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Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 1. Aug 2014, 08:58
von tiefenseer
Hallo Miekesch,

zu deinem Hinweis:
Mikesch hat geschrieben:
grummel2005 hat geschrieben:Ich werde trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Amtsärztin anstrengen
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen den Dienstherrn, wenn der seiner dienstlichen Aufsichtspflicht nicht nachkommt, NICHT gegen die Person, mit deren Tun man nicht einverstanden ist. Darum ja Dienstaufsichtsbeschwerde ...
Dem kann ich nicht folgen bzw. deine Darstellung bedarf einer Korrektur.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein nichtförmlicher Rechtsbehelf gegen das Verhalten eines Amtsträgers.
Mit ihr wird das persönliche Verhalten eines Beamten bzw. Angestellten/Arbeiters des öffentlichen Dienstes oder eines Richters gerügt. Sie ist an die Dienstaufsichtsbehörde bzw. den Dienstvorgesetzten zu richten.

Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass die Beschwerde behandelt wird, dass also z.B. der Dienstvorgesetzte prüft, ob das Vorgehen bzw. Verhalten eines Beamten dienstrechtlich zu beanstanden ist. Ferner hat er Anspruch auf Erhalt einer Antwort, wie in der Sache entschieden ist und was ggf. auf die Beschwerde hin veranlasst worden ist. Eine nähere Begründung warum z.B. etwas (nicht) veranlasst worden ist, kann hingegen nicht verlangt werden.

Häufig zielt die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht (nur) auf Maßnahmen der Dienstaufsicht, sondern (auch) auf solche der Fachaufsicht ab. Sind dann die Voraussetzungen des Widerspruchs erfüllt und ist das Begehren des Bürgers der Sache nach als Rechtsschutz- bzw. als Abhilfebegehren zu qualifizieren, ist der erhobene Rechtsbehelf ungeachtet seines Wortlauts und der fehlenden Bezeichnung "Widerspruch" (auch) als Widerspruch anzusehen, da dieser Rechtsbehelf den weitestgehendsten Rechtsschutz enthält.

(Quelle: Juraforum)

Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 3. Aug 2014, 00:36
von Mikesch
Warum wird dauernd Miekesch geschrieben? ;-)
Ich lege Wert auf Mikesch, mein Nick seit Sandkastentagen ;-)

Ich erkenne den Widerspruch nicht wirklich, Du schriebselst die definierte Langform in Amtssprache, was ich mit einem kleinen Satz erklären wollte ;-)

Nett dies:
Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass die Beschwerde behandelt wird...prüft...
Klar, aber wie ;-)
Eine nähere Begründung warum z.B. etwas (nicht) veranlasst worden ist, kann hingegen nicht verlangt werden.
Das sagt alles aus, was von jenen zu halten ist ;-)

Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 3. Aug 2014, 12:11
von tiefenseer
Mikesch hat geschrieben:Warum wird dauernd Miekesch geschrieben? ;-)
Ich lege Wert auf Mikesch, mein Nick seit Sandkastentagen ;-)
Sorry - werd mich bemühen solche Fehler nicht zu wiederholen. :wink: :wink:
Mikesch hat geschrieben:Ich erkenne den Widerspruch nicht wirklich, Du schriebselst die definierte Langform in Amtssprache, was ich mit einem kleinen Satz erklären wollte ;-)
Diese ausführliche und verlängerte Form der Definition DIENSTAUSICHTSBESCHWERDE war ausschließlich für dich gedacht. Da du es dir zu eigen machst (zeigen zumindest viele deiner Beiträge) in jedem Wort einen Widerspruch erkennen zu wollen...was ja nunmehr auch wieder geschehen ist...war ich in der Hoffnung eine weitergehende Kommentierung (oder gar Widerspruch deinserseits) im Vorfeld ausräumen zu können

Ich möchte dich daran erinnern, dass du die These in den Raum warfst eine Dienstaufsichtsbeschwerde richte sich nur gegen den Dienstherren und nicht gegen den Amtsträger.
Womit sich für mich die Frage stellt was du mit einen kleinen (Anmerk. und dann auch noch so falsch dargestellten ) Satz dem Leser erklären wolltest?
Das sagt alles aus, was von jenen zu halten ist ;-)
Von einem Mod. hätte ich mehr erwartet aber es ist ja einfacher andere zu Maßregeln anstatt mal über die ein oder andere Anmerkung nachzudenken -heißt dass er weiß wo die Grenzen sind und nicht Wein säuft und nach Wasser predigt, wenn es um die hier immer wieder geforderte nettiquette geht....

Aber nun gut.
Leider wird es immer einen Teil der Spezie Mensch geben, die in ihren eigenen Fehlern stets noch die Wahrheit erkennen will und dabei übersieht, wie lächerlich sie sich damit machen....

Mehr habe ich hierzu nicht zu sagen (ups....zu schreiben...)

Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 3. Aug 2014, 13:12
von Mikesch
tiefenseer hat geschrieben:Da du es dir zu eigen machst (zeigen zumindest viele deiner Beiträge) in jedem Wort einen Widerspruch erkennen zu wollen...
Du hast ihn erkennen wollen, nicht ich, eher das Gegenteil. Aber lassen wir das, die Frage ist ja geklärt.
tiefenseer hat geschrieben:Von einem Mod. hätte ich mehr erwartet ...
Die Antwort hat @dibedupp absolut treffend gegeben...

Damit sollten wir das beenden, wird sonst zu sehr OT.

Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 3. Aug 2014, 17:25
von tiefenseer
Hallo dibedupp,

als mein größter Ignorier-Fan bin ich doch etwas überrascht eine direkte "Ansprache" von dir an mich zu lesen.
Ist das eine Abkehr von deinen Prinzipien?...kopf kratz...
Dass du dich nun auch noch zum Robin Hood Anderer aufmachst, das zu lesen...verschafft mir nun doch Falten auf meine Stirn...

Zu Deiner Anmerkung kann ich nur folgendes erwidern:
dibedupp hat geschrieben:
tiefenseer hat geschrieben: ......
Das mit "jenen" die Dienstaufsichtsbeschwerden gemeint sind, bzw. die, die sie bearbeiten und nicht irgendein User hier, hast du nicht verstanden, oder?
"JENEN" ...ein Wort ohne Bedeutung bleibt ein leerer Klang, heisst es. ... Solch schwammige Formulierungen brauchen all jene, die reden, sich aber nicht konkret festlegen wollen...und damit eine Hintertür offen lassen...um eine Möglichkeit der Konkretisierung/Rechtfertigung zu haben...wenn sie denn Gefahr laufen damit an zu ecken (wie bei mir)...auch noch zynische Reaktionen auf die Tagesordnung rufen...

dibedupp...bleib bei deinen Prinzipien....

P.S. Grummel...wenn weiteres Interesse für Input besteht, bitte per PN melden....

Re: Ablehnung Amtsarzt

Verfasst: 3. Aug 2014, 22:32
von Mikesch
@tiefenseer

Du kannst es nicht lassen, gell?

Da nur noch OT und nichts mehr zum Topic beigetragen wird.

*** CLOSED ***