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Re: Änderung Beihilferecht Hessen ab 11/2015

Verfasst: 19. Nov 2015, 01:12
von Silencium
wollewolle hat geschrieben:"Ohne deine Zustimmung zur Chefarztbehandlung ist keine Abrechnung der Chefarztbehandlung möglich."

Wenn man noch bewußt denken, sprechen und/oder einen Kugelschreiber führen kann......... :roll:
Korrekt ist: Ohne deine Zustimmung ist eine separate Abrechnung der Chefarztbehandlung nicht möglich. Und nur um die geht es. Wird der Chefarzt von sich aus - ohne dass eine entsprechende Wahlarztvereinbarung getroffen wird - für das Krankenhaus tätig, sind die Leistungen vollständig mit dem Pflegesatz bzw. der Fallpauschale abgegolten, der Patient erhält dann KEINE separate Rechnung für die die beihlferechtlichen Regelungen relevant wären!