Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?
Verfasst: 24. Aug 2018, 10:28
Ich kann die Frage ganz einfach aus meiner Sicht beantworten:
Ich habe von 10/ 2007 bis 09/2009 meinen Vorbereitungsdienst absolviert, da war ich wie üblich Beamter auf Widerruf.
Ab 10/2010 wurde ich übernommen und zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Den Werkvertrag für meinen damals zu finanzierenden Neubau habe ich in 08/2010 unterschrieben, das Grundstück in 12/2010 gekauft, die zugehörige Immobilien-Finanzierung konnte ich erfolgreich ebenfalls in 12/2010 abschließen, also auch als BaP.
BaL wurde ich erst 07/2011.
Also, bei der Finanzierung gab es damals überhaupt keine Schwierigkeiten, nur als BaW war die Finanzierung nicht möglich, aber das wäre auch ob der Höhe der Anwärter-Bezüge sowieso nicht gegangen!
Ich weiß leider nicht mehr genau, wie es damals alles lief, aber ich glaube, die Bank wollte damals die aktuelle Bezügemitteilung und eine Bestätigung meines Personalamts haben, dass ich in eine Vollzeit-Planstelle meiner Laufbahn eingewiesen worden bin zum 01.10.2009.
Das wars.
Ich habe von 10/ 2007 bis 09/2009 meinen Vorbereitungsdienst absolviert, da war ich wie üblich Beamter auf Widerruf.
Ab 10/2010 wurde ich übernommen und zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Den Werkvertrag für meinen damals zu finanzierenden Neubau habe ich in 08/2010 unterschrieben, das Grundstück in 12/2010 gekauft, die zugehörige Immobilien-Finanzierung konnte ich erfolgreich ebenfalls in 12/2010 abschließen, also auch als BaP.
BaL wurde ich erst 07/2011.
Also, bei der Finanzierung gab es damals überhaupt keine Schwierigkeiten, nur als BaW war die Finanzierung nicht möglich, aber das wäre auch ob der Höhe der Anwärter-Bezüge sowieso nicht gegangen!
Ich weiß leider nicht mehr genau, wie es damals alles lief, aber ich glaube, die Bank wollte damals die aktuelle Bezügemitteilung und eine Bestätigung meines Personalamts haben, dass ich in eine Vollzeit-Planstelle meiner Laufbahn eingewiesen worden bin zum 01.10.2009.
Das wars.