Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit
Verfasst: 29. Jan 2013, 20:25
Es gibt hier leider immer noch Zeitgenossen, die weder vom BEM (hier SGB IX) noch von der normalen Gesetzgebung Ahnung haben...
Bei einer Beurteilung eines Begutachtung eines rechtlichen Vorganges, kommt es auf die Eingangsqualifizierung an - ähnlich wie im Steuerrecht:
Ist der Umsatz steuerbar oder steuerfrei?
Du kannst dir noch so viel Mühe bei der Qualizierung geben, aber wenn du einen steuerbaren Umsatz als "nicht steuerbar" qualifizierst dann hast
du am Ziel verbei geschossen - egal wie super du alles beschrieben hast...
Das Gleiche gilt für unseren super Helden Blue Ice Ultra:
Seine Eingangsqualifizierung war (und ich denke das ist unbestreitbar, hier sein Zitat:
"Also: Das SGB IX beschäftigt sich womit? Richtig, mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. D.h. entweder liegt eine Behinderung bereits vor (Personenkreis § 2 SGB IX) oder jemand ist von einer Behinderung konkret bedroht (z.B. Personenkreis § 84 Abs. 2 SGB IX)".
Lieber Blue Ice Ultra und von mir aus lieber HopSing,
das SGB insbesondere der § 84 Abs. 2, regelt das wesentlich im Zusammenhang mit dem BEM - egal ob Behindert, Nichtbehindert, Arbeiter, Angestellte und sogar auch für Beamte. Man soll es nicht glauben.
Wenn ihr beiden jetzt bei der Eingangsqualifizierung nur die Schwerbehinderten, oder wenn jemand konkret von einer Behinderung bedroht ist (ich frage mich zwar wie man sich von einer Behinderung bedroht fühlen kann - kommt die Behinderung mit dem Messer oder Pistole auf mich zu
?), dann wurde hier der entscheidende Fehler begangen.
Aber unser Freund HopSing aus der Personalabteilung und selber Schwerbehinderter, weiß es natürlich besser und auf seinen Freund HopSing lässt er ja nichts kommen - oder sind beide vielleicht seelenverwandt oder vielleicht steckt der Gleiche dahinter...
Bei einer Beurteilung eines Begutachtung eines rechtlichen Vorganges, kommt es auf die Eingangsqualifizierung an - ähnlich wie im Steuerrecht:
Ist der Umsatz steuerbar oder steuerfrei?
Du kannst dir noch so viel Mühe bei der Qualizierung geben, aber wenn du einen steuerbaren Umsatz als "nicht steuerbar" qualifizierst dann hast
du am Ziel verbei geschossen - egal wie super du alles beschrieben hast...
Das Gleiche gilt für unseren super Helden Blue Ice Ultra:
Seine Eingangsqualifizierung war (und ich denke das ist unbestreitbar, hier sein Zitat:
"Also: Das SGB IX beschäftigt sich womit? Richtig, mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. D.h. entweder liegt eine Behinderung bereits vor (Personenkreis § 2 SGB IX) oder jemand ist von einer Behinderung konkret bedroht (z.B. Personenkreis § 84 Abs. 2 SGB IX)".
Lieber Blue Ice Ultra und von mir aus lieber HopSing,
das SGB insbesondere der § 84 Abs. 2, regelt das wesentlich im Zusammenhang mit dem BEM - egal ob Behindert, Nichtbehindert, Arbeiter, Angestellte und sogar auch für Beamte. Man soll es nicht glauben.
Wenn ihr beiden jetzt bei der Eingangsqualifizierung nur die Schwerbehinderten, oder wenn jemand konkret von einer Behinderung bedroht ist (ich frage mich zwar wie man sich von einer Behinderung bedroht fühlen kann - kommt die Behinderung mit dem Messer oder Pistole auf mich zu

Aber unser Freund HopSing aus der Personalabteilung und selber Schwerbehinderter, weiß es natürlich besser und auf seinen Freund HopSing lässt er ja nichts kommen - oder sind beide vielleicht seelenverwandt oder vielleicht steckt der Gleiche dahinter...