tiefenseer hat geschrieben:
Ein Satz zu Deinem Hinweis über die genauen psychischen Diagnosen.
Trist - Du mußt Dich von dem Gedanken trennen, dass Du gegenüber dem AA nicht mehr ein Patienten/Arzt Verhältnis hast. Somit unterliegt der AA auch nicht der Schweigepflicht. Er ist verpflichtet alle medizinischen Erkenntnisse über Dich dem Dienstherren mit zu teilen. Er hat auch zu beurteilen, in wie weit Deine Erkrankungen Einfluss auf eine erneute Rückernennung haben, d.h. er kann z.B. vorschlagen, dass Du noch täglich 2 Stunden arbeiten kannst und dabei folgende Tätigkeiten ausüben kannst.....
Die Personalstelle ist lediglich ausübenden Organ. Eine Entscheidung Seitens des AA wird nicht in Frage gestellt. Letztlich war die Pers.-Stelle Auftraggeber für Deine Untersuchung.
ich muß tasächlich zugeben, daß ich mir schon immer gegen sowas den Schädel einrenne und in mancher Hinsicht zu vertrauensseelig bin/war. Da von unsereiner absolute Ehrlichkeit und Treue verlangt wird, ging ich ganz blauäugig davon aus, daß für alle anderen - die ja auch im öD sind - das gleiche gilt. Besonders weil im Fragebogen auf die Verpflichtung zu Vollständigkeit hingewiesen wurde und der Satz 'Das Gesundheitsamt gibt keinerlei Diagnosen an Ihren Arbeitgeber weiter' in Fettdruck vermerkt war.
Nun ist es ja eh passiert und falls das Gutachten tatsächlich als normaler Brief an meinen DH ging, hat der Inhalt bestimmt seitdem die Runde gemacht.... Ist der Ruf erst ruiniert.... In mir keimt bloß der Verdacht, daß sie genau diese gesundheitliche Beeinträchtigung zum Anlaß nehmen, davon auszugehen, daß ich deswegen außerstande bin, mich zu wehren....
Der damailge AA wurde in den Jahren danach von einer jüngeren abgelöst, die mir gegen Ende unseres Termins von sich aus zusicherte, keine so detaillierten Diagnosen zu verwenden - das tat sie auch nicht, soweit ich das beurteilen kann. Und ich hatte das Thema natürlich nicht von mir aus angesprochen, sie selbst schien ziemlich empört über den Detailreichtum des vorherigen Gutachtens...
Noch eins zu den AA...
Ich habe gelernt, dass sie auschließlich Antworten zu meinem Gesundheitszustand und welche Beeinträchtigungen sie in meinem täglichen Ablauf haben , erhalten.
Wie es um meine fiannziellen Angelgenheiten ausschaut, wie oft ich täglich aufs Klo gehe (wenn es nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat), wie oft ich mir in der Nase bohre, was meine Frau oder meine KInder machen...und...und...und...geht dem AA nichts an.
Gerne wird es damit begründet, man müsse sich schließlich ein Bild über mein soziales Umfeld machen (wird gerne bei psychischen Erkrankungen getan) geht dem AA nichts an. Er hat weder eine Fürsorgepflicht auf dienstrechtlicher Ebene mir gegenüber, noch ist er Arzt meines Vertrauens. Wenn man nicht alle Fragen zu deren Zufriedenheit beantwortet, drohen die gerne mal. Das haben sie um sonst. So lange alle erforderlichen aktuellen Unterlagen der behandelnden Ärzte vor liegen, bist Du bereits Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. ( Ich nehme gerne eine Liste mit, worauf alle übergebenen Arztberichte stehen und lasse es mir vom AA mit Unterschrift und Stempel quittieren- ist übrigens immer wieder ein amüsantes Schauspiel) Wenn aktuelle Laborbefunde vorliegen, sollte man die zum AA mitnehmen. Eine Blutentnahme kann in solch einem Fall unterbleiben. Ein AA hat KEIN Recht eine solche zu erzwingen wenn aktuelle Befunde vorliegen.
Er/sie haben letztlich nur medizinisch relavante Diagnosen zu berücksichtigen - mehr steht ihnen nicht zu.
Aktuelle Laborbefunde habe ich immer mit, meist die aus dem aktuellen Jahr so daß der Verlauf gut erkennbar ist. Zum Glück wollten die bisher nie selbst zapfen - das wäre die Hölle für mich. an meine Venen darf mittlerweile nur noch mein Hausarzt der über gute Labore für alles verfügt. Wenn die das selbst wollten, würden die meine Ängste noch mal in anderer Ausprägung life erleben dürfen
Tja - und dort, wo keine Routine auf kommt- sich vielleicht sogar ein gesundheitlicher Zustand unmittelbar in Folge der AA-Untersuchung eher verschlechtert, dem kann ich nur raten, gehe/fahre sofort zu Deinem behandelnden Arzt und lass es dokumentieren.
Und - keine muss sich deshalb entschuldigen, ob er nun Routine darin bekommen hat oder nicht.
In diesem Fall wäre es vielleicht sogar sehr gut, wenn man im Vorfeld dafür sorgt, Fragen routiniert zu beantworten. Das vermeidet Unsicherheit und schafft klare Grenzen über zu sagendes und was man besser für sich behält.
In meinem Fall müßte ich das wirklich üben. Andererseits war ich bisher immer ziemlich ich selbst - ich könnte auch unter dem herrschenden Druck nicht anders - so daß meine die Dienstausübung hindernden Probleme deutlich zutage traten.
Verglichen mit Euren teilweise geschilderten Erfahrungen waren meine AÄe zwar sehr fordernd und gründlich, schienen mir aber ehrlich bemüht, sich ein umfassendes Bild zu machen und auch mir und meiner Situation iR des Möglichen gerecht werden zu wollen.
Besonders die AÄin, die damals die Untersuchung vor der Zurruhesetzung vornahm, wirkte auf mich sehr 'menschlich'. Sie sprach sogar an, daß nach ihrer Einschätzung - angesichts meiner Krankengeschichte im Zusammnehang mit meiner beruflichen Laufbahn - mein Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht ordentlich nachgekommen sei. Denn leider schien nie einer meiner Vorgesetzten oder die zuständige Personalstelle bemüht gewesen zu sein, heraus zu finden, ob es mir auf einem anderen Dienstposten nicht besser ginge.... Sie verstand auch nicht, warum man mich nicht mal zu einer Kur oder Reha empfohlen hatte, was vielleicht schlimmeres (die Zurruhesetztung) hätte verhindern können.
grüße
trist