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Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 25. Jan 2013, 23:54
von Mikesch
Rechtlerin hat geschrieben:das ist ein beamtenrechtlicher Begriff und hat nichts mit der Telekom zu tun.
Und, habe ich das behauptet? Nö... :shock:

Versuche einfach mal zu lesen und vor allem zu verstehen, WAS ich geschrieben habe und interpretiere nicht immer irgendwas herein, was ich nicht geschrieben habe.
Geht das? Würde mich freuen :wink:

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 27. Jan 2013, 14:25
von dove
Der "arme" Michael aus der neuen sat1.de/tv/patchwork-family/figuren/michael-wischnewski dachte auch er kann sich mal eben freistellen lassen.
Um dann in der Serie Patchwork family dick Kohle ab zu greifen. Nun, der Vorsteher hat es anders gesehen.
Jetzt wird der "ehemalige" Beamte halt Schauspieler.
Soll halt jeder nach seine Fassong glücklich werden :shock:

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 27. Jan 2013, 15:05
von Rechtlerin
Hallo Mikesch,

wenn du noch nicht einmal den Begriff UoB kennst, dann weiß ich nicht, was zu hier in dem Beitrag "Urlaub ohne Dienstbezüge" zu suchen hast !
Im BGB ist alles dazu geregelt - § 95 BBG

Wenn man von Themen keine Ahnung hat, dann muss man sich vor informieren und schlau machen - dann darf man mitreden!
Ansonsten kannst du von mir aus UoB und BBG als eine chinesische Mahlzeit ansehen - das Gleiche gilt übrigens für wirtschaft_frei - ihr Zwei könnte
euch zusammen schließen und austauschen - das passt schon !
Zwei auf einem Niveau - oder was hieß das Nivea !

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 27. Jan 2013, 19:47
von arme Sau
Rechtlerin hat geschrieben: ....
das Gleiche gilt übrigens für wirtschaft_frei - ihr Zwei könnte
euch zusammen schließen und austauschen - das passt schon !
Zwei auf einem Niveau - oder was hieß das Nivea !
Bild

ich lach mich schlapp, Bild

Mikesch und wirtschaft_frei, Jackel and Hyde ? Bild

liebe Rechtlerin, bist ja noch recht neu hier. Mikesch ist bereits so in etwa 75 Jahre im Beamtendienst! Und, naja, könnte sein das es im Alter net mehr so funzt.

Wobei, ich muß sagen, ich bin erst ein viertel Jahundert in Bundesdiensten. Der Begriff UoB ist mir, "in unserer Verwaltung", auch noch nie untergekommen !

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 27. Jan 2013, 20:56
von Rechtlerin
also wenn einer 75 Jahre Beamter ist und nicht weiß was UoB ist, dann gute Nacht liebe Beamten - laßt euch am
Besten sofort bestatten !

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 08:26
von Gerda Schwäbel
Rechtlerin hat geschrieben:... dann eben auch für Dich UoB = Urlaub ohne Bezüge ...
Wenn Sie das so genau wissen, dann sollten Sie sich schleunigst an an das Bundesministerium des Inneren, die Bundesregierung, juris, den Bundesanzeigerverlag ... wenden. Die glauben nämlich alle ernsthaft, dass der in § 95 BBG beschriebene Begriff "Urlaub ohne Besoldung" lautet. Die Bezeichnung "UoB" und auch gleichgesetzt mit "Urlaub ohne Bezüge" wird übrigens nur in postinternen Vorgängen verwendet. Die werden den Threadersteller aber noch weniger interessieren, als der § 95 BBG, die anderen Regelungen über die Beurlaubung von Bundesbeamten oder Ihre "Geschichten von der Telekom". "Beamter seit Geburt" ist Landesbeamter in Brandenburg und das als Beamter auf Probe wohl auch noch nicht so lang, dass der Dienstherr ein Intreresse daran haben könnte, dass der sich in anderen Bereichen "zusätzliche" Qualifikationen erwirbt.

Über Ihre Vorschläge mit dem "bestatten lassen" sollten Sie nochmal nachdenken.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 14:55
von Rechtlerin
Hallo Frau Schnäbel,

ich weiß ja nicht, ob es einen Unterschied ausmacht, wenn man Urlaub ohne Bezüge oder Urlaub ohne Besoldung - und vor allen Dingen dann mit dem Zusatz § 95 BBG - beantragt.

Die Spitzfindigkeiten sollten sie sich für andere Dinge offen halten - wenn einer hier 100 Jahre Beamter ist, und noch nicht einmal annähernd mit dieser Abkürzung was anfangen kann, dann können sie dieser Person mal Nachhilfeunterricht geben - und man kann sich aber auch an dem Zitat bestatten lassen aufhängen...ohhhhhh Entschuldigung, aufhängen geht ja nicht, ist ja auch was man nicht sagen darf oder tut.


Und wie schon richtig erkannt, wird intern der Begriff Urlaub ohne Bezüge verwendet - aus diesem Grunde weiß ich auch nicht, was es an meinem Beitrag auszusetzen gibt...

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 16:08
von Steinbock
Rechtlerin hat geschrieben:also wenn einer 75 Jahre Beamter ist und nicht weiß was UoB ist, dann gute Nacht liebe Beamten - laßt euch am
Besten sofort bestatten !
Nur so eine kleine Anmerkung: manchmal sollte man sich angewöhnen die Tasten etwas mehr zu quälen und Begriffe ausschreiben.

In keinem Abkürzungsverzeichnis (Beamtenrecht) habe ich die Abkürzung UoB gefunden.

Allerdings wenn man dann auch noch das gemeinte fehlerhaft übersetzt, wie soll man dann wissen was der Fragesteller ausdrücken will, bzw. überhaupt versteht.

Und bevor nun wieder der Begriff bestatten kommt - ein Hinweis - dies hat mit Beamtenrecht nichts zu tun.

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 16:16
von Rechtlerin
wenn sich hier Mikesch hofiert, dass er sich mit UoB auskennt und in diesem Bereich auch noch Kommentare abgibt, dann kann man meiner Meinung schon voraussetzen (nicht verlangen), dass hier die Grundbegriffe des Beamtentums bekannt sind.

Wenn ich vom SGB z. B. schreibe, dann schreibe ich ja auch nicht immer das Sozialgesetzbuch oder Bürgerliches Gesetz Buch (BGB) - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jetzt auf einmal keine Abkürzungen verwendet werden sollen - aber vielleicht sollte mal bei jeden Kommentar noch 10 Fußnoten machen und Abkürzungen oder sonstige Quellen bekannt zu geben - dann müssen wir das aber auch mal bei unsern Vorbildern, den Politikern, klar und deutlich zur Sprache bringen - die machen es jedenfall nicht bzw. vergessen es auch schon mal.

Wäre toll, wenn wir einfach wieder zum Thema zurückfinden würden.

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 18:49
von Rechtlerin
Hallo nochmals,

man muss immer die individuelle Situation betrachten...
Beim Finanzamt wird es schwer sein, Urlaub ohne Bezüg/Besoldung zu erhalten - weil hier keine geeigneten Fachkräfte nachrücken.

Bei der Telekom ist man froh, wenn man Urlaub ohne Bezüge einreicht - auch wenn man bei der Konkurrenz arbeiten würden. Das war halt früher nicht so möglich.
Am liebsten so lange Urlaub wie möglich, dann dann ist mal ja auch der Besoldung und Pensionsverpflichtung raus - und wenn es einem dann auch noch gut gefällt,
bleibt man ja vielleicht für immer weg.

Grundsätzlich kann man UoB beantragen und wenn keine dienstliche Belange dagegen sprechen (das entscheidet der Dienstherr im eigenen Ermessen), kann man
auch Eier verkaufen - es versteht sich von selber, dass der Grund für den Urlaub wahrheitsgemäß angegeben werden muss.
Denn wenn der Finanzbeamte sagt er arbeitet als Lagerarbeiter oder pflegt seine kranke Oma/Opa und dann arbeitet dieser bei einem Steuerberater, hat dieser
natürlich ein Problem.
Aber das sollt nicht hier Grundlage einer Diskussion sein - leider wird die Genehmigung auch immer abhängig davon sein, in welchem Bundesland man wohnt !

Re: Urlaub ohne Dienstbezüge

Verfasst: 28. Jan 2013, 20:05
von Rechtlerin
Dieses System bei der Telekom/Post/Bahn funktioniert nur deswegen, weil insbesondere die Politik wegschaut und sich aus der Verantwortung stieht.
Getragen von der super tollen Gewerkschaft namens verdi !

Die Telekom versucht doch aktiv die Beamten nur DU loszuwerden - auch wenn es heißt Verwendung vor Versorgung - so lange bezahlen auch alle Steuerzahler
dies System - das hat aber Methode.

Erst mal die Beamten mürbe machen, Zuweisung zu einer NL mit 2-3 Stunden Fahrtzeit für eine Fahrtstrecke, dann die Tätigkeit eines Hilfsarbeiters anbieten
und am Besten so schlecht wie möglich behandeln - und wenn einer Krank wird, sofort zur DU-Untersuchung - das geht auch ohne Krankheit.
So lange die Telekom machen kann was sie will und diesem Schwachsinn keiner Einhalt gebietet, so lange wird dieses perfide System auch Bestand haben.

Gute Nacht !