Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?
Verfasst: 30. Okt 2012, 11:07
Danke Grubi.
Wir sehen, es besteht eine PFLICHT des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es nur ganz vereinzelt, wenn es so besondere Tätigkeiten sind, dass sie in kein Arbeitszeitschema passen. Und selbst dort ist man bemüht, dass zumindest eine Selbstaufschreibung erfolgt.
Die außertariflich bezahlten Mitarbeiter haben andere Konditionen in ihrem Arbeitsverträgen. ABer selbst bei denen existieren gesetzliche/arbeitsrechtliche Maximalvorgaben, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei Vollzeitkräften gilt zudem, dass 10 Std pro Tag (also bei 8 Std halt 2Std mehr als die Regelarbeitszeit) nicht überschritten werden DÜRFEN. Bei einer 20Std-Halbtagskraft wären das analog dann 1 Std mehr, die gefordert werden KÖNNTE.
Wenn es über diese 10 Std hinausgeht, MUSSMUSSMUSS eine schriftliche Aufforderung vom Chef erteilt werden, dass diese maximale tägliche Arbeitszeit überschritten werden muss. Da sollte der Arbeitgeber aber auch eine SEHR gute Begründung vorweisen können - und das kann nicht die reguläre Arbeit sein, die eigentlich dauerhaft zu viel ist. Wenn dies nicht geschieht und der Mitarbeiter arbeitet über das Maximallimit hinaus, OHNE dass er explizit und schriftlich dazu aufgefordert wurde, macht er sich sogar selbst strafbar!!
Der Betriebsrat/Personalrat ist bei der Arbeitszeit - auch des einzelnen Beamten - MITBESTIMMUNGSplichtig. Er hat gerade in diesem Punkt einen ganz gewichtigen Genehmigungsspielraum. Er MUSS also gefragt werden und bei nicht zumutbaren Bedingungen einschreiten. Und er hat das Recht, die Arbeitszeitnachweise/Gleitzeitkonten zur Prüfung anzufordern und ggfs. den Arbeitgeber aufzufodern, in einem vernünftigen Zeitraum das Problem zu lösen.
Wenn der sich bei solch dauerhaften Belastungen von Teilzeitpersonal oder auch Vollzeitpersonal nicht einbinden lässt, dann weiss man, wes Geistes Kind da auf den Betriebs/Personalratsstühlchen sitzt.
Und ihr solltet andere wählen!!!! Es ist ja keine immerwährende Bestimmung, das ein und derselbe Mensch den Personalratsposten besetzt.
Es ist meist vor allem Unkenntnis der Rechtssituation und auch zuwenig Engagement seitens der Belegschaft, wenn sich da auf die Dauer nichts ändert.
Wir sehen, es besteht eine PFLICHT des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es nur ganz vereinzelt, wenn es so besondere Tätigkeiten sind, dass sie in kein Arbeitszeitschema passen. Und selbst dort ist man bemüht, dass zumindest eine Selbstaufschreibung erfolgt.
Die außertariflich bezahlten Mitarbeiter haben andere Konditionen in ihrem Arbeitsverträgen. ABer selbst bei denen existieren gesetzliche/arbeitsrechtliche Maximalvorgaben, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei Vollzeitkräften gilt zudem, dass 10 Std pro Tag (also bei 8 Std halt 2Std mehr als die Regelarbeitszeit) nicht überschritten werden DÜRFEN. Bei einer 20Std-Halbtagskraft wären das analog dann 1 Std mehr, die gefordert werden KÖNNTE.
Wenn es über diese 10 Std hinausgeht, MUSSMUSSMUSS eine schriftliche Aufforderung vom Chef erteilt werden, dass diese maximale tägliche Arbeitszeit überschritten werden muss. Da sollte der Arbeitgeber aber auch eine SEHR gute Begründung vorweisen können - und das kann nicht die reguläre Arbeit sein, die eigentlich dauerhaft zu viel ist. Wenn dies nicht geschieht und der Mitarbeiter arbeitet über das Maximallimit hinaus, OHNE dass er explizit und schriftlich dazu aufgefordert wurde, macht er sich sogar selbst strafbar!!
Der Betriebsrat/Personalrat ist bei der Arbeitszeit - auch des einzelnen Beamten - MITBESTIMMUNGSplichtig. Er hat gerade in diesem Punkt einen ganz gewichtigen Genehmigungsspielraum. Er MUSS also gefragt werden und bei nicht zumutbaren Bedingungen einschreiten. Und er hat das Recht, die Arbeitszeitnachweise/Gleitzeitkonten zur Prüfung anzufordern und ggfs. den Arbeitgeber aufzufodern, in einem vernünftigen Zeitraum das Problem zu lösen.
Wenn der sich bei solch dauerhaften Belastungen von Teilzeitpersonal oder auch Vollzeitpersonal nicht einbinden lässt, dann weiss man, wes Geistes Kind da auf den Betriebs/Personalratsstühlchen sitzt.
Und ihr solltet andere wählen!!!! Es ist ja keine immerwährende Bestimmung, das ein und derselbe Mensch den Personalratsposten besetzt.
Es ist meist vor allem Unkenntnis der Rechtssituation und auch zuwenig Engagement seitens der Belegschaft, wenn sich da auf die Dauer nichts ändert.