Seite 15 von 29

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 17:08
von Fesdu-7-
Habe Hauptschule.
Die Pension Zeit ist berechnet ab dem 17 Lebensjahr 3 Ausbildungsjahr

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 17:52
von vättern
Hallo,
Ich bin 2011 in Vorruhestand gegangen, habe Hauptschule. Bei mir wurde die Pension ab Beginn des Arbeitsvertrages als Arbeiter (18 plus 2,5 Monate) berechnet.
Wann bist du Beamter geworden?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 18:46
von Fesdu-7-
Gleich nach der Ausbildung mit 18 Jahren

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 19:13
von vättern
Also vor 1980 Beamter?

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 19:29
von Altlast
@Fesdu-7-
Ich denke es geht um die Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Zeiten vor dem 17. Lebensjahr!

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 20:04
von vättern
Hallo,
Es gibt evtl noch etliche Beamte bei denen die Pensionzeit ab 18 berechnet wurde. Da geht es dann um die Zeit vor 18 (Hauptschüler).
Wäre mal interessant wieviel Beamte nach 1980 Beamte (mit Hauptschule) wurden und bei denen die Pensionszeiten ab 17 berennet wurden.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 20:18
von Leo
Vermutlich keine mehr,da meines Wissens ab 1979/80 keine Postjungboten mehr ausgebildet wurden - diese wurden durch die sogenannten Dienstleistungsfachkräfte ersetzt und deren Ausbildung wiederum mündete nicht in einer Verbeamtung. MfG

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 25. Aug 2024, 23:39
von zeerookah
vättern hat geschrieben: 25. Aug 2024, 20:04 Wäre mal interessant wieviel Beamte nach 1980 Beamte (mit Hauptschule) wurden und bei denen die Pensionszeiten ab 17 berennet wurden.
Ich bin einer davon. Ich bin aber auch erst in den Vorruhestand gegangen nachdem ich die 71,75% voll hatte. Daher bin ich vermutlich auch von der BAnst PT nie angeschrieben worden für eine Neuberechnung. Mehr wird es bei mir nicht. Hat sich bloß anders gewichtet seit letzten Jahr, da offiziell auch noch die Gesetzliche Rente dazu gekommen ist. Die mir aber von der Pension sofort abgezogen wird.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Aug 2024, 15:41
von Eddi
Hallo, habe diese Woche die Auskunft der Banst bekommen dass zur Zeit die im Januar eingegangenen Anträge in Bearbeitung gehen. Außerdem war die Dame äußerst unhöflich. Legte nach einer weiteren Frage meinerseits einfach auf. Ich werde formelle Beschwerde einreichen. Was denken die eigentlich wer sie sind und vor allem wer hier für wen da ist. Bodenlose Frechheit. Gruß

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Aug 2024, 18:12
von Andi12
Keine Bezügemitteilung für den September bekommen, also keine Nachzahlung.

Mfg
Andi12

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 30. Aug 2024, 15:19
von Fesdu-7-
Heute die Bezügemitteilung für September erhalten.
Nachzahlung ist mit drauf.
Denke Ende des Jahres wird die Pbeakk wieder erhöhen und die Pflegeversicherung dann ist die Nachberchnung schnell wieder weg.
Schönes Wochenende

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 30. Aug 2024, 17:51
von friedel
Heute die Bezügemitteilung für September erhalten.
Nachzahlung ist mit drauf.
Denke Ende des Jahres wird die Pbeakk wieder erhöhen und die Pflegeversicherung dann ist die Nachberchnung schnell wieder weg.
Schönes Wochenende

Hallo Fesdu,
um wie viel Prozentpunkte ging es?

Gruß Friedel

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 30. Aug 2024, 18:44
von Fesdu-7-
+ 3.32 Prozent

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 30. Aug 2024, 19:25
von 1615_ks
Fesdu-7- hat geschrieben: 30. Aug 2024, 18:44 + 3.32 Prozent
Guten Abend zusammen,

wenn ich die letzten Seiten so überfliege, sehe ich im Grunde keine negativen Reaktionen / Nachberechnungen. Ist dem wirklich so?
Gibt es jemanden, dessen Antrag abgelehnt, resp. nicht, oder nicht vollends erstattet wurde? Gern mit der entsprechenden Begründung.

Bei mir geht es um die komplette Ausbildungszeit (knapp 3,5 Jahre), die mir seinerzeit nicht angerechnet wurde, mit der Begründung, meine technische Ausbildung war keine Vorraussetzung für die Karriere im nichttechnischen Beamtendienst.
Danke schon mal ;-)

Grüße
Knuth

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Verfasst: 30. Aug 2024, 19:43
von friedel
Hallo Knuth,

erhälst du erheblich weniger als 71,75% ?

Gruß
Friedel