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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 18. Okt 2012, 19:16
von Rechtlerin
das gilt für alle - AN, Beamte, Arbeiter...und muss spätestens mit diesem Urlaubsjahr umgesetzt werden...
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 20. Okt 2012, 21:06
von Anstaltszauber
Anstaltszauber hat geschrieben:2. Hinsichtlich der Beamten verweist die Mitteilung darauf, daß man sich hier in enger Abstimmung mit dem BMI befinde, was die Übertragbarkeit der Entscheidung auf die Beamten angehe.
Aktueller Stand siehe auch
http://www.gdp-zoll.de/2012/10/anderung ... taffelung/
Gruß aus der Anstalt.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 22. Okt 2012, 06:45
von alba
Anstaltszauber hat geschrieben:Anstaltszauber hat geschrieben:2. Hinsichtlich der Beamten verweist die Mitteilung darauf, daß man sich hier in enger Abstimmung mit dem BMI befinde, was die Übertragbarkeit der Entscheidung auf die Beamten angehe.
Aktueller Stand siehe auch
http://www.gdp-zoll.de/2012/10/anderung ... taffelung/
Gruß aus der Anstalt.
Muss ich bei meiner zuständigen Personalabteilung einen Antrag für die bisher nicht ausgesprochenen Urlaubsanprüche stellen? Da ich seit diesem Jahr sowieso regulär 30 Tage Urlaub habe, würde ich nur für die Tage aus 2011 Ansprüche erheben.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 31. Okt 2012, 19:32
von Heini aus Uhlenbusch
Und was ist mit beamteten Lehrern ? 12 Wochen Urlaub ?
Kein Nachweis der Stunden ( Arbeitszeit )
Ist das noch gerecht ???
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 31. Okt 2012, 19:35
von Mr. Green
Warum biste nicht Lehrer geworden wenn's so toll ist?

Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 6. Nov 2012, 19:52
von BaL
Es tut sich was, es tut sich was.... BMI hat Gewerkschaften, Verbände etc. zum Entwurf der neuen ErhUrlV zur Stellungnahme aufgefordert. Frist war der 30.10.2012. Zielstsellung ist, dass diese noch im Novemeber 2012 in Kraft treten kann. Darin steht, dass alle für 2011 und 2012 30 Tage erhalten - die zusätzlichen Tage werden bis 31.12.2013 "brauchbar" gemacht. Ab 01.01.2013 sollen dann analog die neue Regelung des Tarifrechtes gelten...Dabei haben Beamte doch ein höheres Erholungsbedürfnis

- allein wg. der höheren wöchentl. Arbeitszeit...!
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 27. Nov 2012, 18:32
von Anstaltszauber
BaL hat geschrieben:Es tut sich was, es tut sich was.... BMI hat Gewerkschaften, Verbände etc. zum Entwurf der neuen ErhUrlV zur Stellungnahme aufgefordert. Frist war der 30.10.2012. Zielstsellung ist, dass diese noch im Novemeber 2012 in Kraft treten kann. Darin steht, dass alle für 2011 und 2012 30 Tage erhalten - die zusätzlichen Tage werden bis 31.12.2013 "brauchbar" gemacht. Ab 01.01.2013 sollen dann analog die neue Regelung des Tarifrechtes gelten...Dabei haben Beamte doch ein höheres Erholungsbedürfnis

- allein wg. der höheren wöchentl. Arbeitszeit...!
Jo, an meinem ersten Arbeitstag nach längerer Abwesenheit erreichte mich die Nachricht, daß es für 2011 und 2012 für alle 30 Tage gibt, zu den Vorjahren wurde vornehm geschwiegen. Ab 2013 für alle 29 Tage, außer den vor 1973 Geborenen, die weiter 30 Tage erhalten und ab dem 55. Lebensjahr kriegen dann alle 30 Tage. Kurz: So wie bei den Angestellten.
Gruß aus der Anstalt.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 3. Dez 2012, 22:01
von Paco
Hallo zusammen,
bin auch von der Neuregelung betroffen. Gibt es dazu irgendwo was offizielles zu lesen? Ist die neue Regelung, also 30 Tage für 2011 und 2012 schon in Kraft?
Wenn ja, dann könnti ch direkt 8 Tage länger bei meiner neugeborenen Tochter zu Hause bleiben. Wäre nett, wenn einer von Euch was weiß
Gruß
Paco
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 4. Dez 2012, 19:46
von BaL
Bisher gibt es nur die Infos nach erfolgter Verbändebeteiligung, u.a. dbb, vbob, gdp. Siehe z.B. hier
http://www.gdp-zoll.de/2012/10/anderung ... taffelung/
Wir warten nun gespannt auf die Bekanntmachung der Neufassung der ErhUrlV...
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 5. Dez 2012, 07:16
von jorgo37
Seit dem 28.11. gibt es auch einen kabinettsbeschluss dazu
http://www.bdz.eu/medien_nachrichten_3403.php
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 5. Dez 2012, 07:29
von marsman2807
Also ich bin nach wie vor der Meinung dass die neu geschaffene Stichtagsregelung (Geburtsjahr 1972 und älter erhalten 30 Tage Urlaub) ebenfalls eine Form der Altersdiskriminierung darstellt und somit gegen das AGG verstößt.
Begündung:
Wenn jeder in der Vergangenheit einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub gehabt hatte und ihn lediglich für 2011 und 2012 noch geltend machen kann (wegen Verjährung der Ansprüche), dann ist das der gleiche Besitzstand, wie ihn ein Ü40-jähriger Beamter, Angestellter etc. hat. Jetzt wurde aber eine Stichtagsregelung geschaffen, die allein nach dem Alter differenziert und mit einem Besitzstand begründet wird, der von einer gesetzeswidrigen Regelung her stammt.
Also ich beabsichtige für 2013 ebenfalls 30 Tage zu beantragen und gegen einen ablehnenden Bescheid Klage einzureichen.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 10. Dez 2012, 20:04
von BaL
Sehe das ähnlich wie marsman. Eine Diskrimierung wegen des Alters ist schlichtweg unzulässig. Da helfen mE auch die Begründungen, die man z.B in die Neufassung des TVöD aufgenommen hat ("gesteigertes Erholungsbedürfnis wegen körperlicher und geistlicher Erschöpfung, bla, bla, bla), nicht.
http://vbob.de/aktuelles/2012/121205_urlaub.html
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 11. Dez 2012, 20:11
von BaL
Aber bitte ohne wenn und aber, d.h. auch OHNE Besitzstände! wir können auch auf den Mindesturlaub nach BUrlG zurückgehen - reicht doch für die faulen Beamten!
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Verfasst: 13. Dez 2012, 11:03
von Staatssklave
Wirtschaft-frei und Bal ich befürchte, mit Euren Unkenrufen habt ihr bald auch noch Recht. Bei weiteren Klagen muss der Gesetzgeber eine rechtlich saubere und mit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip im Haushaltsrecht saubere Lösung erarbeiten. Bei Minimum bisher 24 Tage und Maximum 30 Tage macht das dann so 26 oder 27 Tage Urlaub für alle. Da dies nur per Gesetz festgesetz wird und nicht mit den Tarifsvertragsparteien vereinbart werden muss, geht das auch ratz-fatz. Um keinen zu benachteiligen werden Besitzstände, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, abgeschafft. Dann sind alle zufrieden. Ein Wort noch zu dem sehr qualifizierten Lehrer-Kommentar. Wenn man keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Fr.... halten. Wenn ich sehe was Lehrer bei mir im Bekanntenkreis so malochen, dann möchte ich nicht tauschen, trotz der höheren Besoldungsgruppen. Was glauben Sie denn was die in den Weihnachts- und Osterferien machen. Richtig Klausuren korrigieren. Lasst es uns doch einfach ändern, 30 tage Urlaub für Lehrer frei wählbar, Anwesenheitspflicht mit Gleitzeit, dafür gut ausgestattete Büros vor Ort. Meine Bekannten sind sofort dafür. Und jetzt die Gretchenfrage, wenn das für alle so toll ist, warum sind die Arbeitgeber/Dienstherren dann wohl so dagegen?