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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 17. Jun 2024, 15:56
von Andrea55
@Herm
Was soll ich gemacht haben?
Ich habe die Bezügemitteilung für Juni erst am 06.06. bekommen.
Grüße

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 17. Jun 2024, 18:10
von Herm
Andrea55 hat geschrieben: ↑2. Mai 2024, 17:21
Hallo,
ich habe die Unterlagen am 23.11.2023 eingereicht.
Die Inflat.ausgl.zhlg wurde nicht neu berechnet. Die Nachzahlung war insgesamt 105,xx €.
Ich wurde aber auch 7 Monate nach Dienstbeginn schon 17.
Andrea
Was soll ich gemacht haben?
Du hast gesagt die Inflationsausgleichsprämie wird nicht nachberechnet / nicht neu berechnet.
Siehe Posting oben. Insofern eine "Falschaussage"...
Schnee von gestern

Ist ja alles geklärt... nicht sauer sein.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 17. Jun 2024, 19:14
von Herm
Diese Bezügemitteilung ist aber auch undurchsichtig ...ich rechne Besoldungsgruppe
71,75 % minus DDU Abschlag und minus Pflege-Abschlag § 50f.
Die Bundesanstalt rechnet anders...71,75 minus 70,55 = 1,2 %
1,2 % auf 15 Seiten Nachberechnung abzüglich DDU /Pflege
der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Dabei wird das Ruhegehalt alt und neu dargestellt...einmal oben einmal
unten.
Rechnet so ein IT-System ab..ich glaube die haben Probleme und geben
das von Hand ein.
Zwischen meiner Berechnung und der Bundesanstalt liegen 33 Cent...
die runden die 3 (2) Stelle nach dem Komma aber auch nicht auf.
Was solls..da mache ich keinen "Terz". Haut soweit hin...
Gesamtbrutto und Steuerbrutto sind etwas sonderbar...eigentlich
muss der Abstand zweimal 157,85 Euro sein = 315,70 (nflationsausgleichsprämie)
für Januar /Feb. 2024..ist jetzt nicht so..im März war das noch der Fall.
Warum das so ist ? Keine Ahnung...
Ist mir auch egal..das Steuerbrutto stimmt.
Das jetzt erst Bescheide kommen mit Eingangsbestätigung Antrag: 22.12.2023
ist ja ein Witz..die kommen ja nicht voran.
Und das die Bezügemitteilungen so spät kommen ist auch nicht normal....
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 17. Jun 2024, 20:12
von Andrea55
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 27. Jun 2024, 16:12
von Selbstflieger
@Herm Habe inzwischen auch meine Bezügemitteilung mit der Nachberechnung auf 16 Seiten bekommen. Sehr detailliert und genauso kompliziert. Der Personalaufwand für die BANST hat vermutlich 3 mal so viel wie meine Nachzahlung gekostet. Bei der Steuerzahlung weicht meine eigene Excel-Berechnung um 0,23€ ab. Damit kann ich leben. Bin ja auch kein Finanzbeamter. Immerhin wurde der Vorgang jetzt nach mehr als 6 Monaten abgeschlossen.

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 27. Jun 2024, 17:31
von Leo
Selbstflieger hat geschrieben: ↑27. Jun 2024, 16:12
@Herm Habe inzwischen auch meine Bezügemitteilung mit der Nachberechnung auf 16 Seiten bekommen. Sehr detailliert und genauso kompliziert. Der Personalaufwand für die BANST hat vermutlich 3 mal so viel wie meine Nachzahlung gekostet. Bei der Steuerzahlung weicht meine eigene Excel-Berechnung um 0,23€ ab. Damit kann ich leben. Bin ja auch kein Finanzbeamter. Immerhin wurde der Vorgang jetzt nach mehr als 6 Monaten abgeschlossen.
Gratuliere Dir zur abgeschlossenen Nachberechnung - und zahlung!Darf ich fragen,ob du vor 2006 in den Ruhestand getreten bist? MfG
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 27. Jun 2024, 17:40
von Herm
@Selbstflieger
Sei froh das Deine Bezügemitteilung pünklich da war...meine für Juli mit den "jetzt normalen Bezügen "
fehlt mal wieder.
Und "Danke" für die Rückmeldung hier im Forum..dann sehen (lesen) die anderen
das es weitergeht...wenn auch nur langsam.
@all
Die Antrags-steller der ersten Stunde "FlotterFeger" (altes Versorgungsrecht) und Co
Rückmeldungen sind "Willkommen" sag ich nur...traut Euch

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 27. Jun 2024, 18:38
von Selbstflieger
@Herm
Gerne. Habe hier auch öfter reingeschaut, um zu wissen wie es mit Rückmeldungen der BANST aussieht.
@Leo
Danke. Bin Ende 2014 auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand getreten worden

Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 08:50
von Andi12
Tja, ich habe nochmal angerufen und nach dem Status gefragt. Die Sachbearbeiterin hat nachgeschaut, mir die Vollständigkeit der Unterlagen nochmal bestätigt, konnte mir aber kein Datum für die Auszahlung nennen.
Vor Jahresende, glaube ich, wird das nichts mehr.
Mfg
Andi12
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 12:10
von Fesdu-7-
Andi12
Wann hast Du eingereicht?
Ich Mitte Januar habe auch noch nichts erhalten.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 12:58
von Andi12
@fesdu7
Ich hatte die Unterlagen schon am 10.12.23 losgeschickt, aber das dauert halt.
Mfg
Andi12
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 13:22
von Selbstflieger
Andi12 hat geschrieben: ↑29. Jun 2024, 08:50
Tja, ich habe nochmal angerufen und nach dem Status gefragt. Die Sachbearbeiterin hat nachgeschaut, mir die Vollständigkeit der Unterlagen nochmal bestätigt, konnte mir aber kein Datum für die Auszahlung nennen.
Vor Jahresende, glaube ich, wird das nichts mehr.
Mfg
Andi12
Die müssen jeden Einzelfall überprüfen und ggf. einen neuen rechtssicheren Bescheid erstellen. Bei der Masse der Anträge arbeiten vermutlich alle betroffenen Behörden (betrifft ja viele Bundes- u. Landesbeamte) in dieser Sache personell am Limit.
Wenn am Ende alles stimmt, in meinem Fall war das so, ist ja alles ok.
Ich drücke mal die Daumen, dass es jetzt bei allen anderen Antragstellern auch zügig weiter geht und das Warten bald ein Ende hat.
Mfg
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 20:46
von blink182
Andi12 hat geschrieben: ↑29. Jun 2024, 08:50
Tja, ich habe nochmal angerufen und nach dem Status gefragt.
Geht es bei dir um eine so hohe Nachzahlung, dass du da zwingend nachhaken musst?
Meiner Erinnerung nach wurde darum gebeten, nicht nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.
Die haben weiß Gott genug zu tun.
Du hast also schon zweimal angerufen? Geht für mich gar nicht, sorry...
Andi12 hat geschrieben: ↑29. Jun 2024, 12:58
Ich hatte die Unterlagen schon am 10.12.23 losgeschickt,
aber das dauert halt.
Eben.
Und was ist so schwer daran, das zu berücksichtigen?
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 29. Jun 2024, 21:03
von Andi12
@blink182 : Ich habe einmal angerufen, nicht zweimal, das aber nur nebenbei.
Mfg
Andi12
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Verfasst: 1. Jul 2024, 20:39
von vättern
Hallo, möchte mich jetzt auch mal wieder melden. Im Dezember 23 hat die BANST mir zugesagt die Ruhendzeiten neu zu berechnen. Laut Anwalt der BANST hatten die ein Softwareproblem. Außerdem sollten die Leute mit einer Klage vorrangig bearbeitet werden. Mittlerweile wurde dieser Termin schon dreimal verschoben. Wir haben jetzt Juli 24!!
Ich glaube auch nicht das die einzelnen Fällen persönlich überprüft werden. Die sind ja schon mit dem Anschreiben gefiltert worden. Bei den meisten Leuten handelt es sich um Rentenzeiten aus der Lehre. Evtl fehlt nur das Geld bei der BANST.
Einen Punkt möchte ich noch anmerken. In diesem Monat bekomme ich von der BANSt weniger Pension. Die Erhöhung der Rente ab Ende Juli wird berücksichtigt. Leider bekomme ich keine Abrechnung von der BANST. Ist in meinen Augen eine Sauerei.