Re: Postarzt Angaben im Auftrag
Verfasst: 16. Nov 2018, 17:11
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Was kostet der Spass?bahnbiajotta hat geschrieben: ↑14. Nov 2018, 22:11Ja, habe ich auch schon gemacht.Torquemada hat geschrieben: ↑14. Nov 2018, 21:09Den kann man übrigens auch als normaler Bürger beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.bahnbiajotta hat geschrieben: ↑14. Nov 2018, 21:04 In der Regel wird daher ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung erforderlich sein.
Ich habe mal beispielhaft die Infoseite der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Köln verlinkt.Was kostet der Spass?