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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 9. Mai 2017, 07:09
von Telekommi
Wenn es dann läuft wie immer, werden die ersten wohl zum April gehen können, da im Januar in der Vorstandssitzung immer über Budget etc. beschlossen wird.
Danach noch 3 Monate Vorlauf für den Antrag wäre, wie jedes Jahr, Ende April.
Februar wird zeitlich nicht reichen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 18. Mai 2017, 15:46
von AndyO
Am 02.06.2017 geht's im Bundesrat in Plenarsitzung Nr. 958 weiter:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... nn=4353052
Top 4, Drucksache 367/17.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 1. Jun 2017, 00:09
von bernd41844
Also ohne jetzt den ganzen Beitrag zu lesen, dieses Thema interessiert mich gerade selbst stark. Ich habe vor einigen Tagen mal einen von Verdi angesprochen, aber der hiet sich sehr bedeckt. Kann mir jemand grob sagen worum es sich geht ? Gilt das auch für Beamte die in den Filialen der Postbank AG beschäftigt sind ?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 1. Jun 2017, 10:45
von Manitu
Das Gesetz würde dann natürlich auch für die Postbank gelten, da diese ja auch ein Postnachfolgeunternehmen ist. Ob die Postbank dann auch die Möglichkeit wahrnimmt, und die Beamten in den "Engagierten Ruhestand" gehen lässt, weiß ich nicht.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 2. Jun 2017, 13:35
von AndyO
Bundesrat hat um 11:48 Uhr über grüne Liste durchgewunken. Nächster Step Bundesgesetzblatt.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 2. Jun 2017, 21:10
von AndyO
Yogini hat geschrieben: ↑2. Jun 2017, 20:00
Und was bedeutet das nun konkret? Für alle die in Vorruhestand geschickt werden oder es von sich aus möchten ein freiwilliges soziales Jahr?
Die meisten werden die 1000h Ehrenamt in 3 Jahren abwickeln. Lassen wir's nächstes Jahr mal anlaufen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 8. Jun 2017, 08:56
von Postfloh
Bruddler hat geschrieben: ↑26. Apr 2017, 20:17
Neben einem regulären Bundesfreiwilligendienst von mindestens zwölf Monaten erfüllen laut Entwurf auch vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeiten die Voraussetzungen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung" geleistet werden.
Ob die 1.000 Einsatzstunden bei nur einer einzigen Einrichtung abgegolten werden müssen? Wäre wirklich toll wenn man das splitten könnte z.B. 50/50. 500 Stunden an einer Schule und der andere Teil 500 Stunden in einem Altenheim.
Gruß Floh
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 8. Jun 2017, 20:51
von bernd41844
Das heißt glaube ich, soziale Komponente. Bei mir wären das zwei pflegebedürftige Eltern die die Vorraussetzungen erfüllen würden.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 10:29
von Postlerin
Nun ja, wenn ich das richtig verstanden habe, dann fällt man auf seine erdienten Bezüge zurück, sofern man diese 1000 Stunden nicht schafft.
Das heißt weniger als die Mindestversorgung, wenn man noch mit.den erdienten darunterliegend.
Zudem müssen die 1000 Stunden in Vollzeit abgeleistet werden- bei mindestens 39,5 Wochenstunden.
Und es gibt - so weit ich einverstanden habe- keine Variante für Schwerbehinderte, die nicht die volle Zeit ableisten können.
Für mich ist das eine Lösung für. Beamte ab A9 und welche mit hohem Dienstalter.
Wer unter die Mindestversorgung fallen könnte, wird wohl die Finger davon lassen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 11:28
von yludwig
Genau das wollte ich auch gerade fragen. Denn irgendwie würden dann die drei Jahre Zeit keinen Sinn machen?!?
Ich denke Du musst die geleisteten Stunden nachweisen und die 1000 in 3 Jahren voll machen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 11:29
von AndyO
Postlerin hat geschrieben: ↑14. Jun 2017, 10:29Zudem müssen die 1000 Stunden in Vollzeit abgeleistet werden- bei mindestens 39,5 Wochenstunden.
Mit Bundesfreiwilligendienst vermischt? 1000/39,5 = 25 Wochen. Dann wäre man in einem guten halben Jahr durch. Und wer hat 39,5h?
Die Ausführungsbestimmungen sind ohnehin im Detail noch nicht erarbeitet. Hier ist wohl der wichtigste Punkt, dass man multipel aktiv werden kann (z.B. Kommune & Nabu & DRK). Für mich gibt's keinen ersichtlichen Grund, warum hier nur einer Stunden quittieren dürfen sollte.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 12:48
von Postlerin
Nein, im Gesetzentwurf gelesen, dass die 1000 Stunden inVollzeit abgeleistet werden müssen.
Darn steht auch, dass man auf die erdienten Bezüge zurückfällt und nicht auf die Mindesversorgung.
Wundere mich hier schon die ganze Zeit, dass hier die Begründungen am Ende des Gesetzes völlig ausser Acht gelassen werden.
Da steht was von ganztaegiger Abwicklung der Zeit - heisst fuer mich keine Teilzeit.
Und die Berechnung bei Nichterfüllung steht auch in den Begründungen.
Les ihr das da anders raus
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 13:25
von Postlerin
Teilzeit nur wenn es Einschränkungen gesundheitlicher Art beim Beamten gibt =ist für mich Vollzeit bei Gesunden.
Und bezahlt wird nur der erdiente Teil plus Aufschlag waehrend der 1000 Stunden. Klappen diese nicht, fällt der Aufschlag weg.
Einen Bezug auf die Mindestversorgung gibt es nirgends. Ein Schelm, der böses dabei denkt, wenn nur von erdienten Ruhegehalt gesprochen wird und der Finanzminister das ganze kostenneutral bewerkstelligen will.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 13:42
von yludwig
Ganztägige Abwicklung
Ich habe das so interpretiert, dass wenn man irgendwo Stunden leistet dies ganztägig tun muss und nicht stundenweise. Somit könnte ich mich drei Jahre lang, einen Tag die Woche engagieren, um auf die 1000 Stunden zu kommen.
Vollzeit sehe ich da nicht...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Verfasst: 14. Jun 2017, 15:41
von Telekommi
Postlerin hat geschrieben: ↑14. Jun 2017, 12:48
Nein, im Gesetzentwurf gelesen, dass die 1000 Stunden inVollzeit abgeleistet werden müssen.
Darn steht auch, dass man auf die erdienten Bezüge zurückfällt und nicht auf die Mindesversorgung.
Wundere mich hier schon die ganze Zeit, dass hier die Begründungen am Ende des Gesetzes völlig ausser Acht gelassen werden.
Da steht was von ganztaegiger Abwicklung der Zeit - heisst fuer mich keine Teilzeit.
Und die Berechnung bei Nichterfüllung steht auch in den Begründungen.
Les ihr das da anders raus
Ich glaube, Du verwechselst da etwas.
Meiner Meinung nach soll der Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit, 1 Jahr lang, abgeleistet werden. Dafür bekommt man auch Entlohnung, so an 400 Euro/M.
Eine weitere Möglichkeit ist, 1000 Sozialstunden zu leisten (Sportverein, Kirche, Schule usw.), also in einer gemeinnützigen Einrichtung. Dafür hat man 3 Jahre Zeit, um dies zu erbringen.
So sehe ich das.