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Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 12:08
von HenningK
Hallo Torquemada,
vielen Dank für den Hinweis - aber wie soll denn eine Erhöhung des GdB stattfinden - nur weil ist Angst habe wegen meinem Arbeitsplatz - außerdem habe ja (aktuell) keine Depressionen ? Ich weiß von Bekannten, dass es schon mal ein halbes bis ein ganzes Jahr dauert, bis ein Termin bei einem Psychiater gefunden wird - und dann soll man da was vorspielen ? Außerdem möchte ich nicht eine Krankheit simulieren, um eine Erhöhung des GdB zu bekommen - eine solche Krankheit hätte auch Nachteile, z. B. bei einem Versicherungsabschluss, bei dem Vorerkrankungen angegeben werden müssen.
Es soll schon alles mit rechten Dingen zugehen und nicht auf Grundlage einer Lüge oder einer nicht vorhandenen Krankheit ablaufen.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 13:12
von Torquemada
Hatte ich was verwechselt. Ich dachte, du wärest schon mal beim Psychiater gewesen. In deinem Alter spielen Gesundheitsfragen bei Versicherungen kaum noch eine Rolle...

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 17:00
von HenningK
Torquemada hat geschrieben: 27. Jul 2018, 13:12 Hatte ich was verwechselt. Ich dachte, du wärest schon mal beim Psychiater gewesen. In deinem Alter spielen Gesundheitsfragen bei Versicherungen kaum noch eine Rolle...
Hallo Torquemada,
nicht alle bei der Telekom sind in psychiatrischer Behandlung :evil:
Also ich denke da z. B. an eine Risikolebensversicherung, wenn ein neuer Hauskredit abgeschlossen werden muss. Oder an eine Pflegeversicherung oder Pflegetagegeldversicherung, die ich schon lange Zeit abschließen wollte - da muss ich mich mal in dem Tarifdschungel umsehen. Auch müssen vielen Versicherungen heute 5 bis 10 Jahre rückwirkend die Krankheiten und Arztbesuche angeben werden. Und wenn man noch im Berufsleben steht, ist die ein oder andere Versicherung (zwingend) notwendig. Ich wüsste jetzt auch überhaupt nicht, was ich dem Psychiater erzählen sollte - außer dass ich mir was zusammen reime und dann vortrage, was in Wirklichkeit nicht so ist. Das wäre meiner Meinung nach auch nicht in Ordnung und das sollte keine Grundlage für einen Nachweis eines GdB sein und wird vermutlich auch kein Grund sein, um eine ortsferne Zuweisung abzuwenden.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 17:05
von Torquemada
HenningK hat geschrieben: 27. Jul 2018, 17:00
Torquemada hat geschrieben: 27. Jul 2018, 13:12 Hatte ich was verwechselt. Ich dachte, du wärest schon mal beim Psychiater gewesen. In deinem Alter spielen Gesundheitsfragen bei Versicherungen kaum noch eine Rolle...

Also ich denke da z. B. an eine Risikolebensversicherung, wenn ein neuer Hauskredit abgeschlossen werden muss.
Dann solltest du vorher eine Risikoleben abschließen. 100.000 Euro Versicherungssumme mit 20 Jahren Laufzeit stehen bei einem 54-jährigen mit locker über 600 Euro im Jahr zu Buche.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 18:50
von AndyO
HenningK hat geschrieben: 26. Jul 2018, 20:57 In Bezug auf ER kann ich den HR per Mail mit der Bitte um Pensionsberechnung anschreiben - ohne den Hinweis der Dienstunfähigkeit, da meines Wissens trotz ein paar Krankenwochen kein DDU-Verfahren eingeleitet wurde.
Die Regel-ER-Versorgungsauskunft wird nur zeitnah (6 Monate) vor dem ER von der DTAG an die BAnst PT weitergeleitet. Der Rest wird abgeschrieben und möge sich gedulden.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 27. Jul 2018, 20:29
von HenningK
Guten Abend,
vielen Dank nochmals für die Antworten :D

Gibt es auch Kollegen/Kolleginnen hier, die Erfahrungen mit Zuweisungen machten konnten, die weiter weg waren und wo ein Umzug notwendig gewesen wäre. Dann mit Widerspruch und/oder Klage und dem Hintergrund, dass eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 28. Jul 2018, 19:39
von Postlerin
dibedupp hat geschrieben: 26. Jul 2018, 16:07 Die Story und die Daten kommen mir doch sehr bekannt vor.
Das ging mir auch durch den Kopf :D Halte das aber für Zufall. Ist halt aktuell die Altersspanne bei der Post. Kenne nur wenige, die unter 50 sind.


Was den GdB 50 angeht müssen das schon mittelschwere bis schwere Depressionen sein, alles drunter geht nur bis GdB 40.

Ein guter Psychiater wird einen Fake eh durchschauen - daher glaube ich nicht, dass simulieren funktionieren würde.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 28. Jul 2018, 20:25
von Ruheständler
Postlerin hat geschrieben: 28. Jul 2018, 19:39 Was den GdB 50 angeht müssen das schon mittelschwere bis schwere Depressionen sein, alles drunter geht nur bis GdB 40.
Ein guter Psychiater wird einen Fake eh durchschauen - daher glaube ich nicht, dass simulieren funktionieren würde.
zu beachten ist auch:medizinisch gesehen stellt eine Erkrankung welcher Art auch immer, wenn sie nicht dauerhaft zu Beeinträchtigungen führt, keine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes dar.
Gruß vom Ruheständler

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 29. Jul 2018, 12:31
von AndyO
Ruheständler hat geschrieben: 28. Jul 2018, 20:25 zu beachten ist auch:medizinisch gesehen stellt eine Erkrankung welcher Art auch immer, wenn sie nicht dauerhaft zu Beeinträchtigungen führt, keine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes dar.
Gruß vom Ruheständler
Genau, und bei Volkskrankheiten wie Bandscheibe oder Diabetes will das Versorgungsamt auch nicht mehr wie 30% rausrücken. Jeweils einzeln für sich betrachtet und ohne Kumulierung. Wer dauerhaft einen GdB von 50% zugestanden bekommt, der hat auch was Erhärtetes vorzuweisen...

Jeder achte Hesse hat z.B. einen GdB:

https://statistik.hessen.de/press/press ... essen-2014

Aber von Pension und Rente mit 70 reden wollen...

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 29. Jul 2018, 18:28
von Ruheständler
EmilStein hat geschrieben: 29. Jul 2018, 16:34 Man hat mir gesagt, dass ich ja klagen kann...
... und genau so sind sehr viele interne Vorgaben der jeweiligen Versorgungsämter,nach dem Motto den Erhöhungsantrag auf GDB 50 erst mal ablehnen oder von 30 großzugügig auf 40 GDB erhöhen,eigene Erfahrung der Erhöhungsantrag von GDB 40 auf GDB 50 wurde sogar vom zuständigen Amtsarzt befürwortet :!: ,der hochherrliche Sachbearbeiter des Versorgungsamtes hat trotzdem die Erhöhung abgelehnt,da blieb mir nur der Gang zum Fachanwalt mit anschließender Klage vor dem Sozialgericht,was sehr schnell mir den GDB 50 zuerkannt hatte.
Fazit die Versorgungsämter sind nach internas angehalten erstmal abzulehnen,der Betroffene kann ja klagen,richtig bei mir so gelaufen,nur das die Kosten des Rechtsstreites auch dem Versorgungsamt aufgebrummt wurden :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 30. Jul 2018, 10:33
von Postlerin
Ruheständler hat geschrieben: 28. Jul 2018, 20:25
Postlerin hat geschrieben: 28. Jul 2018, 19:39 Was den GdB 50 angeht müssen das schon mittelschwere bis schwere Depressionen sein, alles drunter geht nur bis GdB 40.
Ein guter Psychiater wird einen Fake eh durchschauen - daher glaube ich nicht, dass simulieren funktionieren würde.
zu beachten ist auch:medizinisch gesehen stellt eine Erkrankung welcher Art auch immer, wenn sie nicht dauerhaft zu Beeinträchtigungen führt, keine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes dar.
Gruß vom Ruheständler
Das kommt wohl darauf an, wie man Beeinträchtigung definiert.

Kann dazu nur sagen von 30 auf 50 hat es bei mir knapp 2 Jahre gedauert. Hätte da gar nichts daran geändert, wenn der Psy nicht nach dem GdB gefragt hätte und die 30 als zu gering erachtet hat.

Damals lagen schon 20Jahre Therapie hinter mir.

Also mal eben auf psychisch krank machen, geht gar nicht, finde ich....

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 30. Jul 2018, 11:09
von Siggi09
Ruheständler hat geschrieben: 29. Jul 2018, 18:28 Fazit die Versorgungsämter sind nach internas angehalten erstmal abzulehnen,der Betroffene kann ja klagen, ...
Wenn immer alle klagen würden, wäre diese Praxis bald Vergangenheit. Solange es sich unter dem Strich "lohnt", wird es auf diese Weise praktiziert. Wer es sich gefallen lässt, hat eben Pech gehabt.

Re: Zuweisung-Abordnung

Verfasst: 30. Jul 2018, 20:16
von Postlerin
Siggi09 hat geschrieben: 30. Jul 2018, 11:09
Ruheständler hat geschrieben: 29. Jul 2018, 18:28 Fazit die Versorgungsämter sind nach internas angehalten erstmal abzulehnen,der Betroffene kann ja klagen, ...
Wenn immer alle klagen würden, wäre diese Praxis bald Vergangenheit. Solange es sich unter dem Strich "lohnt", wird es auf diese Weise praktiziert. Wer es sich gefallen lässt, hat eben Pech gehabt.
Man muss auch die Kraft haben, um kämpfen/klagen zu können.

So weit ich weiss, gibt es eine PDF mit den Zuordnungen der GdB zu den einzelnen Krankheitsbildern. Also einfach mal googeln....

Auch die Angst den Job zu verlieren ist eine Angst.

Und ein Gespräch mit einem Psychiater schadet nie. Die haben einen anderen Blickwinkel auf vieles und - da es ja mittlerweile viele von uns gibt- auch Erfahrungen wie es örtlich läuft. Meiner konnte mir auf Anhieb einen Fachanwalt für Beamtenrecht nennen.