Re: Vorruhestand 2014 bei Telekom?
Verfasst: 3. Feb 2014, 12:40
Die Frage kann tatsächlich nur der Versorgungsservice einigermassen korrekt beantworten.
Dazu stellst du bitte einen formlosen Antrag über hbs@telekom.de (Personalhotline), nennst deine Personalnummer und Adresse und bittest um eine Pensionsberechnung zum Termin xy für den 55-er-Ruhestand.
Wenn keine Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, dann dauert es zwischen 2-4 Wochen, bis die Antwort in Form einer Pensionsberechnung bei dir zu Hause eintrifft.
FALLS bei der Berechnung Besonderheiten auftauchen, werden ggfs. ein paar Daten nachgefordert. Bei mir (da ich auch Rentenansprüche hatte), musste ich zunächst eine Rentenberechnung von der RV machen lassen, die ich dem VES zukommen liess.
Die VES-Berechnung ist NICHT verbindlich richtig. Die Anrechnung von Jahren aus der Zeit im Vorbereitungsdienst/Angestelltenstatus unterliegen gewissen Regeln und werden evtl. nur teilweise auf die Pensionsjahre anerkannt. Zudem steht irgendwo, dass man diese Anrechnungszeiten vor dem endgültigen Abgang in die Pension tatsächlich BEANTRAGEN muss, damit sie - hoffentlich- in die Pension einfliessen. (Wenn nicht, dann wären sie evtl. ganz weg, weil nicht 60 RV-Beitragsmonate erreicht wurden, oder die Jahre werden erst von der Rentenversicherung ausgezahlt als monatlich Rente, wenn man das reguläre Rentenalter erreicht.)
Eine -angeblich- verbindlich richtige Pensionsberechnung bekommt man erst, wenn es tatsächlich soweit ist. Dieser Berechung kann man erst evtl. widersprechen, ggfs. gegen sie Klage einreichen, wenn man glaubt, sie stimmt nicht.
Dazu stellst du bitte einen formlosen Antrag über hbs@telekom.de (Personalhotline), nennst deine Personalnummer und Adresse und bittest um eine Pensionsberechnung zum Termin xy für den 55-er-Ruhestand.
Wenn keine Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, dann dauert es zwischen 2-4 Wochen, bis die Antwort in Form einer Pensionsberechnung bei dir zu Hause eintrifft.
FALLS bei der Berechnung Besonderheiten auftauchen, werden ggfs. ein paar Daten nachgefordert. Bei mir (da ich auch Rentenansprüche hatte), musste ich zunächst eine Rentenberechnung von der RV machen lassen, die ich dem VES zukommen liess.
Die VES-Berechnung ist NICHT verbindlich richtig. Die Anrechnung von Jahren aus der Zeit im Vorbereitungsdienst/Angestelltenstatus unterliegen gewissen Regeln und werden evtl. nur teilweise auf die Pensionsjahre anerkannt. Zudem steht irgendwo, dass man diese Anrechnungszeiten vor dem endgültigen Abgang in die Pension tatsächlich BEANTRAGEN muss, damit sie - hoffentlich- in die Pension einfliessen. (Wenn nicht, dann wären sie evtl. ganz weg, weil nicht 60 RV-Beitragsmonate erreicht wurden, oder die Jahre werden erst von der Rentenversicherung ausgezahlt als monatlich Rente, wenn man das reguläre Rentenalter erreicht.)
Eine -angeblich- verbindlich richtige Pensionsberechnung bekommt man erst, wenn es tatsächlich soweit ist. Dieser Berechung kann man erst evtl. widersprechen, ggfs. gegen sie Klage einreichen, wenn man glaubt, sie stimmt nicht.