Re: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 20. Nov 2012, 11:06
Woher hast Du nur alle deine falschen bzw. fehlerhaften Informationen her ?Polarbjörn hat geschrieben:Mein Angebot der Gothaer enthält die Klausel:Steinbock hat geschrieben:Hallo Polarbjörn,
Lt. einem mir vorliegenden Angebot der Gothaer incl. Vertragsbedingungen endet die BU spätestens mit dem 67 Lebensjahr !!!!
Zahlen wir eine Berufsunfähigkeitsrente, so geht diese Rente bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer
in eine lebenslange Altersrente gleicher Höhe über, wenn die Berufsunfähigkeit in Folge von
Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 9 vor Vollendung des 45. Lebensjahres eingetreten ist, die Pflegebedürftigkeit
bis zum Ende der Leistungsdauer ununterbrochen fortbesteht und die Leistungsdauer
des Vertrages mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person vereinbart
ist.
Also handelt es sich hier um einen Kopplungsvertrag mit einer Rentenversicherung, was jedes Versicherungsunternehmen anbieten kann !
Vielleicht solltest Du jemanden anderen anrufen oder selbst die Bedingungen mal lesen. Ich habe doch die Tarife genau benannt.Steinbock hat geschrieben: Auch die Versicherer Generali + Ergo bieten lt. telefonischer Auskunft keinen BU-Vertrag der über das 67. Lebensjahr hinaus leistet.
Außerdem ist nicht der BU-Schutz lebenslang (versichert ist nur Eintritt der BU bis zu einem bestimmten Alter), aber unter bestimmten Voraussetzungen wird die Rente lebenslang gezahlt.
Ich habe die entsprechenden Vertragsbedingungen zwischenzeitlich vorliegen.
Auch hier handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Altersrente.
Ich habe nichts anderes behauptet. Ich habe nur ausgeführt, warum es auf dem Markt vermutlich kaum Produkte mit lebenslanger Rente gibt: Weil sich für die meisten Angestellten mit Erreichen der Altersgrenze die Versorgungssituation verbessert. Der dienstunfähige Beamte bekommt weiter das gleiche Ruhegehalt.Steinbock hat geschrieben: so pauschal ist dies völlig falsch.
1. Bekommt nicht jeder Angestellte eine Erwerbsminderungsrente (für 60 Monate müssen Beiträge gezahlt sein).
2. ist die Erwerbsminderungsrente gegenüber der Mindestversorgung eines Beamten bedeutend niedriger und reicht nicht zum Lebensunterhalt.
Übt denn ein Beamter, der als Pflegefall zu Hause liegt, seinen Sold noch erhält, weil die Zurruhesetzung noch läuft, seinen Beruf noch aus? Das ist doch die Frage.Steinbock hat geschrieben: Wie es vermutet wird trifft es allerdings nicht zu.
Ein Dienstunfähigkeit leistet ab Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.
Eine Berufsunfähigkeit leistet dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausübt.
Dies würde bedeuten, wenn bei einem Beamten bei der Versetzung in den Ruhestand nur von einem Arzt max. 49 % BU festgestellt wird,
erhält er keinen müden Euro.
Die Antwort ändert sich dadurch allerdings auch nicht! Denn der Beamte muss seiner Versicherung nachweisen, dass er nicht mehr im aktiven Dienst ist.
Nur bei Beamten sollte man nicht nur davon ausgehen, dass sie wegen pflegebedürftigkeit zu hause bleiben müssen, sonder wegen einer Dienstunfähigkeit.
Die Unterschiede der DU und BU habe ich dir ja schon erklärt.
Der Dienstherr vielleicht, aber die BU-Versicherung ohne DU-Klause prüft eben die Berufsunfähigkeit.Steinbock hat geschrieben:Falsch - der Dienstherr prüft nicht auf Berufsunfähigkeit, sondern nur ob der Beamte für den Dienst noch zur Verfügung steht.Der Beamte ist ja - trotz fortgezahlter Bezüge - auch vor der Versetzung in den Ruhestand bereits berufsunfähig und übt seinen Beruf auch nicht mehr aus (konkrete Verweisung nicht einschlägig) - er bekommt lediglich noch das Geld...
Nein - auch das ist falsch, die BU-Versicherung prüft keine BU sondern ein Facharzt oder Amtsarzt.
Die BU-Versicherung prüft nur auf grund des Arztberichtes ob nach den Vertragsbedingungen eine BU möglich ist.
Gruß
Björn
Gruß vom Steinbock