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Re: Grad der Behinderung 30./.

Verfasst: 5. Mär 2015, 09:09
von dove
Die Rechtssprechung hat sich entwickelt!
Selbstverständlich können Beamte ab einem GdB von 30, einen Antrag auf Gleichstellung, stellen. Jedoch muß der Antrag, auf Gleichstellung, beim Arbeitsamt gestellt werde. Die Leute da, kennen sich offensichtlich nicht so wirklich aus. Und lehnen den Antrag auf Gleichstellung allzu oft (oft mit Sachlich falscher Begründung) einfach ab !
Dagegen sollte man unbedingt in den Widerspruch gehen :!:

Weitere Informationen hat (ganz gut) der Hamburger Rechtsanwalt Michael B. Anwalt für Beamtenrecht http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm zusammengetragen.

Informationen findet ihr auch ganz gut auf der Seite für Schwerbehindertenvertretungen http://www.schwbv.de/gleichstellung2.html

Der GdB (Grad der Behinderung) wird a) nicht in Prozentpunkten gerechnet. b) Auch werden verschiedene behindernde Krankheiten nicht addiert, sondern nur die am stärksten "behindernde" Krankheit ergibt den GdB.

Dennoch ist es wichtig "alle" das tägliche Leben "langfristig"* einschränkende Krankheiten zu benennen und den jeweiligen behandelnden Arzt an zu geben!
Dieser wird zwecks Gutachtens angefragt !

Ein Schnupfen oder auch ein Beinbruch zählen also logischerweise nicht dazu. Solche Krankheiten sind lästig vergehen aber wieder.

Schön wäre es, wenn sich hier ein Kollege aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung zu Wort melden würde. Sofern ihr jemanden aus dem Bereich kennt, sprecht ihn mal an, ob er hier noch etwas zum Thema beitragen kann.

der
dove


* § 2 SGB IX: Behinderung

Re: Grad der Behinderung 30./.

Verfasst: 5. Mär 2015, 11:14
von dove
PS:

es gibt diverse Rechtsanwälte (auch für Beamten und Sozialrecht) die sich mit dem Thema "Gleichstellung" bei Beamten befassen.
Auch im Netz, gibt es ein Berg von Informationen zu diesem Thema. Wichtig erscheint mir aber, das ihr nicht einfach aufgebt !!!

Ebenfalls interessant ist auch diese Seite:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-164.html