit Teilzeit unterwegs waren,
passiert dass des Öfteren eigentlich nur beim Vorruhestandsmodel der Telekom. Ansonsten müsste man sich die Dinge, auf die Rente schielend, schon 20 Jahre vorher "passend" legen.