Re: Tarifergebnis
Verfasst: 30. Apr 2014, 09:42
Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass das TARIFergebnis für die BEAMTEN tatsächlich übernommen wird.
Unser aller Ministerium entscheidet, ob das FÜR DIE TARIFKRÄFTE erkämpfte Ergebnis auf die Beamten übernommen wird. Und ob es in gleicher Höhe für die Beamten übernommen wird. Zunächst ist ein Tarifabschluss nur für Tarifkräfte gültig. Das heisst: Alle Beamte, die BEURLAUBT -als quasi Tarifkräfte- in einer T-GmbH arbeiten, erhalten natürlich die Steigerungen des Tarifergebnisses.
Es gibt aber auch Beamte, die KEINE Quasi-Tarifkräfte sind, weil sie beamtenrechtlich ZUGEWIESEN in den GmbHn arbeiten (also als normalo-Beamte) und viele, die in der PBM-NL oder Vivento drin sind, oder von dort zugewiesen zu VCS oder sonstwohin. Außerdem gibts bei der GHS auch noch reguläre Beamte, ohne übergestülpten Tarifkräftestatus. Und für die alle gilt erstmal das TARIFergebnis NICHT.
Es gibt bei der T eben mittlerweile DREI unterschiedliche Mitarbeiterwelten:
1. Echte Tarifkräfte, die schon immer als Arbeiter oder Angestellte eingestellt wurden (Tarifergebnis gilt)
2. Beamte, die zu den unterschiedlichen GmbHn beurlaubt sind und eine Beurlaubung von der DTAG und ihrem Beamtentum, sowie einen Arbeitsvertrag mit einer GmbH haben (die gelten ebenfalls als "Tarif"personal, also gilt auch hier das Tarifergebnis)
3. Beamte, die weiterhin ganz normal beamtenrechtlich in ihrem Beamtentum drin sind (der Bund entscheidet, ob Tarifergebnis für Beamte übernommen wird).
WENN also der Bundesinnen/Bundesfinanzminister entscheidet, dass der Bund genügend Kohle hat, auch die noch im regulären Beamtenverhältnis arbeitenden Beamten mit einer Gehaltserhöhung zu beglücken, dann kommt sie.
OB das TARIFergebnis in gleicher Höhe für die Beamten übernommen wird, wird dann auch entschieden.
Fakt ist: Da die Telekombeamten außerdem NICHT nach der originären Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden, sondern nach SONDERBesoldungstabelle Postnachfolgeunternehmen (macht derzeit 150 Euro Brutto Differenz bei A8/Single aus), dann fällt eine PROZENTUALE Erhöhung natürlich für die T-Beamten niedriger aus, als für den Normalo-Bundesbeamten.
Da man also über ZWEI UNTERSCHIEDLICHE Bundesbesoldungstabellen zu reden hat, könnte es auch unterschiedliche Übernahmeergebnisse geben.
3 Prozent von 2947 (reguläre BBesoldungsTab) Euro sind eben weniger als 3% von 2794 Euro (PNU-BesoldungsTab)
Differenz (bei 3%) 88,41/83,82 Euro
Mit JEDER prozentualen Gehaltserhöhunng fallen die PNU-Beamten-Einkommen hinter die normalen Bundesbeamten in der Besoldung zurück.
Ein FIX-Betrag wäre also für T-Beamte interessanter, als prozentuale Erhöhungen.
Unser aller Ministerium entscheidet, ob das FÜR DIE TARIFKRÄFTE erkämpfte Ergebnis auf die Beamten übernommen wird. Und ob es in gleicher Höhe für die Beamten übernommen wird. Zunächst ist ein Tarifabschluss nur für Tarifkräfte gültig. Das heisst: Alle Beamte, die BEURLAUBT -als quasi Tarifkräfte- in einer T-GmbH arbeiten, erhalten natürlich die Steigerungen des Tarifergebnisses.
Es gibt aber auch Beamte, die KEINE Quasi-Tarifkräfte sind, weil sie beamtenrechtlich ZUGEWIESEN in den GmbHn arbeiten (also als normalo-Beamte) und viele, die in der PBM-NL oder Vivento drin sind, oder von dort zugewiesen zu VCS oder sonstwohin. Außerdem gibts bei der GHS auch noch reguläre Beamte, ohne übergestülpten Tarifkräftestatus. Und für die alle gilt erstmal das TARIFergebnis NICHT.
Es gibt bei der T eben mittlerweile DREI unterschiedliche Mitarbeiterwelten:
1. Echte Tarifkräfte, die schon immer als Arbeiter oder Angestellte eingestellt wurden (Tarifergebnis gilt)
2. Beamte, die zu den unterschiedlichen GmbHn beurlaubt sind und eine Beurlaubung von der DTAG und ihrem Beamtentum, sowie einen Arbeitsvertrag mit einer GmbH haben (die gelten ebenfalls als "Tarif"personal, also gilt auch hier das Tarifergebnis)
3. Beamte, die weiterhin ganz normal beamtenrechtlich in ihrem Beamtentum drin sind (der Bund entscheidet, ob Tarifergebnis für Beamte übernommen wird).
WENN also der Bundesinnen/Bundesfinanzminister entscheidet, dass der Bund genügend Kohle hat, auch die noch im regulären Beamtenverhältnis arbeitenden Beamten mit einer Gehaltserhöhung zu beglücken, dann kommt sie.
OB das TARIFergebnis in gleicher Höhe für die Beamten übernommen wird, wird dann auch entschieden.
Fakt ist: Da die Telekombeamten außerdem NICHT nach der originären Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden, sondern nach SONDERBesoldungstabelle Postnachfolgeunternehmen (macht derzeit 150 Euro Brutto Differenz bei A8/Single aus), dann fällt eine PROZENTUALE Erhöhung natürlich für die T-Beamten niedriger aus, als für den Normalo-Bundesbeamten.
Da man also über ZWEI UNTERSCHIEDLICHE Bundesbesoldungstabellen zu reden hat, könnte es auch unterschiedliche Übernahmeergebnisse geben.
3 Prozent von 2947 (reguläre BBesoldungsTab) Euro sind eben weniger als 3% von 2794 Euro (PNU-BesoldungsTab)
Differenz (bei 3%) 88,41/83,82 Euro
Mit JEDER prozentualen Gehaltserhöhunng fallen die PNU-Beamten-Einkommen hinter die normalen Bundesbeamten in der Besoldung zurück.
Ein FIX-Betrag wäre also für T-Beamte interessanter, als prozentuale Erhöhungen.