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Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 18. Nov 2025, 09:17
von Herm
Andi12 hat geschrieben: 18. Nov 2025, 08:18
Hm, aber dieser Mindestbetrag von 110 Euro kommt doch nicht, oder ?
Nein..den gibt es nicht.Nur erstmal 3 % mehr.
mroe2016 lag da falsch auf Seite 11.
Morgen kommt ein Urteil zur amtsangemessenen Alimentation .
In Niedersachsen gibt es schonmal eine Sonderzahlung zu diesem Thema:
https://www.stk.niedersachsen.de/starts ... 46575.html
Bei den Bundesbeamten wird es noch eine Weile dauern bis das Thema umgesetzt wird...
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 18. Nov 2025, 10:48
von LaLune.
Herm hat geschrieben: 18. Nov 2025, 09:17
Andi12 hat geschrieben: 18. Nov 2025, 08:18
Hm, aber dieser Mindestbetrag von 110 Euro kommt doch nicht, oder ?
Nein..den gibt es nicht.Nur erstmal 3 % mehr.
mroe2016 lag da falsch auf Seite 11.
Morgen kommt ein Urteil zur amtsangemessenen Alimentation .
In Niedersachsen gibt es schonmal eine Sonderzahlung zu diesem Thema:
https://www.stk.niedersachsen.de/starts ... 46575.html
Bei den Bundesbeamten wird es noch eine Weile dauern bis das Thema umgesetzt wird...
Gibt es die Sonderzahlung in Niedersachsen auch für Versorgungsempfänger oder werden diese, wie auch beim ,,Weihnachtsgeld", nicht berücksichtigt?
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 18. Nov 2025, 13:08
von jemsor12
LaLune. hat geschrieben: 18. Nov 2025, 10:48
Herm hat geschrieben: 18. Nov 2025, 09:17
Andi12 hat geschrieben: 18. Nov 2025, 08:18
Hm, aber dieser Mindestbetrag von 110 Euro kommt doch nicht, oder ?
Nein..den gibt es nicht.Nur erstmal 3 % mehr.
mroe2016 lag da falsch auf Seite 11.
Morgen kommt ein Urteil zur amtsangemessenen Alimentation .
In Niedersachsen gibt es schonmal eine Sonderzahlung zu diesem Thema:
https://www.stk.niedersachsen.de/starts ... 46575.html
Bei den Bundesbeamten wird es noch eine Weile dauern bis das Thema umgesetzt wird...
Gibt es die Sonderzahlung in Niedersachsen auch für Versorgungsempfänger oder werden diese, wie auch beim ,,Weihnachtsgeld", nicht berücksichtigt?
Ja, hier herrscht keine Klarheit. Als Betroffener würde ich nachfragen!
Sollte die Versorgungsempfänger leer ausgehen, würde ich mir persönlich die Rechtslage erläutern lassen.
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 18. Nov 2025, 22:32
von mroe2016
Herm hat geschrieben: 18. Nov 2025, 09:17
Andi12 hat geschrieben: 18. Nov 2025, 08:18
Hm, aber dieser Mindestbetrag von 110 Euro kommt doch nicht, oder ?
Nein..den gibt es nicht.Nur erstmal 3 % mehr.
mroe2016 lag da falsch auf Seite 11.
Morgen kommt ein Urteil zur amtsangemessenen Alimentation .
In Niedersachsen gibt es schonmal eine Sonderzahlung zu diesem Thema:
https://www.stk.niedersachsen.de/starts ... 46575.html
Bei den Bundesbeamten wird es noch eine Weile dauern bis das Thema umgesetzt wird...
@Herm: Du hast bzgl. der 110 Euro recht , zunächst gibt es in den Tabellen den Sockelbetrag nicht, sondern "nur" die 3%. Dennoch ist das doch alles noch vorläufig und wir müssen abwarten wie es im Gesetz später wirklich aussieht. Wenn es bei den vorläufigen Tabellen bleibt ist es natürlich nicht so toll gerade für die unteren Gruppen und in den vorderen Stufen

Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 10:34
von Herm
BVerfG, Pressemitteilung vom 19.11.2025
Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig
https://www.datev-magazin.de/nachrichte ... rig-142942
Für die Besoldungsgruppen A 14 und A 15 in den Jahren 2016 und 2017, für die Besoldungsgruppe A 14 im Jahr 2019 und für die Besoldungsgruppen A 14, A 15 und A 16 im Jahr 2020 kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden.
Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind.
Mit Tabellen
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02017.html
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 12:28
von Käptn iglo
Hallo in die Runde,
wann gibt es die Anhebung der Bezüge aufgrund der Tarifverhandlungen 2025 für die Pensionen?
Schöne Grüße
Käptn iglo
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 12:41
von Aufsteiger85
Käptn iglo hat geschrieben: 19. Nov 2025, 12:28
wann gibt es die Anhebung der Bezüge aufgrund der Tarifverhandlungen 2025 für die Pensionen?
Sobald ein Änderungsgesetz zum BBesG verabschiedet ist. Bis dahin gibt es Abschlagszahlungen, die je nach Dienstherr und Dienststelle ggf. zeitlich unterschiedlich erfolgen.
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 14:48
von Herm
https://www.dbb.de/artikel/geyer-weiter ... herrn.html
Der Gesetzgeber des Landes Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen.
Dobrindt hat also noch ewig Zeit für ein neues Bundesbesoldungsgesetz..solange laufen die Abschlagsszahlungen.
Ich glaube nicht das dieses Jahr zu dem Thema noch was kommt...obwohl angekündigt.
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 15:19
von Tequila
Aber in dem Urteil von heute geht es doch überhaupt nicht um die Bundesbeamten. Das Urteil liegt doch schon bereits seit 2020 vor.
Heute ging es um die Besoldung der Landesbeamten in Berlin.
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 19. Nov 2025, 15:56
von mroe2016
Tequila hat geschrieben: 19. Nov 2025, 15:19
Aber in dem Urteil von heute geht es doch überhaupt nicht um die Bundesbeamten. Das Urteil liegt doch schon bereits seit 2020 vor.
Heute ging es um die Besoldung der Landesbeamten in Berlin.
Hallo Tequila , das seh ich auch so. Die Beamtenbesoldungen der Länder und vom Bund sind alle unterschiedlich und einige Länder haben das schon umgesetzt, einige nicht und der BUND ebenfalls nicht. Deshalb können wir wohl ein Gesetz vom BUND erwarten in den nächsten Wochen/Monaten.
Hier kann man es aktuell nachlesen , weiter unten auf der Seite von dem Link finden sich Infos dazu
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oe ... besoldung/
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 22. Nov 2025, 09:30
von Herm
Tequila hat geschrieben: 19. Nov 2025, 15:19
Aber in dem Urteil von heute geht es doch überhaupt nicht um die Bundesbeamten. Das Urteil liegt doch schon bereits seit 2020 vor.
Heute ging es um die Besoldung der Landesbeamten in Berlin.
Das ist falsch..das neue Urteil hat Parameter geändert:
https://www.bdz.eu/news/2025/11/21/bund ... ng-warten/
Interessant ist auch:
Fortschreibungsprüfung: fortlaufende Anpassung der Bundesbesoldung
Im Rahmen einer Fortschreibungsprüfung ist lt. Bundesverfassungsgericht zu messen, ob die Beamtenbesoldung „fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst wird.“
Spielen Tarifverhandlungen im ÖD für die Beamten in Zukunft keine Rolle mehr ?
Klingt danach..
Bisher wurden die Tarifergebnisse ja immer übernommen...das war aber freiwillig..und oft mit Abstrichen.
Mit dem Urteil sieht das anders aus..der Dienstherr muss die Besoldung immer wieder auf den Prüfstand stellen.
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 22. Nov 2025, 10:10
von Tequila
Sehr interessant dein Link- Danke dafür!
Ich bleibe skeptisch- ich hab in Erinnerung, dass das Bundesverfassungsgericht zu mindestens Berlin eine Frist gesetzt hat, bis wann sie die Alimentation geändert haben müssen.
Aber sich in der wirtschaftlichen Schieflage in den einzelnen Ressorts zu einigen- scheint mir für den Bund fast unmöglich.
Wo soll das Geld auch herkommen?
Das wird ein Kraftakt werden. Warten wir ab

Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 22. Nov 2025, 12:02
von Herm
In dem Link steht ja das Wort "Grundsatzentscheidung".
Nun sind ja noch 60 weitere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Ich meine das Gericht will diese loswerden..ist ja dieselbe "Soße".
(Steht das nicht auch im Urteil ?)
Für mich ist das ein "Grundsatzurteil" das jetzt umgesetzt werden muss.
Tequila Zitat : Wo soll das Geld auch herkommen?
Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einschränken können.
Niedersachsen versucht es ja mit "Sonderzahlungen"..statt "Einmalnachzahlungen" um die Ausgaben zu strecken. Jährlich ?
Vorbild für andere ?
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 22. Nov 2025, 13:42
von Iltisschnurri
Servus,
da blickt man schön langsam nicht mehr durch mit den vielen Besoldungstabellen.
Bin auch mal gespannt, wie das mit dem Familienzuschlag ausgeht, der ja nicht auf
dem Leistungsprinzip besteht. Da haben sich schon einige ältere Kollegen in
Führungspositionen, bei denen die Kinder gerade aus dem Haus sind, fürchterlich aufgeregt.
Hier erhalten seine Mitarbeiter mit 3 Kindern in der Mitspiegelstufe VII teilweise auf mehr Gehalt
(um ca. 2.000€) kommen als die Führungskräfte selbst.
Gruß
Iltisschnurri
Re: Tarifverhandlung 2025
Verfasst: 22. Nov 2025, 19:26
von jemsor12
Herm hat geschrieben: 22. Nov 2025, 12:02
In dem Link steht ja das Wort "Grundsatzentscheidung".
Nun sind ja noch 60 weitere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Ich meine das Gericht will diese loswerden..ist ja dieselbe "Soße".
(Steht das nicht auch im Urteil ?)
Für mich ist das ein "Grundsatzurteil" das jetzt umgesetzt werden muss.
Tequila Zitat : Wo soll das Geld auch herkommen?
Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einschränken können.
Niedersachsen versucht es ja mit "Sonderzahlungen"..statt "Einmalnachzahlungen" um die Ausgaben zu strecken. Jährlich ?
Vorbild für andere ?
Der Entwurf vom BMI befindet sich in der Ressortabstimmung. Das Gezerre zwischen BMI und BMF wird schon in der Presse erwähnt. Urteil und darin ergangene Begründungen müssen mit der aktuellen Kassenlage in Einklang stehen.
Mögliche Argumentation wäre: Aufgrund der bisherigen Kassenlage ist eine Finanzierung aus den ergangenen Urteilen schlechthin gänzlich oder anderes nur im geringeren Ausmaß finanzierbar. Teile des Sondervermögen dürfen nicht zweckentfremdet und noch mehr Schulden sind der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.
Ob damit dann auch Diätenerhoehungen betroffen wären.....
.?