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Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 5. Mär 2017, 20:08
von Baumschubser
Deshalb nochmals dringend der Tipp, nimm 150€ in die Hand und geh zu einem Fachanwalt zur Erstberatung.

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 5. Mär 2017, 21:15
von Schokohexe
Die (telefonische und E-Mail) Erstberatung hatte ich bereits im letzten Jahr. Somit würde jetzt das "Verfahren" über/mit dem Anwalt erst richtig losgehen. Ich weiß nicht, ob ich das durchhalte, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Ich bin ja jetzt nach den letzten 2 Jahren schon ein Nervenbündel. Also werde ich versuchen, den RA morgen ans Telefon zu bekommen... :|

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 6. Mär 2017, 18:42
von Schokohexe
Also ich hatte heute das Telefonat mit dem Anwalt..
Er sagt,
1. Ich kann natürlich in die von meinem Arzt empfohlene Klinik gehen.
2. Ich darf jedoch die Weisung der Personalstelle nicht ignorieren und muss dieser nachkommen oder
3. Ich muss mich rechtlich dagegen wehren (Verwaltungsgericht)
4. Die Kosten der Reha, in diesem Fall 1000,00 Euro Eigenanteil muss ich leider zahlen. Das ist zumutbar, weil ich mich für solch einen Fall hätte privat absichern können.

Alles in allem keine schönen Aussichten. Somit kann es gut sein, dass ich den Aufenthalt in der Rheuma Klinik hinter mich bringe und dann trotzdem noch dem Zwang meiner Behörde nachgeben muss-so unsinnig das auch sein mag.

Selbst der Rechtsanwalt staunt, dass ich scheinbar einen äußerst sturen Amtsarzt habe, der seinen Willen gegen meinen behandelnden Arzt durchsetzen will und dieser Streit "auf meinem Rücken " ausgetragen wird.
Es ist zum kot........ :(

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 11:59
von Galsch
Hallo Schokohexe,

es gibt noch eine Möglichkeit!
Dein Fachanwalt teilt deiner Dienstelle mit, dass aus fachärztlicher Sicht dringend eine Reha in einer Rheuma Klinik notwendig ist. (Bescheinigung stellt dir dein Facharzt aus).
Dieses Schreiben bekommt deine Diensstelle und dein Amtsarzt mit dem Hinweis das aus medinzinscher und juristischer Sicht alles andere nicht nachvollziehbar ist.
Zu den Kosten kann ich sagen das es bei Beamten Fälle gab die auf mehreren Tausend Euro sitzengeblieben wären, dieser Betrag wurde aber von der Dienststelle übernommen da es von der Dienststelle so gefordert war.

Da Amtsärzte in der Regel keine Fachärzte sind wird hier von einem Rechtsanwalt die Frage gestellt wer hier die Verantwortung übernimmt wenn es zu einer weiteren Verschlechterung deines Gesundheitszustandes kommt. In aller Regel wird diese Verantwortung keiner tragen wollen.
Ein guter Rechtsanwalt ist bei Amtsärzten und Behörden gefürchtet!

Viel Erfolg und alles Gute

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 12:45
von Torquemada
Gute Antwort.
Der Anwalt kann gegen solche Anordnungen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwatungsgericht vorgehen bzw. dies ankündigen, wenn der Dienstherr dabei bleibt.

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 13:24
von Schokohexe
Vielen Dank für Eure Antworten :)
Angeblich stehen die Dienststellen da gar nicht drauf, wenn man mit einem Anwalt kommt...
Mir wurde gestern von einem ehemaligen Kollegen geraten, ich könne auch selbst einen Antrag auf vorzeitige Pensionierung stellen.
Hat jemand von euch damit Erfahrung? Welche Unterlagen muss ich dafür einreichen?

Angeblich muss die Personalstelle den Antrag prüfen lassen (durch Amtsarzt) und kann seine Ansprüche bzgl. Reha erstmal nicht mehr durchsetzen....

Ist das so????????

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 13:52
von Hummel20126
Hallo Schokohexe,
bitte denke dran, wenn du einen eigenen Antrag auf vorzeitige Pensionierung stellst, bekommst du nicht 10,8% sondern 14,4% (bin aber nicht ganz sicher) von deinem Ruhegehalt abgezogen. Und das ist eine ganze Menge, da es mit 43 Jahren nicht allzu üppig ausfallen dürfte.......

LG Hummel 20126

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 15:00
von Schokohexe
Danke für den Hinweis, Hummel :)

Ich habe inzwischen das ganze Netz rauf und runter gelesen aber so richtig finde ich nichts darüber, ob man denn selbst einen Antrag auf vorzeitige Pensionierung stellen kann und wie. Da steht immer nur bei Erreichen der Altersgrenze ... Oder es geht darum, dass man kurz vor 60 ist.

Kennt sich niemanddamit aus oder hat das selbst durch? :cry:

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 15:19
von Hummel20126
Liebe Schokohexe!
Bist du nicht in der Gewerkschaft ? Wie sieht es mit dem Personalrat aus?
Diese Stellen kennen sich aus und können dich gut informieren!
Ansonsten steht bestimmt auch was im Landesbeamtengesetz oder Bundesbeamtengesetz.
Liebe Grüße Hummel 20126

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 17:09
von Schokohexe
Ich bin nicht in der Gewerkschaft. Ich habe einen sehr guten Draht zur Frauenvertretung aber die Kollegin ist leider für ein paar Wochen nicht im Dienst, die Vertretung nie zu erreichen, bzw.ruft nicht zurück und vom Personalrat kenne ich niemanden. Da wäre auch das Vertrauen nicht so sehr groß, weil man immer nicht weiß, auf welcher Seite die wirklich stehen...
In den Gesetzen habe ich bereits überall gelesen und gegoogelt-ich mach nichts anderes mehr.. Aber ich finde einfach nichts adäquates.
Es ist alles so unbefriedigend und aussichtslos :cry:
Heute ist der Brief von der Personalstelle gekommen und liegt immer noch ungeöffnet da- ich trau mich gar nicht, ihn zu lesen....

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 7. Mär 2017, 18:35
von herr b
Den solltest du aber schleunigst lesen. Nicht das du dir u.U. Ärger einhandelst.

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 8. Mär 2017, 08:40
von Schokohexe
Das ist schon klar! Hab ich vorhin schon. Diesmal drohen sie mir gleich mit Konsequenzen, wenn ich die Reha nicht binnen 2 Wochen Nachweise-also die Anmeldung. Frag mich eh, wie ich das so schnell schaffen soll. Die Beihilfestelle und die PKV müssen ja zustimmen.
Ich würde in eine für meine krankheiten geeignetere klinik gehen (Rheuma) aber ich weiß gar nicht, ob ich das darf. Weil die mir ja 3 kliniken vorgegeben haben.

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 8. Mär 2017, 10:14
von Torquemada
Da dreht sich doch alles im Kreis. Anwalt soll das erledigen. Du lässt dir von deinem behandelnden Arzt bestätigen, dass du aktuell psychisch völlig am Boden bist und quasi nichts mehr machen kannst.
Offenbar ist die Verhaltestherapie dringend nötig. Bekommst ja nichts mehr auf die Reihe.
Anwalt soll das mit der Kinik klären. Der kann dann gleich tätig werden, wenn man versucht, dich in die Dienstunfähigkeit zu versetzten. Falls du das nicht möchtest.

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 8. Mär 2017, 14:17
von Hummel20126
Liebe Schokohexe,
ich denke auch, dass ist die einzig richtige Möglichkeit.
Sonst brichst du in kürzester Zeit zusammen, das ist das alles nicht wert. Ein Anwalt hat ein anderes Gewicht bei der Behörde und vor allem juristische Ahnung und Möglichkeiten.
Ich glaube, du schaffst es nicht alleine da durchzugehen!

Alles Liebe für dich!
Hummel 20126

Re: Auflage Dienstherr zur erfüllen?

Verfasst: 8. Mär 2017, 15:36
von Galsch
Genau wie Torquemada und Hummel 20126 es schon beschrieben haben.
Ohne Anwalt bekommst du da keine Ruhe rein.
Du kannst durch deinen Anwalt ein Kontaktverbot an deine Dienststelle/Personalstelle erteilen lassen, sämtlicher Schriftverkehr läuft dann über deinen Anwalt.
Bei deinem Gesundheitszustand kann ich dir nur dazu raten.
Dann wird es ruhiger für dich und deine Dienststelle wird vorsichtiger mit dem was Sie schreibt.
Es wird nie wieder so wie vorher, egal was du jetzt machst.
Also hilft nur ein Anwalt mit Erfahrung!

Alles Gute