Re: Abrechnungsmodus der Beihilfe
Verfasst: 23. Okt 2014, 17:35
sdh1807 hat es schon erklärt.
Ich schließe mich dem an, nur mit anderen Worten.
aus der VwV zur BBhVO
22,50 von der Beihilfe
25,00 von der PKV
= 47,50 EUR
Wo sind die 2,50 EUR hin?
Steht doch da:
52,68 - 15 = 37,68
37,68 x 0,7 = 26,38 Erstattung der Beihilfe
Das bezweifelst du ja auch nicht.
von der PVK bekommst du
52,68 x 0,3 = 18,50
Das bezweifelst du auch nicht.
26,38 + 15,80 = 42,18 EUR Erstattungen
Auch richtig.
Jetzt noch deinen effektiven Eigenanteil errechnen:
52,68 - 42,18 = 10,50
Das sind 70% von 15 EUR Eigenanteil (3x5).
Wo ist dein Problem?
Ich schließe mich dem an, nur mit anderen Worten.
aus der VwV zur BBhVO
Auch hier ergibt sich:50.1.3
1Die Eigenbehalte nach § 49 Absatz 1 bis 3 sind nur entsprechend der Höhe des Beihilfebemessungssatzes nach § 46 zu berücksichtigen, da die beihilfeberechtigte Person auch nur mit diesem Betrag belastet ist. 2Beispiel: Ein Arzneimittel kostet 50 Euro ./. 5 Euro Eigenanteil = 45 Euro beihilfefähiger Betrag. Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent werden 22,50 Euro Beihilfe ausgezahlt. Ohne Eigenanteil erhielte die beihilfeberechtigte Person eine Beihilfe von 25 Euro. Die Differenz von 2,50 Euro entspricht der effektiven Belastung der beihilfeberechtigten Person durch den Eigenanteil.
22,50 von der Beihilfe
25,00 von der PKV
= 47,50 EUR
Wo sind die 2,50 EUR hin?
Steht doch da:
Auf deinen Fall angewendet:Die Differenz von 2,50 Euro entspricht der effektiven Belastung der beihilfeberechtigten Person durch den Eigenanteil.
52,68 - 15 = 37,68
37,68 x 0,7 = 26,38 Erstattung der Beihilfe
Das bezweifelst du ja auch nicht.
von der PVK bekommst du
52,68 x 0,3 = 18,50
Das bezweifelst du auch nicht.
26,38 + 15,80 = 42,18 EUR Erstattungen
Auch richtig.
Jetzt noch deinen effektiven Eigenanteil errechnen:
52,68 - 42,18 = 10,50
Das sind 70% von 15 EUR Eigenanteil (3x5).
Wo ist dein Problem?