Re: Abrechnungsstelle der Ärzte: hier Unimed
Verfasst: 22. Okt 2018, 10:01
Hallo Bananen-Willi,
also ich hab nichts von einem Kostenvoranschlag geschrieben.
Ich denke mal, dass zwischen einer Rechnungslegung zu einer bereits vollbrachten Behandlung und einer zu erwartenden Behandelung doch ein wesentlicher Unterschied besteht.
Da muss wohl jemand von der PKV z. Bsp. im OP daneben stehen und alles dokumentieren, um es anschließend mit der Rechnungsstellung zu vergleichen.
In deinem Beispiel kann ich dir folgen, da ich gleiches i.Z.m. mit einem Einau einer Zahnbrücke auch erleben durfte.
also ich hab nichts von einem Kostenvoranschlag geschrieben.
Ich denke mal, dass zwischen einer Rechnungslegung zu einer bereits vollbrachten Behandlung und einer zu erwartenden Behandelung doch ein wesentlicher Unterschied besteht.
Wie will die PKV eine bereits vollbrachte Leistung z.Bsp. i.Z.m. einer OP verweigern?Bananen-Willi hat geschrieben: ↑11. Feb 2018, 16:16Da hast du wohl Glück gehabt. Bei mir steht demnächst ne Zahn-OP an und dafür hab ich vorab den Heil- und Kostenplan an Beihilfe und PKV zur Freigabe geschickt.tiefenseer hat geschrieben: ↑11. Feb 2018, 14:07 Von meiner PKV weiß ich, dass dort zu keiner Zeit eine Prüfung über die in der Rechnung geforderte Leistung erfolgt.
Da muss wohl jemand von der PKV z. Bsp. im OP daneben stehen und alles dokumentieren, um es anschließend mit der Rechnungsstellung zu vergleichen.
In deinem Beispiel kann ich dir folgen, da ich gleiches i.Z.m. mit einem Einau einer Zahnbrücke auch erleben durfte.