Re: Anerkennung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Verfasst: 22. Jan 2019, 21:33
§ 50f BeamtVG (Abzug Pflegeleistungen) noch beachten und falls noch nicht, § 5(1) BeamtVG (Einbaufaktor) auch noch.
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Vielen Dank, dass Du Dir das angeschaut hast.Vorausgesetzt Ruhegehaltssatz, Ruhegehalt und Höchstgrenze sind vor Versorgungsabschlag richtig berechnet, ist es so richtig.