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Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 28. Jan 2026, 19:03
von Herm
Als INFO:

Im Elster Bescheinigungsabruf ist jetzt auch die Beitragsbescheinigung der Postbeamtenkrankenkasse 2025
aufgetaucht (Basisleistungen).
Die Plegeversicherung fehlt noch.aber da hat sich bei mir die Jahressumme nicht geändert.

Die Steuer-Erstattung ist also "ausrechenbar".

Bei Datenübernahme Vorjahr:

Wer Nachzahlungen 2024 für Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr belommen hat...muss Anlage N
überprüfen und ggf. "Summen wegätzen"..die sind aber schon rot markiert.
Bei den Sonderausgaben ebenfalls die Kirchensteuer überprüfen...falls gezahlt.

Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 28. Jan 2026, 20:01
von Micha0815
Das Problem ist nicht, dass die Finanzbehörden die Daten nicht haben. Das kann jeder in seinem Elster-Account prüfen. Die Besoldungsstellen haben auch diese Daten mittlerweile richtig abgerufen aber beim Einspielen in der Berechnungssoftware gibt es Probleme

Hier die Erklärung vom Zoll für Versorgungsempfänger:

Was ist beim Steuerabzug bei der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in der Bezügeabrechnung zu beachten?
Bereits im Dezember 2025 wurde bekannt, dass auf Grund einer Systemumstellung bei der Berücksichtigung der Basisbeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Einkommensteuergesetz - EStG) in der Bezügeabrechnung für Januar 2026 ein zu hoher gesetzlicher Steuerabzug erfolgt.

Eine rückwirkende Korrektur wurde für die Bezügeabrechnung des Monats Februar 2026 zunächst in Aussicht gestellt. Der Abrechnungsdienstleister K-PVS teilt nunmehr mit, dass die technischen Schwierigkeiten weiterbestehen.

Die Lohnsteuerabzugsbeträge sind daher ggf. auch in der Bezügeabrechnung 02/2026 für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger weiterhin zu hoch.

Das K-PVS arbeitet an der Problembehebung. Der zu hohe Steuereinbehalt wird im Anschluss korrigiert. Die insgesamt zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird nach Korrektur automatisiert erstattet. Sie müssen diesbezüglich nichts weiter veranlassen.

Bitte sehen Sie von Nachfragen bei den Service-Centern ab.

Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 30. Jan 2026, 05:49
von connigra
Ich habe soeben die Februarabrechung meines Mnnes aus dem Briefkasten geholt. Bei Versorgungsempfängern der Bay. Polizei klappte der Datenaustausch für die Februarabrechung wider Erwarten. Nun werden direkt die persönlichen PV und KK Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenkasse steuerlich berücksichtigt.Nun hat mein Mann netto 48 € im Vergleich zu Dezember 25 mehr - früher holten wir uns dieses Geld mit der Steuererklärung zurück. Gehupft wie gesprungen.

Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 30. Jan 2026, 09:53
von kodo_64
Also bei der BAPT hat´s auch bei den Bezügen für Februar nicht geklappt. Steht auch so als Info auf deren Seite: "Aufgrund eines technischen Problems konnten Daten (z.B. Änderungen von Steuerklassen, Steuerfreibeträgen, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuerabzugsmerkmalen oder abzugsfähigen Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung) nicht in der Bezügeabrechnung Februar 2026 berücksichtigt werden." Mal schauen ob die´s dann bei den Bezügen für März auf die Kette bekommen!

Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 5. Feb 2026, 16:37
von Anwärter1982
Ich hatte vergessen den Brief der Krankenkasse dem Finanzamt zukommen zu lassen deswegen gab es keine Freibeträge. Deswegen weniger als im November.
Bisher war das BEV zuständig. (DB)

Re: Bezügemitteilung Januar 2026

Verfasst: 5. Feb 2026, 17:30
von Rhein-Bahner
Anwärter1982 hat geschrieben: 5. Feb 2026, 16:37 Ich hatte vergessen den Brief der Krankenkasse dem Finanzamt zukommen zu lassen deswegen gab es keine Freibeträge. Deswegen weniger als im November.
Bisher war das BEV zuständig. (DB)
Kurze Erklärung zum Beitrag (für Bahnbeamte):
Es geht hier um die jährliche "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" (Beiträge zur priv. Krankenversicherung KVB). Diese Bescheinigung war bisher dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) vorzulegen (BEV = Diensthörde, welche die Beamten der Deutschen Bahn verwaltet). Bei anderen Bundesbeamten ist das eine andere Behörde.
NEU ab 2026: Diese "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen" ist nun mit Angabe der Steuernummer dem zuständigen Finanzamt vorzulegen, welche die Freibeträge monatlich einträgt und damit steigt der Auszahlungs-Betrag (Bezüge) monatlich. (Prüfen kann man das hiermit: Die vom FA eingetragenen Freibeträge erscheinen auf der Bezügemitteilung rechts oben).
Wer das nicht macht, kann das Geld am Jahresende im Zuge der Einkommensteuererklärung zurückerhalten.