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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 26. Jan 2013, 08:17
von Blue Ice Ultra
Ich zitiere mal aus einem Deiner Postes:

"Ein BEM macht immer dann Sinn, wenn man länger als 42 Tage lang krank ist und eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorhanden ist...

Sinn des BEM ist es zuerst den Arbeitsplatz zu erhalten, aber wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist oder eine Rückkehr auf diesen nicht mehr möglich ist, dann steht die Beschäftigungssicherung im Vordergrund - das haben auch schon etliche Gerichte entschieden. Das Unternehmen muss dann im gesamten Unternehmen nach einer Möglichkeit der Beschäftigung suchen..."

Der TS ist Beamter, da dürften wir wohl einer Meinung sein. Selbst wenn er die 42 Tage überschritten hat, droht ihm kein Arbeitsplatzverlust, den Du ja mit anführst damit das BEM Sinn macht. Bei Beamten bleibt als Alternative die Feststellung der DDU, die aber die gleiche Qualität hat wie die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung bei tariflich Beschäftigten. Wenn also der Arbeitsplatz oder die Beschäftigung mit der Erkrankung zu tun hat oder Auslöser war, kann man ein BEM führen, man sollte sich aber als Beamter anschließend nicht wundern wenn man eine Einladung vom Amtsarzt zwecks Prüfung der weiteren Dienstfähigkeit bekommt.
Und ja, Beamte sind in mancher Hinsicht tatsächlich Beschäftigte vierter Klasse.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 26. Jan 2013, 09:52
von Kater-Mikesch
Hallo,
eines müssen wir mal festhalten - es geht nicht in diesem Fall um Kündigung oder vergleichbar bei Beamten um den Vorruhestand...

Natürlich droht dem Beamten nicht die Aberkennung des Beamtentums (du schreibst hier was von Arbeitsplatzwegfall) - aber sehr wohl kann doch ein Arbeitsplatz in Gefahr sein, wenn durch genau diese Tätigkeiten die Krankheit ausgelöst wurde...Beispiel:
- Der Paketzusteller muss immer schwere Packete schleppen, obwohl der Arzt dies ausdrücklich beanstandet hat...
- Der Lokführer hatte schon zwei Unfälle mit Todesfolge (Suizid)
- Der Mitarbeiter im Frontoffice ist für den direkten Kundenkontakt nicht mehr geeignet

Wir gehen davon aus, dass dies alles ärztlich begutachtet wurde und auch so attestiert ist.
Willst du mir jetzt hier erzählen, dass dann ein BEM keinen Sinn macht und die einzigste Alternative ist die DDU - was soll dass denn?
Bei der Post,bei der Bahn und auch bei der Telekom gibt es sehr wohl alternativen...Zuerst muss ich mal die Tätigkeiten untersuchen - der Paketzusteller kann z. B. einen gleichwertigen Job bekommen, bei der er eben nicht die schweren Paket zustellen muss - das ist noch die einfachste Lösung.

Der Lokführer und der Mitarbeiter im FO wird aber nicht sagen können, es passieren keine Selbstmorde mehr und die Kunden sind in Zukunft alles sehr nett und höflich. Dann muss man innerhalb eines BEM sich den Arbeitsplatz ansehen - kann etwas verändert werden...wenn nicht, dann ist nicht die Arbeitsplatzerhaltung das Ziel, sondern die Beschäftigungssicherung - und hier ist jetzt der AG in der Pflicht, ein BEM zu starten und eine Lösung zu finden...natürlich werden auch vorher Gespräche und Lösungen gesucht...

Es gibt zwar hin und wider mal Gerichte, die ein BEM für Beamte ausschließen, aber der überwiegende Teil der Entscheidungen ist der Meinung, dass natürlich das BEM auch für Beamte gilt.
Denn in keinem Gesetz steht, dass ein BEM nicht für Beamte gilt...sehr wohl steht aber in allen zuständigen Gesetzen, dass ein BEM für alles Beschäftigte gilt - und hier wird keine Gruppe ausgeschlossen, und schon gar nicht die Beamten...

Noch etwas: Der Grundsatz eines BEM ist: Verwendung vor Versorgung und das gilt auch für Beamte.
Und nicht nur der Beamte kann/muss mit einer Untersuchung beim Amtsarzt rechnenen - auch der Arbeiter oder Angestellte...in den meisten Betriebsvereinbarungen ist aber auch geregelt, dass während eines BEM keine DDU währende eines laufenden BEM durchgeführt werden darf...

Es gibt viele Gründe, die für ein BEM bei Beamten sprechen - ich habe aber von dir (Blue Ice Ultra) noch keinen Grund gefunden, der sich aus einem Gesetz zitieren lässt...die Anführungen, dass ein "Beamer sich nicht wundern soll..." läßt mich nur den Schluss ziehen, dass du dich noch nie mit dem BEM auseinandergesetzt hast...

Wir könnten jetzt noch weitergehen, und noch auf das SGB IX uns stürzen, dort ist alles genau erläutert - das lasse ich aber lieber hier, sonst sprengt es den Rahmen...
Ich habe viele Gerichtsurteile verfolgt, es gab aber noch keinen Fall, bei dem ein Gericht ein BEM verweigert hat, wenn die 42 Krankheitstage überschritten waren und eine (wenn auch nur geringe) Aussicht auf einen Erfolg des BEM vorlage...

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 26. Jan 2013, 18:32
von Blue Ice Ultra
Kater-Mikesch hat geschrieben: Willst du mir jetzt hier erzählen, dass dann ein BEM keinen Sinn macht und die einzigste Alternative ist die DDU - was soll dass denn?
Nein, mache ich nicht Du musst nur meine Posts lesen. Ich sagte das ein BEM bei Beamten aus den von mir genannten Gründen keinen Sinn macht, da diese in der Regel, so zumindest meine Erfahrung, eben nicht dazu genutzt werden die DDU zu verhindern. Im übrigen ist das mit der anderweitigen Verwendung immer so eine Sache, denn wo willst Du z.B. einen Lokführer noch anderweitig einsetzen, das es dann noch seiner Qualifikation entspricht?
Kater-Mikesch hat geschrieben: Es gibt viele Gründe, die für ein BEM bei Beamten sprechen - ich habe aber von dir (Blue Ice Ultra) noch keinen Grund gefunden, der sich aus einem Gesetz zitieren lässt...die Anführungen, dass ein "Beamer sich nicht wundern soll..." läßt mich nur den Schluss ziehen, dass du dich noch nie mit dem BEM auseinandergesetzt hast...
Warum sollte ich meine praktische Erfahrung mit dem SGB IX begründen? Praktisch ist ein BEM für einen Beamten nutzlos, weil ihm kein Arbeitsplatzverlust droht. Die Versetzung auf einen anderen Posten sehe ich nicht als Arbeitsplatzverlust, das ist normales Dienstgeschäft und vom Beamten hinzunehmen (nennt sich auch Direktionsrecht).
Kater-Mikesch hat geschrieben: Wir könnten jetzt noch weitergehen, und noch auf das SGB IX uns stürzen, dort ist alles genau erläutert - das lasse ich aber lieber hier, sonst sprengt es den Rahmen...
Ich habe viele Gerichtsurteile verfolgt, es gab aber noch keinen Fall, bei dem ein Gericht ein BEM verweigert hat, wenn die 42 Krankheitstage überschritten waren und eine (wenn auch nur geringe) Aussicht auf einen Erfolg des BEM vorlage...
Du hast ganz offensichtlich entweder meine Post nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Meine Empfehlung betraf lediglich den Umstand das der Beamte nach Möglichkeit eine Beteiligung am BEM von sich aus ablehnen soll, wenn der dazu befragt wurde.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 26. Jan 2013, 19:41
von Kater-Mikesch
Ein BEM ist in jedem Fall sinnvoll, wenn eine weitere Beschäftigung angestrebt wird - sei es auf dem ursprünglichen Arbeitsplatz oder auf einem
anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes...

Auch ein Lokführer kann an einem anderen Platz ausgebildet und eingesetzt werden - vor allen Dingen kann man heutzutage schon verlangen, dass man sich eben neu qualifiziert oder auch weiter bildet...das ist keine Hexerei...

Ein Punkt ist ggf. richtig:
Ein BEM ist in einem DU-Verfahren nicht zwingend vorgesehen - aber wie bei einem Angestellten muss der AG in einem Gerichtsverfahren beweisen, dass ein BEM nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat - und dann ist der AG in der Beweisführung...regelmäßig wird bei einer Verweigerung eines BEM durch den AG, eine Kündigung nicht rechtswirksam...

Das BEM ist im § 84 Abs. 1 SGB IX begründet - egal ob schwerbehindert oder nicht - ließ dir einfach mal den Paragraph durch, dann wirst du es auch erkennen...

Eins musst du mir zum Schluss mal erklären:
Aus welchem Grunde soll ein Beamer ein BEM ablehnen - es gibt meiner Meinung nach keinen nachvollziehbaren Grund, warum man ein BEM ablehnen soll...
Einfach mal bei Google nach BEM suchen, Vorgaben und Ziele eines BEM - dann wirst du es auch erkennen...

Es tut mir leid, ich kenne keinen Grund warum ein BEM nicht durchgeführt werden soll - aber du hast dafür sicherlich eine logische Erklärung...

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 27. Jan 2013, 09:34
von Blue Ice Ultra
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ein BEM ist in jedem Fall sinnvoll, wenn eine weitere Beschäftigung angestrebt wird - sei es auf dem ursprünglichen Arbeitsplatz oder auf einem
anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes...

Auch ein Lokführer kann an einem anderen Platz ausgebildet und eingesetzt werden - vor allen Dingen kann man heutzutage schon verlangen, dass man sich eben neu qualifiziert oder auch weiter bildet...das ist keine Hexerei...

Ein Punkt ist ggf. richtig:
Ein BEM ist in einem DU-Verfahren nicht zwingend vorgesehen - aber wie bei einem Angestellten muss der AG in einem Gerichtsverfahren beweisen, dass ein BEM nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat - und dann ist der AG in der Beweisführung...regelmäßig wird bei einer Verweigerung eines BEM durch den AG, eine Kündigung nicht rechtswirksam...

Das BEM ist im § 84 Abs. 1 SGB IX begründet - egal ob schwerbehindert oder nicht - ließ dir einfach mal den Paragraph durch, dann wirst du es auch erkennen...

Eins musst du mir zum Schluss mal erklären:
Aus welchem Grunde soll ein Beamer ein BEM ablehnen - es gibt meiner Meinung nach keinen nachvollziehbaren Grund, warum man ein BEM ablehnen soll...
Einfach mal bei Google nach BEM suchen, Vorgaben und Ziele eines BEM - dann wirst du es auch erkennen...

Es tut mir leid, ich kenne keinen Grund warum ein BEM nicht durchgeführt werden soll - aber du hast dafür sicherlich eine logische Erklärung...
???

Die Rechtsgrundlage für das BEM ist mir durchaus bekannt, Deine Begründung in diesem Punkt aber falsch. Er bezieht sich zunächst nur auf den Personenkreis aus § 2 SGB IX und im weiteren auch auf den aus § 84 Abs. 2 SGB IX.

Das BEM steht unter dem Leitgedanken das frühzeitig Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses begegnet werden soll. Eine solche Gefährdung liegt bei Beamten aber nicht vor. Neu- oder Weiterqualifkationen können dort zwar besprochen werden, ein Rechtsanspruch daraus ergibt sich aber nicht. Bei Beamten besteht in diesem Punkt schon das Problem das eine Neuqualifikation mangels Vorschrift im Beamtenrecht ohne weiteres nicht möglich ist (das Problem in der Praxis sind die Altersgrenzen für den Vorbereitungsdienst und das tatsächliche Alter der Betroffenen), aber auch der Umstand das Kostenträger die entsprechende Maßnahmen zahlen würden (z.B. DRV, BA oder auch BG) für Beamte schlicht nicht zu ständig sind. Insofern macht eine Neuqualifiaktion aus einem laufenden Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keinen Sinn. Bei Weiterbildungen sehe ich grundsätzlich das gleiche Problem, da darauf auch kein Rechtsanspruch besteht und darüber hinaus selbst bei Inanspruchnahme einer selbigen ein anderweitiger Einsatz immer noch fraglich ist.
Da also hier nicht die Möglichkeiten zur Verfügung stehen wie dies bei tariflich Beschäftigten der Fall ist (Angestellte gibt es nicht mehr), stehen häufig nur bestimmte Modifikationen zur Diskussion (z.B. anderer Schreibtisch bei Rückenleiden, evtl. andere Aufgabenzuteilung bei psychischen Störungen oder die Umsetzung). Greifen die v.g. Punkte nicht (was im Grunde bei AU-Zeiten von mehr 9 Monaten (wie beim TS) fast schon regelmäßig der Fall ist) läuft das BEM letztlich nur auf die Frage hinaus, ob überhaupt noch eine Beschäftigung möglich (sprich DDU). Insofern korreliert die Krankheitsdauer auch mit der Häufigkeit der Feststellung der DDU. Je länger die Krankheitsdauer desto weniger spricht für die Durchführung des BEM, denn desto unwahrscheinlicher ist die anschließende Wiederbeschäftigung.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 27. Jan 2013, 15:17
von Kater-Mikesch
Hallo,

du hast schon bei der Eingangsqualifizierung einen Fehler gemacht - das BEM steht ALLEN Beschäftigten zu - ließ mal die entsprechenden Paragraphen, insbesondere § 84 SGB 9.
Ein Beamter ist ein Beschäftigter - auch eine Teilzeitkraft - und eine Putzfrau...und da ist es unerheblich, ob einer Behindert ist oder nicht.

Da du die Eingangsqualifizierung schon fehlerhaft begonnen hast, ist deinen gesamte Begründung sowieso falsch...

Nochmals, das BEM und insbesondere der § 84 Abs. 2 SGB IX ist geht nicht von einer Behinderung aus und schließt auch keine Personenkreise bzw. Beschäftigungskreise aus.
Ende der Durchsage

Es gibt kein Paragraph, der einen Beamten beim BEM ausschließt - und schon gar keinen, der einen schwerbehinderten Beamten ausschließt...es geht beim BEM auch um eine Beschäfitungssicherung - nicht um einen Arbeitsplatz...
Also Beschäftigung im Unternehmen, egal ob Arbeiter, Ang. oder Beamte...

Ich habe das Gefühl, dass du im Personalbereich der Telekom oder sonst wo bist und hier das gesetzlich zustende BEM verweigern willst...das kommt oftmals vor - dann muss derjenige klagen...
Also für dich gibt es bei Beamten nur Gesund oder DUU - ja das ist auch eine Einstellung - schwarz und weiß...keine Änderung des Arbeitsplatzes, Umfeld, neue Beschäftigung...
Aber gerade ein Dienstherr muss sich ein BEM leisten können...

OK - man kann dann davon ausgehen, für Beamte gibt es kein BEM sondern nur DDU - das ist zwar totaler Schwachsinn - aber wenn du dran glaubst, dann kommt bei dir auch demnächst der Osterhase...

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 27. Jan 2013, 16:39
von Blue Ice Ultra
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,

du hast schon bei der Eingangsqualifizierung einen Fehler gemacht - das BEM steht ALLEN Beschäftigten zu - ließ mal die entsprechenden Paragraphen, insbesondere § 84 SGB 9.
Ein Beamter ist ein Beschäftigter - auch eine Teilzeitkraft - und eine Putzfrau...und da ist es unerheblich, ob einer Behindert ist oder nicht.

Da du die Eingangsqualifizierung schon fehlerhaft begonnen hast, ist deinen gesamte Begründung sowieso falsch...

Nochmals, das BEM und insbesondere der § 84 Abs. 2 SGB IX ist geht nicht von einer Behinderung aus und schließt auch keine Personenkreise bzw. Beschäftigungskreise aus.
Ende der Durchsage

Es gibt kein Paragraph, der einen Beamten beim BEM ausschließt - und schon gar keinen, der einen schwerbehinderten Beamten ausschließt...es geht beim BEM auch um eine Beschäfitungssicherung - nicht um einen Arbeitsplatz...
Also Beschäftigung im Unternehmen, egal ob Arbeiter, Ang. oder Beamte...

Ich habe das Gefühl, dass du im Personalbereich der Telekom oder sonst wo bist und hier das gesetzlich zustende BEM verweigern willst...das kommt oftmals vor - dann muss derjenige klagen...
Also für dich gibt es bei Beamten nur Gesund oder DUU - ja das ist auch eine Einstellung - schwarz und weiß...keine Änderung des Arbeitsplatzes, Umfeld, neue Beschäftigung...
Aber gerade ein Dienstherr muss sich ein BEM leisten können...

OK - man kann dann davon ausgehen, für Beamte gibt es kein BEM sondern nur DDU - das ist zwar totaler Schwachsinn - aber wenn du dran glaubst, dann kommt bei dir auch demnächst der Osterhase...
?????

Bevor Du jetzt in pawlowscher Manier den Zitierbutton betätigst lese bitte die nachfolgenden Zeilen langsam und aufmerksam durch:

Also: Das SGB IX beschäftigt sich womit? Richtig, mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. D.h. entweder liegt eine Behinderung bereits vor (Personenkreis § 2 SGB IX) oder jemand ist von einer Behinderung konkret bedroht (z.B. Personenkreis § 84 Abs. 2 SGB IX). Ich habe in keinem meiner Posts ausgeschlossen das Beamte Zugang zum BEM haben, schlicht aus dem Grund weil ja auch Beamte / Richter und Soldaten zum Personenkreis gehören können. In Bezug auf Beamte habe ich die Sinnhaftigkeit in Frage gestellt. Natürich kann ein Beamter ein BEM durchführen lassen. Fakt ist aber auch das ihm Dinge wie Neu- oder Weiterqualifikation nicht bzw. nur in bergenzten Maße offen stehen, so dass man sich bei Beamten schneller als bei tariflich Beschäftigten über eine DDU unterhalten muss (Fakt ist nunmal, es sei denn Du beweißt das Gegenteil, das es für Beamte keinen Zugang zu Umschulungen o.ä. unter Beibehaltung des laufenden Beamtenverhältnisses gibt; insofern bleibt in vielen Fällen nun mal nur die DDU).
Entgegen Deiner Annahme steht das BEM eben nicht jedem offen. Die betroffene Person muss irgendwie zum Personenkreis des SGB IX zählen, d.h. entweder schon eine bestehende Behinderung oder es droht konkret eine einzutreten (wobei man letzteres bereits annimmt wenn jemand die 42 Tage p.a. krank war). Insofern ist z.B. § 84 Abs. 1 SGB IX dahingehend zu interpretieren dass das BEM nach diesem Absatz nur für Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX in Frage kommt, d.h. das die 42 Tage Karenz hier nicht gilt sondern die Schwelle zur Durchführung des BEM niedriger angesetzt ist. Erst der § 84 Abs. 2 SGB IX eröffnet die Möglichkeit des BEM weiteren Personenkreisen.

Abschließend: Nein ich bin nicht bei der Telekom und will das BEM auch niemandem verbieten. Ich sehe es allerdings in Bezug auf Beamte als weitestgehend nutzloses Instrument an. Denn einen neuen Schreibtisch oder eine Zuweisung zu einem anderen Tätigkeitsbereich kann ich auch so beantragen, dazu benötige ich kein BEM.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 27. Jan 2013, 18:06
von Kater-Mikesch
Hier mal einige Infos zum Thema BEM:

Landesarbeitsgericht Hamm 2. Kammer Urteil vom 24. Januar 2007, Az: 2 Sa 991/06 (Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 428/07) Leitsatz:
1. § 84 Abs. 2 SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Beschäftigten.
Hier einmal für dich der Link zum Urteil - einfach kopieren und einfügen - dann wirst du es sehen:
http://www.schwbv.de/urteile/102.html

Nochmals eine Info:
Die Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX erweitert das frühzeitige Einschalten, der Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- oder Personalräte, der gemeinsamen Servicestelle (§ 22 SGB IX) und des Integrationsamtes auf die Fälle, in denen eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Regelung des Abs. 2 gilt:
Nicht nur für schwerbehinderte Personen, sondern auch für alle anderen arbeitsunfähigen oder wiederholt arbeitsunfähigen Menschen.
Urteil dazu: LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2007, Az: 2 Sa 991/06

Und diese Darstellungen habe ich nicht erfunden - google doch einfach mal mit dem Begriff "bem nur für behinderte Menschen

Noch ein Hinweis zu deinem folgenden Beitrag:
"Fakt ist aber auch das ihm Dinge wie Neu- oder Weiterqualifikation nicht bzw. nur in bergenzten Maße offen stehen, so dass man sich bei Beamten schneller als bei tariflich Beschäftigten über eine DDU unterhalten muss (Fakt ist nunmal, es sei denn Du beweißt das Gegenteil, das es für Beamte keinen Zugang zu Umschulungen o.ä. unter Beibehaltung des laufenden Beamtenverhältnisses gibt; insofern bleibt in vielen Fällen nun mal nur die DDU)". Also das war jetzt ein Kommentar von dir....

Ist dir es schon mal in den Sinn gekommen, dass eine Qualifikation bzw. Schulung oder Weiterbildung in den meisten Fällen keine Umschulung ist - eine Umschulung ist eine von der Arbeitsagentur bezahlte Maßnahme (ob sinnig oder nicht - die Frage stellt sich hier nicht) - und wenn du eine Umschulung bekommst, bist du nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis................
Es geht hier mitnichten um eine UMSCHULUNG - die hat im BEM auch nichts zu suchen - weil, wenn du eine Umschulung machst, stehst du nicht mehr im Arbeitsverhältnis sondern bist arbeitslos und bekommst ALG 1 oder ALG 2 - also das kannst du jetzt voll vergessen und in die berühmte Tonne werden...

- Ein BEM ist eine Maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis - also nichts mit Umschulung.
- Eine BEM-Maßnahme muss nicht im Zusammenhang mit einer Behinderung zu tun haben oder irgendwie mit einer Behinderung zu tun haben (ich weiß jetzt auch gar nicht, was du mit irgendwie meinst und wie man irgendwie definiert ?)
- Ein BEM kann/wird für ALLE Beschäftigten (ich meine jetzt auch ALLE - behindert oder nicht behindert) durchgeführt, die mindestens 42 Tage innerhalb eines Jahreszeitraumes krank sind

So - ich kann mir jetzt gut vorstellen, dass du es immer noch nicht glaubst, auch wenn du unter google alles nachgelesen hast.
Ich hoffe nur, dass du nirgendwo im Betriebsrat oder was noch schlimmer wäre, bei der Schwerbehinderten-Vertretung ein Posten bekleidest. Denn wenn eins der beiden der Fall ist, dann möchte ich nicht in deinem Betrieb ein Mitarbeiter sein - und schon gar nicht ein Beamter -, das wäre nämlich nicht so toll...

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 27. Jan 2013, 18:21
von Rechtlerin
Guten Abend Blue Ice Ultra,

leider kann ich nicht sagen, woher Du deine Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hast - aber leider muss ich dir mitteilen, dass Du zuu 100 % mit deinen Aussagen falsch liegst.

Ein BEM ist natürlich nicht nur für schwerbehinderte Mitarbeiter da, sondern für alle Mitarbeiter da - einfach nachlesen. In Google kannst du alles nachlesen.
Und wer liest ist klar im Vorteil - wer sagt das nochmal?

Auch der Kommentar von Kater zu einer Umschulung ist richtig - nur für Arbeitslose - und bei denen ist ein BEM nicht durchzuführen.


Woher nimmst du denn deine Informationen zum BEM?

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 28. Jan 2013, 11:19
von Schwapau
Hallöle,

wer mit dem heutigen Rechtsstand noch davon ausgeht, dass ein BEM nur für schwerbehinderte Menschen durchgeführt wird, der hat meiner Meinung nach überhaupt von dieser Materie keine Ahnung.
Und wer dann auch noch denkt, für Beamte gibt es nur Gesundheit oder DDU, der leidet an Realitätsverlust - natürlich gilt ein BEM auch für nicht behinderte (auch wenn es im SGB IX geregelt ist) und natürlich gilt ein BEM auch für Beamte.
Einfach mal den Grundgedanken "Verwendung vor Versorgung" vor Augen halten.

Und was eine Umschulung hier mit einem BEM oder Dienstunfähigkeit zu tun haben soll, das kann ich leider auch nicht nachvollziehen - denn wenn erstens eine Umschulung durchgeführt wird, dann brauche ich kein BEM und zweitens gilt die Umschulung nur für Arbeitslose - spricht ALG1 oder ALG2.

Lieber Blue Ice Ultra, ich habe deine Weisheiten ganz genau verfolgt und kann nur eins sagen:
Du hast keine Ahnung vom SGB IX und noch weniger Ahnung vom BEM - tut mir leid, aber manchmal ist es besser, wenn einem die Tatsachen mal vor das (geistige) Auge gehalten werden.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 28. Jan 2013, 21:16
von Georgi
Während der Wiedereingliederung besteht ja weiter Arbeitsunfähigkeit. Daher können die Fahrtkosten zur Dienststelle sicherlich nicht steuermindernd in der Steuererklärung angegeben werden.
Weis daher jemand, ob während der Wiedereingliederungsphase Anspruch gegenüber dem Dienstherren auf Erstattung der Fahrtkosten besteht.

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 29. Jan 2013, 09:10
von Rechtlerin
Hallo HopSing,

da kann ich dir einfach in allen Punkten widersprechen !

Was soll denn der unqualifizierte Schwachsinn - ein BEM ist für Arbeiter, Angestellte und Beamte durchzuführen - egal ob behindert oder nicht behindert.
Der Erfolg eines BEM kann doch nicht von der Stellung Beamter oder Nichtbeamte abhängig sein - wenn dies so wäre, wäre das sogar ein Verstoß gegen das AGG, also das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Und wenn eine Diskussion zukünftig nicht mehr von Wissen bestimmt ist, dann können wir uns auch an den Stammtisch setzen...

Es kann zwar sein, dass ein BEM nicht immer nach dem Gesetz oder sonstigen Vorgaben durchgeführt wird, dann denke ich aber mal, dass das unabhängig von der arbeitsrechtlichen Stellung abhängig ist - denn warum soll ein Unternehmen, wenn es kein BEM durchführen will oder davon nicht überzeugt ist, bei den Personengruppen unterschiedlich handeln.
Nach dem Vorsatz, wir halten vom BEM nichts - darum machen wir dem Beamten das madig und bei dem Angestellten sind wir so was von überzeugt, dass ein BEM super ist.

Und wenn was ohne großes TamTam (was das auch immer sein soll) die Bedingungen am Arbeitsplatz geändert werden können, dann könnte man doch sagen, dass man in diesem Fall kein BEM benötigt - das Problem ist erkannt und abgestellt und beide Seiten sind zufrieden - aber dann willst du ein BEM durchführen?????????
Das macht doch keinen Sinn.

Ich muss immer wieder feststellen, dass viele hier vom BEM - also das betriebliches Eingliederungsmanagement - wenig Ahnung haben aber viel erzählen.
Und dazu gehört auch Blue Ice Ultra. Denn die Aussage, dass ein BEM nur für Schwerbehindert ist, disqualifiziert jeden sofort. Denn dann prüft er ja nicht mehr bei Nichtbehinderten weiter, ob ein BEM Sinn macht - sowas nennt man Eingangsqualifizierung - und wenn die schon falsch ist, dann kann ich nur sagen: Setzen und Note 6

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 29. Jan 2013, 09:22
von Schwapau
Ich bin froh über die Kommentare von Hopsing und blueiceultra - wir brauchen kein Wissen mehr, das ist nicht mehr notwendig...
Puh - ich weiß überhaupt nicht, aus welchem Grunde ist die Fachhochschulreife habe, studiert habe, mich nebenberuflich weitergebildet habe und auch bei fremden Themen mich in Sachgebiete einarbeiten kann - dazu gehört auch das SGB IX.

Aber wenn ich dann sehr viel Unsinn höre und z. B. diesen überaus sinnfreien Ansatz in die Welt rauswerfe:
"das BEM ist lt. SBG IX § 2 nur für behinderte Menschen" oder
" ein BEM macht bei Beamten keinen Sinn, weil sie keine Zugang zu einer Umschulung haben" (dabei macht für andere Berufsgruppen ein BEM auch keinen Sinn, wenn eine Umschulung möglich ist. Denn in diesem Fall wären sie nämlich arbeitslos !)

Dann bin ich doch froh, dass ich mich ein wenig weitergebildet habe und auch bei Nichtwissen konkrete Ansätze finden kann.

Ich habe bei euch beiden noch nicht einmal ein Problem mit euren Ausführungen, denn wenn man es nicht besser weiß, kann man auch nicht belegen, aber ich habe die Befürchtung, dass hier mal wieder Arbeitgeber-Ansichten verbreitet werden - das ist schon sehr merkwürdig und auffällig - dann aber nicht so plump!

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 29. Jan 2013, 20:08
von Rechtlerin
Hallo,
1. natürlich hat Blue Ice den Beamten das BEM abgesprochen - eine Begründung war, dass diese ja auch keine Umschulung machen können...
Es tut mir leid, aber wenn das kein Schwachsinn ist, was denn ?
Was hat ein BEM mit der fehlenden Möglichkeit einer Umschulung zu tun - und auch ein Beamter muss sich ggf. innerhalb eines BEM weiter
qualifizieren - mal davon abgesehen, würde ich auch niemals ein Umschulung wollen. Denn das sind in der Regel Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

2. Wer hier wen beleidigt, hast du jetzt ja eindrucksvoll bestätigt...

3. Es ist ja schon traurig, dass du als Schwerbehinderter und auch noch aus dem Personalbereich, den Ausführungen von deinem zweiten Ich folgst.
Also dein Kollege Blue... hat ja selbst geschrieben, dass ein BEM nur für Schwerbehinderte ist - das sagt doch schon Alles

In der Schule würde jetzt unter deinen Ausführungen stehen: Thema verfehlt - Sechs - beim nächsten Mal geht es bestimmt besser...

Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Verfasst: 29. Jan 2013, 20:14
von Schwapau
Lieber Hopsind (und auch Blue Ice Ultra),

wenn du jetzt auch noch behauptest, aus der Personalabteilung zu kommen und selber schwerbehindert bist, dann muss ich dir leider mitteilen, dass du von diesem Thema überhaupt keine Ahnung hast.
Zuerst wollt ihr allen Ernstes behaupten, ein BEM macht bei Beamten wenig Sinn, weil die Einzigste Alternative die DU ist. Dann kommt auf einmal Kollege Blue Ice Ultra an, der Beamte kann ja keine Umschulung machen (so etwas widersinniges habe ich überhaupt nicht gehört), und dann willst du hier auch sagen, dass keiner den Beamten ein BEM abgesprochen hat - ja klar...Schaut euch bitte mal eure Beiträge an und dann überlegt bitte vorher - denn wenn Ihr beiden den Beamten das BEM nicht verweigern will, wer dann...

Also das erinnert mich sehr an ein paar ehemalige Kollegen die heute im BR sind und die für den AG die Beamten loswerden wollen...ohne Skrupel - aber wir kriegen Euch noch !

Versprochen