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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 25. Sep 2012, 12:08
von Kater-Mikesch
Hallo - ich denke mal, Fuzzi62 hat es auf den Punkt gebracht:
Wenn du nicht mal konkrete Angaben darüber machst, ob jetzt Bundes- oder Landesbeihilferecht und dann, wenn Landesbeihilferecht
das Bundesland nicht nennst, dann machte ein weiteres Schreiben keinen Sinn...
Vielleicht wäre es mal nicht schlecht, wenn Du dich einfach an deine Beihilfestelle wendest, und von denen eine Erklärung forderst, anstatt
hier die ganze Gemeinde auf Trab hälst - denn nach dem ersten Einwurf von Servus, hat dieser rein gar nichts mehr dazu beigetragen...
Manchmal frage ich mich schon, ob dieses Forum hier der Mülleimer der Nation ist...
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 30. Sep 2012, 22:47
von Mikesch
Vielleicht liege ich verkehrt...
Wie heißt es so schön, wer die die Runde bestellt, zahlt...
Ist das Beihilferecht da nicht sekundär? Kann doch nicht sein, dass eine Institution eine Anweisung erteilt und nicht zahlt

Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 30. Sep 2012, 23:48
von egyptwoman
@ Mikesch: Ich glaube doch, selbst wenn man vom Dienstherr Auflagen bekommt (wegen DU) werden die Kosten nicht komplett übernommen, sondern es wird verlangt das man einen Teil der Kosten selbst trägt, gilt auch für die Krankenkasse. Ich persönlich bin der Meinung, wenn ich schon eine Therapie machen soll um meine Dienstfähigkeit wiederherzustellen, dann sollen die Kosten auch voll übernommen werden, kann doch nicht sein das ich mich weil solche Therapien nicht billig sind, sich noch verschuldet und damit wieder in eine Situation kommt die einen belastet. Man soll laut Gesetz alles tun um seine Dienstfähigkeit wieder herzustellen, kann aber doch nicht sein, das dann dazugehört sich womöglich noch zu verschulden. Wenn ich mir so anschaue was eine Therapiesitzung so kostet und da es ja mit einer nicht getan ist, können da schnell mal ein paar hundert oder tausend Euronen zusammen kommen.
Du hast schon recht, man bekommt Auflagen aber die Kosten soll man gefälligst auch noch selbst übernehmen (Beihilfe und/oder PKV), wozu zahl ich dann zb. bei der PKV meine Beiträge wenn die die Kosten für sowas nicht übernimmt.
Ich würde eine Therapie nur dann machen wenn mir eine 100%ige Kostenzusage gemacht wird.
Ach ja da stellt sich mir nochmal die Frage: Wo steht bitte geschrieben zu welchem Zeitpunkt einem die Auflage gemacht werden muss? Hat da irgendjemand ein Gesetz zur Hand, ich hab nix gefunden, find es aber schon merkwürdig wenn einem Auflagen erst drei Monate nach Eintritt in den Ruhestand gemacht werden. Soweit ich mal gelesen hab hier ist das wohl rechtswidrig, nur wo bitte steht das?
egyptwoman
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 1. Okt 2012, 11:15
von Steinbock
Hallo,
[quote="egyptwoman]Ich persönlich bin der Meinung, wenn ich schon eine Therapie machen soll um meine Dienstfähigkeit wiederherzustellen, dann sollen die Kosten auch voll übernommen werden, kann doch nicht sein das ich mich weil solche Therapien nicht billig sind, sich noch verschuldet und damit wieder in eine Situation kommt die einen belastet. Man soll laut Gesetz alles tun um seine Dienstfähigkeit wieder herzustellen, kann aber doch nicht sein, das dann dazugehört sich womöglich noch zu verschulden. Wenn ich mir so anschaue was eine Therapiesitzung so kostet und da es ja mit einer nicht getan ist, können da schnell mal ein paar hundert oder tausend Euronen zusammen kommen.
Du hast schon recht, man bekommt Auflagen aber die Kosten soll man gefälligst auch noch selbst übernehmen (Beihilfe und/oder PKV), wozu zahl ich dann zb. bei der PKV meine Beiträge wenn die die Kosten für sowas nicht übernimmt.
[/quote]
In diesem Fall muss man schon ein wenig differenzieren.
Bei der PKV sind Kosten abgedeckt die für die Gesundheit des Versicherten zu gute kommen.
Dazu gehört nicht, wenn der Beihilfeträger eine Überprüfung durch den Amtsarzt anfordert.
Vergleichbar ist dies auch mit einem Krankheitsattest. Auch dafür übernimmt die PKV keine Kosten.
Zusätzlich müsste man auch noch prüfen, ob in der PKV solche Rehamaßnahmen (Kur) überhaupt versichert sind.
Rehamaßnahmen sind bei der PKV meist nur als Anschlussheilbehandlung nach einer OP im Krankenhaus versichert.
Ansonsten nur wenn dies durch einen zusätzlichen Tarif wie z.B. Kurtagegeld abgesichert ist.
Gruß vom Steinbock
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 2. Okt 2012, 20:24
von egyptwoman
Danke für deine Antwort @ Steinbock, aber wie ich geschrieben habe, müsste ich auch wenn ich zb. eine stationäre Therapie machen müsste pro Tag 7,50 Euro bezahlen und das ging nicht von der PKV aus sondern von der Beihilfe, das wären bei einer Genehmigung von 30 Tagen immerhin 225 Euro. Zusammenfassend: würde ich eine stationäre Thera machen würde die PKV die Kosten voll tragen aber die Beihilfe nicht, würde ich eine ambulante Therapie mache, übernimmt die PKV diese nicht mehr (weil hatte schonmal eine) aber die Beihilfe übernimmt die Kosten dann voll. Wie man es dreht und wendet, ich müsste draufzahlen und da hier ja wohl jeder weiß wieviel die Mindestrente ist, ist das einfach nicht zu stemmen, weil man ja nebenbei noch die normalen laufenden Kosten hat.
Ich hätte halt nur gerne noch eine Antwort mit möglicherweise Gesetzestext wann mir die Auflagen gemacht werden können. Soweit ich hier mal gelesen habe, müssen diese bei Überreichung der Ruhestandsurkunde schon gemacht werden. Ich habe schon viele Gesetze durchgeschaut, aber kein Gesetz oder Vorschrift gefunden wo ich nachlesen kann wo die Fristen dafür geregelt sind. Also bitte wenn irgendjemand weiß wo ich was dazu finden kann, wäre ich euch sehr dankbar.
egyptwoman
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 3. Okt 2012, 18:26
von Anwaerter
Amtsärztliche Untersuchungen kenne ich nur in dem Zusammenhang, dass mir schon mehrfach damit gedroht worden ist um mich aus dem Dienst entlassen zu können.
Aber ich vermute mal, da würde der Freistaat Bayern die Kosten für die Untersuchung übernehmen.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 4. Okt 2012, 10:56
von Fuzzi62
egyptwoman hat geschrieben:Danke für deine Antwort @ Steinbock, aber wie ich geschrieben habe, müsste ich auch wenn ich zb. eine stationäre Therapie machen müsste pro Tag 7,50 Euro bezahlen und das ging nicht von der PKV aus sondern von der Beihilfe, das wären bei einer Genehmigung von 30 Tagen immerhin 225 Euro. Zusammenfassend: würde ich eine stationäre Thera machen würde die PKV die Kosten voll tragen aber die Beihilfe nicht, würde ich eine ambulante Therapie mache, übernimmt die PKV diese nicht mehr (weil hatte schonmal eine) aber die Beihilfe übernimmt die Kosten dann voll. Wie man es dreht und wendet, ich müsste draufzahlen und da hier ja wohl jeder weiß wieviel die Mindestrente ist, ist das einfach nicht zu stemmen, weil man ja nebenbei noch die normalen laufenden Kosten hat.
Ich hätte halt nur gerne noch eine Antwort mit möglicherweise Gesetzestext wann mir die Auflagen gemacht werden können. Soweit ich hier mal gelesen habe, müssen diese bei Überreichung der Ruhestandsurkunde schon gemacht werden. Ich habe schon viele Gesetze durchgeschaut, aber kein Gesetz oder Vorschrift gefunden wo ich nachlesen kann wo die Fristen dafür geregelt sind. Also bitte wenn irgendjemand weiß wo ich was dazu finden kann, wäre ich euch sehr dankbar.
egyptwoman
In Bayern werden bei Inanspruchnahme von
Wahlleistungen im Krankenhaus für wahlärztliche Leistungen 25€ pro Aufenthaltstag im Krankenhaus und für ein Zweibett-Zimmer 7,50€ pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für höchstens 30 Tage im Kalenderjahr als Eigenbeteiligung von der Beihilfe abgezogen. Wenn Sie keine
Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wird auch nichts abgezogen.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 5. Okt 2012, 09:32
von Klaus
Fuzzi62 hat geschrieben:
In Bayern werden bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus für wahlärztliche Leistungen 25€ pro Aufenthaltstag im Krankenhaus und für ein Zweibett-Zimmer 7,50€ pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für höchstens 30 Tage im Kalenderjahr als Eigenbeteiligung von der Beihilfe abgezogen. Wenn Sie keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wird auch nichts abgezogen.
Kaum zu glauben.
In Berlin werden den Beamten in einer Massenunterkunft/ Krankenhaus 10 Euro pro Tag abgeknöpft. Also auch in einem 10-Bett-Zimmer. Wahlleistungen sind Privatsache und werden schon einmal überhaupt nicht erstattet. Auch nicht anteilsweise. Null. Nothing.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 07:58
von Servus
Leider kann ich mich erst jetzt noch mal melden und aufklären (war längere Zeit auf einer Anschluss-Reha):
Für mich (=Servus) gilt Bayrerisches Beihilferecht. Es ist also zutreffend, dass hier nicht die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBhV und VV 36.1.2 zum Tragen kommen, weil hier Bayerisches Beihilferecht Vorrang hat. Insofern muss ich Fuzzi62 mit seiner Stellungnahme vom 24.09.2012 leider recht geben! In Bayern zählen die Kosten für ein amtsärztliches Gutachten zu den beihilfefähigen Aufwendungen, die dann mit dem jeweiligen Beihilfesatz (bei mir: 50 %) erstattet werden. Insofern befürchte ich wirklich, dass ich Pech habe, und mir niemand den hälftigen Rest ersetzt. Dann dass die PKV jegliche Kosten mit Verweis auf den Grundsatz: "Die Beihilfestelle hat dies veranlasst!" ablehnt, ist 100%-ig nachvollziehbar.
Ich beabsichtige nun, Widerspruch gegen die ablehnende Antwort der Beihilfe einzulegen. Mal sehen, wie es weitergeht.
Wenn jemand einen konstruktiven und belegbaren (mit Rechtsquelle oder eigener Erfahrung) Hinweis hat, der über den abgedroschenen Satz: "Wer anschafft, soll bezahlten!" hinausgeht, wäre ich sehr dankbar.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 09:37
von Kater-Mikesch
Ich würde es mal bei der Beihilfe vortragen und mit dem Art. 86 BayBG "Fürsorgepflicht des DH" begründen.
Meiner Meinung nach muss der Verursachen diese Kosten tragen...das kann aber nur deine zuständige
Beihilfestelle entscheiden - die Ablehnung der KK ist meiner Meinung nach rechtens...
Wenn noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Dann nach dem Erhalt des Widerspruchsbescheides, kannst Du diesen prüfen/prüfen lassen und über die weitere
Vorgehensweise -ggf. durch einen Anwalt- entscheiden..
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 19:30
von Fuzzi62
Servus hat geschrieben:Leider kann ich mich erst jetzt noch mal melden und aufklären (war längere Zeit auf einer Anschluss-Reha):
Für mich (=Servus) gilt Bayrerisches Beihilferecht. Es ist also zutreffend, dass hier nicht die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBhV und VV 36.1.2 zum Tragen kommen, weil hier Bayerisches Beihilferecht Vorrang hat. Insofern muss ich Fuzzi62 mit seiner Stellungnahme vom 24.09.2012 leider recht geben! In Bayern zählen die Kosten für ein amtsärztliches Gutachten zu den beihilfefähigen Aufwendungen, die dann mit dem jeweiligen Beihilfesatz (bei mir: 50 %) erstattet werden. Insofern befürchte ich wirklich, dass ich Pech habe, und mir niemand den hälftigen Rest ersetzt. Dann dass die PKV jegliche Kosten mit Verweis auf den Grundsatz: "Die Beihilfestelle hat dies veranlasst!" ablehnt, ist 100%-ig nachvollziehbar.
Ich beabsichtige nun, Widerspruch gegen die ablehnende Antwort der Beihilfe einzulegen. Mal sehen, wie es weitergeht.
Wenn jemand einen konstruktiven und belegbaren (mit Rechtsquelle oder eigener Erfahrung) Hinweis hat, der über den abgedroschenen Satz: "Wer anschafft, soll bezahlten!" hinausgeht, wäre ich sehr dankbar.
In Bayern zählen die Aufwendungen für ein amtsärztliches Gutachten bei einer stationären Reha-Maßnahme zu den
beihilfefähigen Aufwendungen (§ 29 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BayBhV und § 8 Satz 2 BayBhV
***********MOD***********
Weitere allgemeine Info gibts hier h
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 19:43
von Fuzzi62
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ich würde es mal bei der Beihilfe vortragen und mit dem Art. 86 BayBG "Fürsorgepflicht des DH" begründen.
Meiner Meinung nach muss der Verursachen diese Kosten tragen...das kann aber nur deine zuständige
Beihilfestelle entscheiden - die Ablehnung der KK ist meiner Meinung nach rechtens...
Wenn noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Dann nach dem Erhalt des Widerspruchsbescheides, kannst Du diesen prüfen/prüfen lassen und über die weitere
Vorgehensweise -ggf. durch einen Anwalt- entscheiden..
Die Beihilfestelle hat bei "Servus" laut dessen Frage doch schon entschieden. Wieso soll bei einem Widerspruch was anderes rauskommen?
Ob ein Widerspruch Erfolg hätte bezweifle ich außerdem persönlich sehr. Es ist schon seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn abschließend durch die Beihilfevorschriften konkretisiert werden. Das "System Beihilfe" gehört ja nicht einmal zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 20:43
von Kater-Mikesch
So lange die Beihilfe nicht einen rechtsgültigen Bescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) gefertigt hat, würde ich trotzdem versuchen,
eine Lösung zu finden.
Es ist ein natürlicher Vorgang, dass Ablehnungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung geschrieben werden, um den Beschwerten nicht auf die
Idee zu bringen, weitere Rechtsmittel einzulegen...genau das steht nämlich in einem ordnungsgemäßen Widerspruchsbescheid und
Rechtsbehelfsbelehrung...
Ein Drei-Zeiler mit kurzer Begründung kosten 55 Cent Porto und 10 Minuten Zeit (inkl. Einwurf des Briefes)...wer dies nicht investieren
will, kann es natürlich dabei belassen...
Das muss natürlich jedem selber überlassen werden...
MfG
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 12. Okt 2012, 21:15
von Fuzzi62
Kater-Mikesch hat geschrieben:So lange die Beihilfe nicht einen rechtsgültigen Bescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) gefertigt hat, würde ich trotzdem versuchen,
eine Lösung zu finden.
Es ist ein natürlicher Vorgang, dass Ablehnungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung geschrieben werden, um den Beschwerten nicht auf die
Idee zu bringen, weitere Rechtsmittel einzulegen...genau das steht nämlich in einem ordnungsgemäßen Widerspruchsbescheid und
Rechtsbehelfsbelehrung...
Ein Drei-Zeiler mit kurzer Begründung kosten 55 Cent Porto und 10 Minuten Zeit (inkl. Einwurf des Briefes)...wer dies nicht investieren
will, kann es natürlich dabei belassen...
Das muss natürlich jedem selber überlassen werden...
MfG
Dem schließe ich mich voll an.
Und bevor mein vorheriger Beitrag noch zu Missverständnissen führt, nur zur Klarstellung Folgendes:
Ich habe nur meine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht. Selbstverständlich ist und war es nicht meine Absicht, "Servus" von vorneherein was einzureden oder ihn gar davon abzuhalten, dass er seine Rechte gegenüber der Beihilfestelle wahrnimmt.
Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel
Verfasst: 14. Dez 2012, 06:20
von Servus
Danke für die Beiträge.
Ich habe bereits Widerspruch eingelegt und warte auf den Widerspruchsbescheid (sofern nicht ohnehin gleich Klage der richtige Weg wäre, wegen Wegfall des Widerspruchsverfahrens in manchen Rechtsgebieten).