Re: Köln/Brühl
Verfasst: 23. Jan 2020, 12:35
Hallo der-neugierige,der-neugierige hat geschrieben: ↑23. Jan 2020, 10:12auch andere Behörden haben Beamte aufs Abstellgleis gestellt, gefährlich für den Beamten wird dann trotziges Fehlverhalten trotz Abstellgleis, endet ggf. mit Beendigung des Beamtenverhältnis (Urteil Bundesverwaltungsgericht) https://www.bverwg.de/310719B2B56.18.0Twintower hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 09:48 Unser Arbeitgeber lernt dazu. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Widerspruch nicht unbedingt zum Erfolg führt. Die Gerichte entscheiden von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und unser Arbeitgeber zieht den VA auch nicht zurück, nur weil man einen Widerspruch bzw. Klage einreicht.
was hat das Urteil denn mit diesem Thema jetzt zu tun ???
In diesem Urteil ist ein Beamten vom gD der Arbeit fern
geblieben, weil der Beamte der Meinung war, dass eine
unterwertige Beschäftigung ihn von der Dienstpflicht befreit.
In diesem Fall kann man dem Beamten nicht helfen, Dummheit
schützt eben nicht vor Strafe. Auch bei einem Verwaltungsakt
der rechtswidrig sein könnte, muss ich die Dienstpflichten
ausführen. Heißt, dass ich zur Arbeit erscheine und das mache,
was mir mein DH auferlegt.
Alternativ werden viele Beamte dann krank, das ist aber dann
in Ordnung, weil es kein Fernbleiben vom Dienst ist !